Pandemie-Einschätzung von Fachfrau der Chemischen Industrie

Dieser Beitrag wurde ursprünglich als Rede auf der Demo der Antihygienistischen Aktion in Speyer am 02.09.2021 gehalten.

Ich heiße Johanna. Ich bin 58 Jahre alt und seit vielen Jahren verheiratet. Wir haben gemeinsam zwei erwachsene Töchter, die in Heidelberg und Karlsruhe an naturwissenschaftlichen Fakultäten studieren. In den vergangenen 17 Monaten war das für sie und alle anderen Studentinnen und Studenten nur sehr eingeschränkt möglich. Ich arbeite seit meinem 29. Lebensjahr und habe mit meiner Berufstätigkeit einige Monate pausiert, um meine Babys in dieser Welt willkommen zu heißen.

Corona, etwas ganz neues?

Ich bin Tierärztin. Ich habe in Gießen studiert und in der pharmazeutischen Industrie promoviert. Ich habe zunächst knapp zwei Jahre mit Unterbrechungen als praktische Tierärztin gearbeitet. Dabei bin ich in Rinderställen erstmals Infektionen mit Corona-Viren begegnet. Diese betrafen meist schlecht gehaltene Tiere, in unzureichend belüfteten Ställen. Die Infektionen traten im Frühjahr auf, bevor die Tiere Auslauf hatten. Die adulten Tiere, also die erwachsenen, hatten eher Atemwegsinfektionen, ein gestörtes Allgemeinbefinden; die Kälber litten unter Durchfällen. Als Herr Drosten im März 2020 sagte, wir wüssten wenig über das SARS-CoV-2-Virus stellte ich das unmittelbar in Frage. Corona-Viren waren in 2020 nicht so unbekannt, wie das die Ausführungen von Herrn Drosten suggerierten. Ebenso gab es viel Wissen darum, wie unser Immunsystem auf derartige, durch Viren verursachte Atemwegserkrankungen reagiert.  Ich fragte mich, warum das so schnell einen alarmierenden Ton annahm?  Warum hinterfragten nüchterne Wissenschaftler nicht die Bilder von Bergamo und versuchten zunächst zu klären, wie sie zu Stande kamen? Weiterlesen

Beschränkung auf 3G und 2G bricht menschenrechtliche Traditionen (Geimpft, genesen, getestet)

Die folgende Rechtswissenschaftliche Analyse wurde zuerst auf der 7. Demo der OGK am 12.08.2021 in Mannheim vorgetragen.

Am Dienstag wurde auf dem Bund- Länder-Gipfel beschlossen, dass ab einer Inzidenz von über 35 eine 3G-Regel in Kraft tritt. Ausschließlich geimpfte, genesene sowie getestete Personen sollen Krankenhäuser, Pflegeheime, Innengastronomie und Veranstaltungen im Innenraum betreten können. Dasselbe gilt für körpernahe Dienstleistungen, für Sport im Innenbereich und für Beherbergungen. Ungeimpfte dürfen das nicht, es sei denn, sie legen einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vor. Der ist mit erheblichen Kosten verbunden, denn die kostenlosen Bürgertests sollen ab dem 11. Oktober für ungeimpfte Personen, die die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen, entfallen. Und erst gestern äußerte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, dass bald der Zugang mit 3G (geimpft, genesen, getestet) von 2G (geimpft, genesen) abgelöst werden könnte.

Erklärtes Ziel ist es, die Impfquote zu erhöhen, weil die sog. Herdenimmunität der einzige Weg Ausweg aus der Pandemie sei.

Die Ungleichbehandlung von Geimpften und Genesenen einerseits sowie Ungeimpften andererseits würde aber nur dann keinen Verstoß gegen Art. 3 GG – wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind -, darstellen, wenn die Ungleichbehandlung gerechtfertigt wäre, also nur, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung finden ließe. Weiterlesen

MIT-Studie: „Wenn mehr Covid-19-Daten nicht mehr Verständnis bedeutet“

Nutzer sozialer Medien teilen Diagramme und Grafiken – oft mit denselben zugrunde liegenden Daten – um gegensätzliche Ansätze zur Bekämpfung der Pandemie zu befürworten.

Der folgende Artikel ist eine nicht autorisierte Übersetzung des englischsprachigen Originals vom 04. März 2021. Bildquelle eben dort.

Seit dem Beginn der Covid-19-Pandemie haben Diagramme und Grafiken dazu beigetragen, Informationen über Infektionsraten, Todesfälle und Impfungen zu vermitteln. In einigen Fällen können solche Visualisierungen zu Verhaltensweisen anregen, die die Virusübertragung verringern, wie das Tragen einer Maske. In der Tat wurde die Pandemie als Durchbruch für die Datenvisualisierung gepriesen.

Neue Erkenntnisse weisen jedoch auf ein komplexeres Bild hin. Eine Studie des Massachusetts Institute of Technology zeigt, wie Coronaregel-Skeptiker online Datenvisualisierungen eingesetzt haben, um gegen die Lehrmeinung des öffentlichen Gesundheitssystems, dass Masken nützen zu argumentieren. Solche „Gegenvisualisierungen“ sind oft recht ausgeklügelt und verwenden Datensätze aus offiziellen Quellen und modernste Visualisierungsmethoden. Weiterlesen

Vertrauen in die Politik und die Politiker

Anmerkung: Dieser Beitrag wurde ursprünglich als Rede auf der 6. Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 15.07.2021 vorgetragen.

Immer wieder werde ich damit konfrontiert, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Krise zusammenstehen und Vertrauen in die Maßnahme der Bundesregierung haben sollten.

Das habe ich einfach einmal hinterfragt.

Der Amtseid eines Bundes- beziehungsweise Landesabgeordneten lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz bzw. die Verfassung und die Gesetze des Bundes bzw. die Rechte wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Abgeordnete schwören also, dass sie ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen und Schaden von ihm wenden wollen.

Dass Politiker ihre Pflichten nicht immer gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben, zeigen allerdings zahllose Affären, wie sie zum Beispiel bekannt sind unter den Stichwörtern: Traumschiff- Affäre, die 1991 zum Rücktritt des Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Spät führte oder die „Pkw-Maut-Affäre“, in deren Zusammenhang der Name des Bundesverkehrsministers Scheuer genannt wird.

Ich möchte den Blick aber auf die jüngste Vergangenheit lenken, die mich lehrt, Politikern nicht blind zu vertrauen, schon gar nicht in der Corona-Krise.

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Rechtswissenschaftliche Analyse zum Kindeswohl in Corona-Zeiten

Diese Analyse wurde zum ersten Mal auf der Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 02.07.2021 in Schwetzingen vorgetragen.

Zum Schutz der Kinder in Corona-Zeiten aus juristischer Sicht

Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung des Kindes das natürliche Recht der Eltern und wenn die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die Eltern können also grds. frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung des Kindes gestalten. Diese Freiheit ist eine Freiheit zum Schutz des Kindes; oberste Richtschnur für die Ausübung des Elternrechts ist das Wohl des Kindes. Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung zum Wohl des Kindes auszuüben (§ 1627 BGB).

Das Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der zwar in verschiedenen Vorschriften genannt, aber nirgends definiert wird. Dazu gehören neben der körperlichen, geistigen und seelischen Unversehrtheit (§ 1666 Abs. 1 BGB) die Möglichkeit, zu einer selbstständigen und verantwortungsbewussten Person heranwachsen zu können (§ 1626 Abs. 2 BGB), sowie die Fähigkeit zum Zusammenleben in der Gemeinschaft. Weiterlesen