Karin Hark Mitglied im Vorstand des Netzwerks Kritische Richter & Staatsanwälte kommentiert BGH-Verhandlung vom 28.8.24

Am 28.08.2024 fand vor dem BGH die Revisionsverhandlung gegen die Verurteilung des Familienrichters D. statt. Das Landgericht Erfurt hatte D. wegen Rechtsbeugung verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Am 28.08.2024 fand die Hauptverhandlung vor dem 2. Strafsenat in der Außenstelle des Bundesgerichtshofs in der Karlsruher Oststadt statt. Die Gerichtsverwaltung war mit dem Besucherandrang überfordert. In Verkennung der gesellschaftlichen Relevanz der Verhandlung im Rahmen der Aufarbeitung der Corona-Verbrechen begann die Gerichtsverwaltung trotz des geplanten Verhandlungsbeginns um 10:00 Uhr erst um 9:55 Uhr mit dem Einlass durch die Außenschleuse des Geländes des Bundesgerichtshofs. Alle Besucher mussten einen gültigen Personalausweis vorzeigen, eine Sicherheitskontrolle passieren und alle Gegenstände außer Schreibutensilien abgeben. Der Prozess begann erst um 11:45 Uhr. Der Pressesprecher des Bundesgerichtshofs, Dr. Kai Hamdorf, antwortete auf Fragen nach Gründen der schlechten Organisation zuverlässig mit „Das kann ich Ihnen nicht sagen“ und zeigte sich unwissend, wie die Gerichtsverwaltung die Besucherzahlen plant und wer die Einlasskontrollen plant.

Um 11:45 Uhr begann schließlich die Verhandlung. Nach der Verhandlung sprach Achim mit Karin Hark, Vorsitzende Richterin am Landgericht und Mitglied im Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (Netzwerk KRiStA).

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