Sehr geehrte Damen und Herren,
die vom Robert Koch Instituts veröffentlichten Zahlen zeigen, dass sich die Inzidenzen in der Gruppe der 18-59-Jährigen 2- und 3-fach geimpften nicht von denen ungeimpfter Personen unterscheiden. Es ist also offensichtlich, dass sich geimpfte und ungeimpfte Personen gleichermaßen mit den aktuellen SARS-CoV-2 Varianten anstecken und das Virus übertragen können. Wenn die verfügbaren Impfstoffe keinen Schutz vor Infektionen bieten, wie kann dann die Umsetzung der bereichsbezogenen Impfpflicht die Sicherheit vulnerabler Gruppen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen erhöhen? Wenn aber durch die bereichsbezogene Impfpflicht die Sicherheit in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht erhöht wird, ist sie weder zweckmäßig noch notwendig noch angemessen. Dann ist jede Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen verfassungswidrig. Weiterlesen