Vom Greenwashing zum Grünen Kolonialismus. Wie Grünes Gaga den politischen Diskurs zerstört

Gegen Grünes Gaga

Grünes Gaga ist ein sehr inspirierender Begriff, ich danke den Organisatoren der Demo sehr dafür. Man kann damit grüne Politik ins Lächerliche ziehen. Aber es ist gar nicht lustig, denn wir sehen, dass Grünes Gaga krank macht, besonders junge Menschen und Kinder. Ende März hat mal wieder „Fridays for Future“ die Schüler im ganzen Land zur Klima-Demonstration aus den Schulen geholt. Nach zwei Jahren Corona-Schul-Chaos wurde es ja auch wirklich Zeit, dass die Kinder mal ein bisschen Abwechslung bekommen! Die Schulgärten werden zugepflastert, der Unterricht wird ins Homeschooling an die Bildschirme verlagert. Wenn Lockdown ist, werden die Jugendlichen aus den Grünanlagen vertrieben; sogar den ganz Kleinen wurde das Spielen im Freien verboten. Aber nun werden sie schnell wieder alle herbeigerufen, damit sie für das 1,5-Grad-Planziel der Grünen Partei die Schule schwänzen. Die Instrumentalisierung der Kinder im Namen von Bevölkerungs-Gesundheit und Welt-Klima-Rettung geht weiter. Das ist Grünes Gaga. Deshalb bin ich hier.

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Grünes Bundesverfassungsgerichts-Gaga

[thomasseibert] ist Professor für Rechtstheorie an einer Universität und war lange Zeit Vorsitzender Richter an einem Landgericht. Dies ist die deutlich andere Textfassung zum Vortrag auf der Demo vom 07.05.2022 in Stuttgart.

Gaga führt zu Unfug, ist nutzlos, wird aber von Fall zu Fall gefährlich. Grünes Gaga ist Greenwashing, mit dem man so tun kann, als würde man ökologische Ziele verfolgen. Manche glauben das wirklich, und es scheint so, als ob deren Zahl steigt. Umso wichtiger wird es, die Wegmarken einer für Freiheit ebenso wie für Klimaschutz gefährlichen Entwicklung näher anzusehen.

Eine der neuesten Entscheidungen des BVerfG ist teilweise euphorisch gefeiert worden, nämlich der Klimabeschluss v. 24.3.2021. Sieht man ihn näher und ohne Gefühlsüberschwang auf seine juristische Substanz hin an (unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html), erweist sich dieser Beschluss als zeitgenössisches 3G-Zertifikat: Gerichtsgaga, grün ausgefertigt.

Es handelt sich um ein Gaga-Verfahren, in dem Streit ausbleiben sollte und auch ausblieb, obwohl sich die Bundesregierung zu einem Antrag auf Zurückweisung der Anträge der 34 Einzelbeschwerdeführer durchgerungen hat. 34 teils öffentlich bekannte Einzelpersonen, teils Ausländer, teils Minderjährige,  begehrten in einem Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz und damit ohne vorangegangene Einzelfallentscheidung unmittelbar beim BVerfG die Unwirksamkeit eines Gesetzestexts festzustellen (nämlich der §§ 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 und weiterer Regelungen in §§ 6-9 Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019, im Folgenden: KSG).

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Impfpflicht: Staat nimmt vorsätzlich den Tod von Menschen in Kauf. Verfassungsfeindlich!

Am 19.03.2022 sprach die Vorsitzende Richterin als Privatperson und Mitglied bei den Kritischen Richtern und Staatsanwälten in Heidelberg auf der Neckarwiese.

Im Schatten des Ukraine- Kriegs hat der Bundestag am 17.03.2022 erstmals über die konkurrierenden Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht beraten. Bereits Anfang April 2022 soll endgültig über die Einführung einer Impfpflicht abgestimmt werden. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss nicht die Mehrheit der Mitglieder des deutschen Bundestags (369 Stimmen) zustimmen, vielmehr ist die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten ausreichend.

So wie viele Abgeordnete der Grünen und anderer Parteien hat auch die Heidelberger Bundestagsabgeordnete der Grünen, Frau Dr. Franziska Brantner, den Gesetzesentwurf „zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SarsCoV-2“ mit eingereicht, wonach Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet werden sollen, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Dem Entwurf dieses Gesetzes folgend, soll die Bundesregierung die Intervallzeiten, die nach jeder Einzelimpfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und die zwischen den Einzelimpfungen liegen dürfen, festlegen dürfen. Es besteht wenig Zweifel, dass das Gesetzgebungsvorhaben auf ein Zwangsabonnement mit halb- oder vierteljährlichen Nachimpfungen abzielt.

Das Vorhaben dieser Abgeordneten ist jedoch weder mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, noch mit dem Völkerreicht vereinbar.
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Pandemie der Ungeimpften oder Pandemie der Lügner und Verfassungsfeinde?

Angesichts der Ereignisse in der Ukraine fragen sich vielleicht einige, ob sie weiterhin gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona- Infektionsgeschehens demonstrieren sollen. So wichtig es ist, ein Zeichen für den Frieden zu setzen und dies öffentlich zu machen, so wollen wir zeigen, dass Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland der respektvolle Umgang miteinander ist, zu der in erster Linie die Beendigung der Spaltung innerhalb der Gesellschaft zählt.

Wie kam es zu der Spaltung innerhalb der Gesellschaft? Spätestens seit dem Herbst des Jahres 2021 wird denjenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, die Schuld daran gegeben, dass die Pandemie nicht endet, dass sich Geimpfte und Geboosterte weiterhin infizieren. Mit anderen Worten: die Geimpften sind schuld, dass den Geimpften die Impfung nicht hilft.

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Verschwörungstheoretiker und Extremismusexperten im Haus der Erkenntnis

Teil I: Die Figur des Verschwörungstheoretikers in der Extremismus- Forschung

  1. Realitätssimulationen im Zwischengeschoss

Liebe Demonstranten,

gerade habe ich von einer Familie im Bekanntenkreis gehört, dass sie ihre Tochter – 18 Jahre alt – diesen Winter nach einem positiven COVID-Test für zwei Wochen in ihr Zimmer verbannt haben. Das Essen wurde vor die Tür gestellt. Ich will lieber nicht wissen, ob diese Eltern jetzt vielleicht auf Friedensdemonstrationen gehen. Ich kenne Menschen, die sich bis vor kurzem kaum aus dem Haus trauten, sich aber jetzt dicht an dicht auf Demonstrationen drängen. Bis zum 24. Februar, als die russische Armee in die Ukraine einmarschierte, folgten sie dem Ruf von Regierung und Medien, und seit dem 24. Februar folgen sie wieder dem Ruf von Regierung und Medien. Es sind Freunde, und ich verstehe sie nicht.

Manchmal denke ich: Sie leben in einer anderen Welt, sie wohnen in einem ganz anderen Haus als ich. Ich bleibe mal in diesem Bild des Hauses. Es ist, als hätten sie sich eine Zwischenetage eingezogen zwischen oben und unten: Oben im Dachstübchen ist die schwierige Nachrichtenlage, ein Archiv von Texten und Dokumenten. Da ist es eng und man muss mühsam hinaufsteigen. Unten im Erdgeschoss findet das bodenständige Alltagsleben statt, wo wir aufgrund unserer Erfahrungen und Beziehungen ganz gut beurteilen können, ob es jemandem schlecht geht, ob man einem Kranken helfen oder im Kinderzimmer deeskalierend eingreifen muss. In Krisenzeiten muss man dauernd von unten nach oben und von oben nach unten laufen, um Lebenserfahrung und Theorie miteinander abzugleichen.

Aber es gibt diese Häuser mit Zwischengeschoss. Hier ist zusätzlich noch eine weitere Etage eingezogen, wo nicht kritischer Nachrichten- und Dokumentenvergleich oder Lebenserfahrung herrschen, schon gar kein Austausch, sondern zwingende Symbole. Da gab es doch diese Sätze, die im Zusammenhang mit Corona immer wieder gefallen sind: “Ich sah die Bilder von Bergamo, und da war doch klar, dass wir in den Lockdown gehen müssen. Ich will lieber vorsichtig sein, denn die Zahlen gehen wieder hoch!” Die Frage, was die Bilder von Bergamo überhaupt zeigen oder was steigende Meldeinzidenzen überhaupt bedeuten, wird von den Bewohnern der Zwischenetage bis heute nicht gestellt. Man macht einfach, was diese Symbole zwingend anordnen. Mächtige Medien und Politiker mussten nur immer wieder das Wort Solidarität benutzen, die Bilder von Bergamo und die Meldeinzidenzen – und schon sperrten Eltern ihre jugendlichen Kinder ein. Dafür berufen sie sich auf Bilder (weil Bilder authentisch sind und wahr), auf Zahlen (weil Zahlen objektiv sind und wissenschaftlich), auf moralische Fangwörter (denn uns verbinden ja Werte). Und dann exekutiert man Maßnahmen, die sich angeblich zwangsläufig daraus herleiten, die aber mit wissenschaftlicher Evidenz oder kluger Alltagseinsicht nichts zu tun haben. Es sind Realitätssimulationen, und mit ihnen lebt es sich auf dem Zwischengeschoss sehr bequem.

Nur Leugner wie wir treiben sich im ganzen Haus herum und fragen deshalb: Was sollen diese Masken noch mal? Und was soll eigentlich dieser Hühnerstall, den das Ordnungsamt und so viele Polizisten heute um uns herum mit Absperrgittern aufgebaut haben? Was sind das für Symbole? Welche Realität simulieren wir hier? Was ergibt sich daraus? Virensicherheit? Gedankenpolizei? Arroganz der Macht?

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Der Schuh Wolf im Schafspelz

In unserer Welt spielt sich abenteuerliches ab, aber nicht jeder ist in der Lage, oder willens, dieses auch zu erkennen. Die aktuellen Vorgänge in Wiesloch bieten aber jedem nochmal ein hervorragendes Brennglas, das anhand des regionalen Mikrokosmos brillant und in aller Deutlichkeit aufzeigt, was in unserem Makrokosmos des Bundes so kolossal schiefläuft. Ein Verfall der Demokratie, der Werte und Vernunft auf allen Ebenen. Wer Augen hat, der sehe:

Zwei Jahre lang, ist die Republik nun schon einer absolut willkürlichen Politik ausgesetzt, welche die Grund- und Menschenrechte in einer nie da gewesen Art und Weise, auf Dauer und ohne Ausnahmezustand beschneidet. Wie die Oxford Universität jüngst ermittelte, hat Deutschland sogar die härtesten Corona Maßnahmen dieses Planeten. Darüber hinaus sieht sich der Souverän einer Regierung gegenüber, die lügt, betrügt, sich bereichert, manipuliert und regelmäßig inkompetent sowie unwissenschaftlich handelt. Diese Zustandsbeschreibung ist auch nicht verhandelbar, denn alles davon ist bereits zigfach nachgewiesen und medial durchs Dorf getrieben. Jeder Mensch, der nur eine leichte Verpflichtung der Wahrheit gegenüber verspürt und die letzten beiden Jahre nicht auf dem Mars verbracht hat, muss diesen Status Quo anerkennen, losgelöst von der politischen Einstellung. Alles andere ist Augenwischerei oder Parteigeplänkel und wer sich auf diesen gemeinsamen Nenner nicht verständigen möchte, der hat kein Interesse an einem demokratischen Diskurs.

„Wenn sich Grundrechtseinschränkungen in einem solchen Ausmaß über eine längere Zeit hinziehen, gerät der liberale Rechtsstaat in Gefahr. Dann wird das ganze System von Freiheitlichkeit suspendiert.“ / „Die Demokratie hat Schaden genommen“ – Hans-Jürgen Papier ; Präsident des Bundesverfassungsgericht bis 2010. Weiterlesen

Freiheit der Meinung. Warum Plattformen missfallende Inhalte nicht löschen dürfen.

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Teil des einheitlichen Grundrechts der Meinungsfreiheit sind die Meinungsbildungsfreiheit, die Meinungsäußerungsfreiheit und die Meinungsverbreitungsfreiheit.

Freiheit der Meinungsbildung

Die Meinungsbildung ist Voraussetzung der Meinungsäußerungs- und Meinungsverbreitungsfreiheit, und Meinungsbildung wiederum ist an Information gebunden. Um einen Sachverhalt richtig einschätzen zu können, bedarf es der Fähigkeit, selbstbestimmt Informationen/Nachrichten zu finden, zu erkennen, zu analysieren, Medien und Quellen einordnen sowie die Informationen auf ihre Relevanz und ihren Wahrheitsgehalt hin bewerten zu können. Meinungsbildungskompetenz basiert auf der Informationskompetenz und erfordert zudem die Fähigkeit des Zuhörens sowie die diskursive Auseinandersetzung mit den Meinungen anderer.

Deshalb drängt sich die Frage auf, welches Verständnis der Präsidenten des Robert-Koch-Institus, Herrn Wieler, von dem Recht auf Meinungsfreiheit hat, wenn er anlässlich einer Presskonferenz am 28.07.2020 äußerte, dass die AHA- Regeln nie hinterfragt werden dürften. Weiterlesen

Wort- und Rechtsbrüchigkeit der Landes- und Bundesregierung schreien zum Himmel!

Der Protest ist dringender nötig denn je, denn die Wort- und Rechtsbrüchigkeit der Landes- und Bundesregierung schreit zum Himmel und auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft eben nicht nur die ungeimpften oder, lt. Gesetz, teilgeimpften Mitarbeiter.

Da verkürzt der Bundesgesundheitsminister Lauterbach mal eben über Nacht die Frist für den Genesenenstatus, obwohl anders auf EU-Ebene mitbeschlossen und die Regierung Kretschmann hält sich nicht an die Regeln, die sie auf Bundesebene zu den Alarmstufen mitbeschlossen hat.

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Meinungsumfrage zur Aufarbeitung der Pandemie

Seit gut einem Jahr wird geimpft. Diese Befragung wurde erstellt, um herauszufinden, welchen Einfluss Covid-19 und die Impfung im unmittelbaren Umfeld der Befragten hat/te. Ferner ist von Interesse, welche Faktoren die Impfentscheidung beeinflussen. Sind Ungeimpfte und Maßnahmenkritiker tatsächlich bildungsferner? Welche Glaubenssätze herrschen in den Gruppen vor?
Außerdem ist es möglich, im Falle aufgetretener Nebenwirkungen bei sich oder in seinem Umfeld, das Präparat und die Chargennummer anzugeben.

Zum einen ist zu hoffen, dass diese Arbeit der Wahrheitsfindung, Aufklärung und Versöhnung dienlich ist. Zum anderen könnten die Häufigkeit von Nebenwirkungen und potenziell riskante Impfchargen identifiziert werden.

Hier geht’s zum Fragebogen

Sie können den Link zum Fragebogen auch hier in die Zwischenablage kopieren:

http://soscisurvey.de/covacc

Bildquelle: Pixabay. Pixabay Lizenz.

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Ein falsches Verständnis von Wissenschaft als Legitimation für Ausgrenzung und Impfzwang

Wir leben in beispiellosen Zeiten. Viele von uns sind seit Monaten vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Menschen werden unter Druck gesetzt, sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen, an deren Sicherheit und Wirksamkeit erhebliche Zweifel bestehen. Diejenigen, die nicht mitmachen, dürfen nicht mit Verständnis rechnen. Nicht mal mit Respekt. Wir leben in einer Zeit, in der Diffamierung und Ausgrenzung von sogenannten Ungeimpften gesellschaftlich akzeptiert ist. Menschenrechte gelten nicht mehr universell, sondern müssen durch Wohlverhalten erworben werden. Das ist ein fundamentaler Bruch mit unserem bisherigen Verständnis von einer freien und demokratischen Gesellschaft. Wir alle fragen uns, wie konnte es soweit kommen?

Zu allen Zeiten haben Menschen Minderheiten ausgegrenzt und unterdrückt. Immer fühlten sich diejenigen, die andere ausgrenzten, bedroht und moralisch im Recht. Immer meinten sie gute Gründe zu haben, um andere zu diskriminieren. Und immer lagen sie damit falsch. Aus der Geschichte haben wir gelernt, dass Diskriminierung niemals gute Gründe hat. Diskriminierung ist und bleibt Unrecht, wie auch immer man sie begründet. Warum sollte es diesmal anders sein? Auch heute glauben diejenigen, die Ungeimpfte ausgrenzen, im Recht zu sein. Wie kommen sie zu der Einschätzung? Wie gut sind ihre Argumente heute?

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Schwarze Pädagogik der Regierung statt wirksamer Schutzmaßnahmen

Dieser Beitrag wurde bei der Eröffnungskundgebung des Montagsaufzuges durch Mannheim am 24.01.2022 vorgetragen.
Trotz beruflicher Tätigkeit in einem Gesundheitsamt störe ich () mich an der aktuellen Coronapolitik.

Bei der regierungsseitig beschlossenen Impfpflicht (§20a IfSG) wurde die Bedeutung eines Tätigkeitsverbots für die betroffenen Mitarbeiter nicht ausreichend berücksichtigt. Es gibt keine Regelungen, die ab 15. März einen Arbeitsplatzverlust vermeiden könnten, z.B. indem ungeimpfte Mitarbeiter weniger vulnerable Schutzbefohlene versorgen oder eine FFP3-Maske tragen. Es müsste m.E. eine Arbeitsplatzgarantie, sei es auch nach Rückkehr aus einer Freistellung, geben.

Ich verstehe nicht, weshalb ungeimpfte Beschäftigte ab Punkt 15. März gefährlicher sein sollen als bisher.

Ungeimpfte Mitarbeiter mit Impfbefreiungsattest dürfen immerhin auch im Dienst bleiben. Die betreuten Personen sind in der Regel geimpft und ungeimpfte Mitarbeiter sind mit täglichen Tests und FFP2 oder 3-Maske kaum gefährdender als geimpfte Kollegen, bei denen die Impfung versagt oder sog. Genesene mit unklarem Immunstatus, wenn sie die Erkrankung gar nicht durchgemacht haben, sondern nur die PCR-positiv war.

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Jura-Prof.: Ein juristischer Skandal jagt den nächsten. Es herrscht Willkür statt Kompetenz

Thomas S. ist Professor für Rechtswissenschaften an einer Universität und war lange Zeit Vorsitzender Richter an einem Landgericht. Dies ist die deutlich andere Textfassung zum Vortrag auf der Demo in Karlsruhe am 22.01.2022.

Das gilt ab „sofort, unverzüglich“

Dieser Satz stammt bekanntlich von Günter Schabowski, der damit am 9. November 1989 das Ende der DDR-Diktatur markierte. 32 Jahre, nachdem Schabowski aus einer ganz neuen Verordnung eine ganz neue Reiseregelung zitiert hat, benutzt der amtierende Bundesgesundheitsminister mit seinen nachgeordneten Verwaltungsstäben dasselbe Verfahren: Er verblüfft die Bevölkerung durch nicht diskutierte Verordnungen. Allerdings ist diesmal kein Freiheitsgewinn damit verbunden. Zur Erinnerung an den atemlosen Ablauf in der letzten Woche referiere ich kurz Folgendes – und bedanke mich beim Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte für ihre Darstellung, aus der ich mich bediene.

Ein juristischer Skandal

Große Teile des gegenwärtigen Alltags werden derzeit nicht vom Grundgesetz geregelt, sondern von einer „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)“. Dort hieß es in der bis Freitag, den 14. Januar 2022, geltenden Fassung in § 2 Nummer 4: „Eine genesene Person [ist] eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist“. In § 2 Nummer 5 wurde geregelt, dass der Infektionsnachweis maximal 6 Monate zurückliegen dürfe.

Prof. Thomas S. auf der Kundgebung am 22.01.2022. Eigenes Werk der Offges. Lizenz: CC BY-SA 4.0

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Genesenstatus aus immunbiologischer Sicht

Ich bin Tierärztin. Zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn nahm ich auch an einer ausführlichen Fortbildung zur Immunologie teil. Da lernte ich, wie wir Säugetiere uns vor Infektionskrankheiten schützen, wie Säugetiere genesen und heilen.
Wer ist genesen?

Derzeit gelten nur solche Menschen als genesen, die einen positiven PCR Test nachweisen können. Und als genesen gelten sie seit dem 15. Januar auch nur noch für drei Monate. Ist das wissenschaftlich haltbar? Nein das ist es nicht.

Mucosale Immunsystem

Warum nicht? Ich möchte einen kleinen Exkurs in unser Immunsystem machen: das Immunsystem der Säuger, welches sich über Jahrmillionen entwickelt hat. Dieses Immunsystem ist hochkomplex, effizient, mit vielen Regelkreisen, und verfügt über zahlreiche Möglichkeiten sich gegen Mikroorganismen zur Wehr zu setzen. Was ich hier ausführe, ist eine sehr vereinfachte Darstellung. Um sie zu erinnern, ordnen wir Menschen komplexe Systeme in für uns erfassbare Modelle ein. Das tun wir auch mit dem Immunsystem. Da ist zunächst das mucosale Immunsystem. Es schützt unsere Haut und Schleimhäute, die der Umwelt direkt ausgesetzt sind, z.B. den Nasen-Rachenraum. Eine Mischung von immunologisch aktiven Zellen und unspezifischen IgA Antikörpern reagieren unmittelbar auf Eindringlinge, und in vielen Fällen wehren sie erfolgreiche eine Infektion ab, auch eine mit SARS Cov2. Es ist mitnichten so, dass jeder Kontakt mit einem Infizierten zu einer Infektion führt.

Eigenes Werk der Offenen Gesellschaft Kurpfalz. Lizenz: CC BY-SA 4.0

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Psychotherapeutin: Nur Mut! Große Ziele sind erreichbar!

Unsere emotionale Situation

Ich erlebe in den letzten zwei Jahren viele laute und harte, ja brutale Worte, Diffamierungen Andersdenkender. Es ist schwer, dem Motto des Philosophen Gadamer treu zu bleiben, unter das ich meinen ersten Karlsruher Vortrag stellte Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere recht haben könnte,“ wenn der andere mir nicht zubilligt, dass auch ich recht haben könnte.

Da ich nicht gerade der sanfteste Mensch bin, kenne ich den Drang nur zu gut, in Auseinandersetzungen möglichst scharf zu schießen.

Wenn mein Ziel ist – wie weiland bei Old Shatterhand – möglichst viele Kerben in meine Flinte eingraben zu können – okay. Aber wollen wir das wirklich? Vor allem: was bringt das auf Dauer?

Was ist unser Ziel?

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Pressefreiheit als Basis einer demokratischen Gesellschaft

Die Pressefreiheit ist die Basis einer demokratischen Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen die Bedeutung der Pressefreiheit unterstrichen. Danach ist eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ein Wesenselement des freiheitlichen Staates.

Sorgfaltspflicht

Eine zentrale Anforderung an die Presse ist die Einhaltung der publizistischen oder journalistischen Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung. Es handelt sich um einen allgemeinen medienrechtlichen Grundsatz, der für verkörperte Presseerzeugnisse in den Pressegesetzen der Länder so auch in § 6 Landespressegesetz Baden- Württemberg verankert ist. Als Auslegungshilfe zur Bestimmung der rechtlichen Sorgfaltsanforderungen werden teilweise die Standesregeln der Presse im Pressekodex des Deutschen Presserates herangezogen. Der Pressekodex ist eine Sammlung journalistisch-ethischer Grundregeln, die der Deutsche Presserat 1973 vorgelegt hat. Der Pressekodex hat den Charakter einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Konkretisiert wird er durch die „Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates“. Danach ist die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Außerdem wird bestimmt, dass die Recherche unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt ist. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte MeldungenGerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

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Masken in Innenräumen & Impfangebot sinnvoll; 2G und Impfpflicht unsinnig; Defizite bei Meldung von Impfkomplikationen & Todesfällen

Guten Tag miteinander,

mein Name ist , ich arbeite in einem Gesundheitsamt, bin heute hier als Privatperson, um über Themen zu sprechen, die mich aktuell beschäftigen.

In der 2. Corona Welle, vor etwa einem Jahr, war ich im Team mit der Beratung und Begleitung von Pflegeeinrichtungen betraut.

Vor Einführung der Impfung für die alten Menschen bedeutete eine in das Heim oder den ambulanten Pflegedienst eingeschleppte Coronavirusinfektion, dass ca. ein Drittel der angesteckten Senioren starben. Der ursächliche Zusammenhang zwischen positivem PCR-Test bei der Indexperson und den Infektionsketten im Pflegeheim war unzweifelhaft.

Mit Einführung der Impfung hörte im Laufe des 1. Quartals 2021 das große Sterben in den betroffenen Pflegeeinrichtungen auf.

In der Folge gab und gibt es das bekannte Impfangebot und es wurde eine Impfpflicht ab Mitte März d.J. beschlossen für alle im therapeutischen und Pflegebereich Tätigen.

Diese Impfpflicht ist in meinen Augen eine weitere schwerwiegende Fehlentscheidung der politisch Verantwortlichen.

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Anschlag auf das Recht

Thomas S. ist Professor für Rechtswissenschaften an einer Bundesdeutschen Universität. Gemeinsam mit der promovierten Germanistin Katja (1bis19 e.V.) vertritt er hier seine Meinung als Privatperson, welche zum ersten Mal am 09.01.2021 auf der Kundgebung der OGK in Mannheim vorgetragen wurde. 


Der Anschlag auf das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit

“Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit”. So heißt der erste Satz in Art. 2 GG (Grundgesetz). Es gibt ein Recht auf den eigenen Körper. Es gibt ein Grundrecht gegen Zwangsimpfungen, und seien sie noch so gut gemeint. Was der aktuelle Gesetzgeber plant, ist kein zulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Es ist ein offener Anschlag auf die Verfassung.

Wir reden hier nicht darüber, ob diejenigen, die unbedingt impfen wollen, es wirklich gut meinen. Wir reden nicht darüber, ob sie eigentlich damit Geld verdienen wollen. Wir reden auch nicht darüber, welchen Zweck dieses Mittel heiligen soll und ob der Zweck mit dem Mittel der Impfung erreichbar wäre. Das müsste man natürlich tun. Wer allerdings immer noch glaubt, dass der Zweck der Pandemiebekämpfung mit dem Mittel der Impfung erreichbar wäre, der kann die jüngste Geschichte Australiens studieren: Alle Pläne der australischen Regierung endeten im Nichts der Zwecklosigkeiten. Recht ist sowieso zweckfrei, es ist ein Selbstzweck und wird nicht anderen Zwecken untergeordnet. Dieser Gedanke des Rechts als Selbstzweck ist kurz und unbedingt.

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Friedrich Ebert statt Lauterbach und Scholz

Liebe Mitstreiter für Vernunft und Verantwortung, liebe Teilnehmer dieser Veranstaltung,

bevor ich beginne, möchte ich ganz ausdrücklich mein Befremden gegenüber Bundeskanzler Olaf Scholz ausdrücken, der uns alle hier in seiner ersten Regierungserklärung als extremistische Minderheit bezeichnete, die Wirklichkeit und Wissenschaft verneint und der Gesellschaft ihren Willen aufzwingen will.

Gute Minderheiten und schlechte Minderheiten?

Herr Scholz meint damit die Kritiker der Coronapolitik und vor allen Dingen die Kritiker der aktuellen Impfkampagne, also uns. Was er dabei vergisst ist die Tatsache, dass derzeit 12 Millionen Bürger älter als 18 Jahre noch nicht geimpft sind, und dass die meisten davon diese Entscheidung bewusst getroffen haben. Und auch dabeibleiben werden. 12 Millionen, das sind so viele wie bei der letzten Bundestagswahl SPD gewählt haben. Olaf Scholz ist also durch eine Minderheit von 12 Million Menschen in sein Amt gewählt worden, genauso viele Erwachsene als die, die nicht geimpft sind.

Friedrich Ebert von der SPD als Vorbild

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Das Bundesverfassungsgericht kann es nicht

Thomas ist Professor für Rechtswissenschaften an einer bundesdeutschen Universität. Er vertritt hier seine Meinung als Privatperson, welche zum ersten Mal auf der 13. Demo der OGK am 19.12.2021 in Heidelberg vorgetragen wurde.

Am 30. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich aus dem Kreise der ernstzunehmenden Teilnehmer am Rechtsdiskurs erst einmal verabschiedet. Durch einen kleinen Beschluss wurde über die “Bundesnotbremse” ohne mündliche Verhandlung so entschieden, wie man es sich denken konnte, seitdem der Vorsitzende des Senats und Präsident des Gerichts, ein früherer Unternehmensanwalt und CDU-Politiker, sich und seine Kollegen ins Kanzleramt eingeladen und dort einen Vortrag zur Corona-Notlage bestellt hatte. Die Damen und Herren waren deswegen natürlich nicht befangen, sie wussten vorher schon, wie sie entscheiden sollten. Wenn man sich dennoch mit dem Beschluss zur sog. “Bundesnotbremse” befasst, dann geschieht das trotz seiner geringen Begründungstiefe aus dem darüber hinaus reichenden Grund, dass dieses Gericht das Ansehen verliert, das es in vorangegangenen Jahrzehnten errungen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Inkompetenz dargestellt; in einem Satz: Das Bundesverfassungsgericht kann es nicht. Was “es” ist und was “können” heißt, wird in fünf Abschnitten erklärt:

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Demokratur 5.0 – Freiheit wurde wieder abgestellt

Im Sozialkundeunterricht haben wir mal erzählt bekommen, wie unsere Demokratie angeblich funktioniert – bestehend aus Legislative, Exekutive, Judikative und der Presse als vierter Gewalt. Ein Stück weit hatte das früher auch mal funktioniert. Aber das System wurde scheibchenweise zerlegt. So wie der Frosch nicht merkt, dass der verkocht wird, wenn sich das Wasser langsam erhitzt, so es die meisten von uns nicht gemerkt, wie unsere Demokratie abgebaut wurde. Entsetzt blicken wir nun auf die Reste und fragen uns, „wie konnte das passieren?“ Um diese Frage zu beantworten, müssen wir zunächst den Status Quo analysieren:

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Das Demokratieprinzip

Die Demokratie ist eine Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Weitere Kennzeichen einer Demokratie sind u.a. die Gewaltenteilung, das Rechtsstaatsprinzip und die Achtung der Grundrechte, die von Persönlichkeitsrechten und Freiheitsrechten bis hin zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten reichen. Die Menschen- und Grundrechte sind die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Deshalb darf eine Regierung, die von der Mehrheit nach demokratischen Grundsätzen bestimmt worden ist, diese Rechte (beispielsweise Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit) nicht abschaffen.

Kulturelle Teilhabe trägt zum sozialen Zusammenhalt bei

Gemäß Art. 20 Abs. 1 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Da er deshalb u.a. die kulturellen Menschenrechte zu achten hat, ist es schlüssig, dass auf der Internetseite der Bundesregierung Folgendes zu lesen ist: „Kulturelle Teilhabe trägt zum sozialen Zusammenhalt in Deutschland bei und ist ein wichtiger Motor der Integration in unserer Gesellschaft. Die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur ermöglicht einen Zugang zur Geschichte, zu den Traditionen und kulturellen Werten in Deutschland, Europa und der Welt. Daher ist eines der wichtigsten kulturpolitischen Anliegen des Bundes, alle Menschen für kulturelle Angebote zu begeistern – Menschen jeden Alters, in ländlichen Räumen oder in Metropolen, mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, mit oder ohne Einschränkungen.“

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Selektive Informationsbereitstellung als gesamtgesellschaftliches Phänomen

Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

Nun wird endgültig deutlich, dass es nicht um Gesundheit geht. Es wird besonders deutlich an Fällen wie mir.

Noch mal zur Erinnerung: im März 2020 machte ich COVID als schweren grippalen Infekt durch. Ich bin davon vollständig genesen. Ich bin nicht geimpft. Ich bin immun wie ich durch einen Test belegen kann. Wer genaueres ist wissen möchte mag das in meiner Pandemie Erzählung nachlesen.

Vom eigenen Arbeitsplatz und der gesellschaftlichen Teilhabe ausgesperrt

Seit dem 25. November darf ich meinen Arbeitsplatz bei einem großen Chemiekonzern in Darmstadt nicht mehr aufsuchen. Nach über 25 Jahren ist mein Werksausweis gesperrt werden, ich darf ohne negativen Test nicht mehr das Werk betreten und an meinen Arbeitsplatz gehen. Ohne diesen Test darf ich auch nicht im Zug, Bus oder in der Straßenbahn fahren. Weiterlesen

(Mathematisch) fast 95 Thesen. Eine Abrechung mit der Corona-Gläubigkeit der evangelischen Kirche.

Diese Rede wurde auf der Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 07. November 2021 erstmals vorgetragen.

Ich heiße Johanna. Ich bin 58 Jahre alt und seit vielen Jahren verheiratet. Mein Mann und ich haben gemeinsam zwei erwachsene Töchter, die in Heidelberg und Karlsruhe an naturwissenschaftlichen Fakultäten studieren. In den vergangenen 20 Monaten war das für sie und alle anderen Studentinnen und Studenten nur sehr eingeschränkt möglich.

Ich bin Tierärztin. Ich habe in Gießen studiert und in der pharmazeutischen Industrie promoviert. Ich habe zunächst knapp zwei Jahre mit Unterbrechungen als praktische Tierärztin gearbeitet. Nun arbeite ich seit vielen Jahren in der chemischen Industrie.

Beruflicher Hintergrund

Ich bin an der Herstellung der Covid-Impfstoffe indirekt beteiligt. Einen Nutzen will ich ihnen nicht ganz absprechen, wenngleich ich finde, dass die Risiko-Nutzenabwägung für Impfungen alle ärztliche Ethik vermissen lässt. Schon im März 2020 hatte ich Zweifel an der Gefährlichkeit dieses Virus und an den von Politik und Gesellschaft propagierten Maßnahmen. Nun sind anderthalb Jahre vergangen. In dieser Zeit habe ich viele Menschen neu kennen gelernt. Das meine ich genauso zweideutig, wie es klingt: Ich habe vermeintlich mir bekannt Menschen neu kennen gelernt und neue Menschen gefunden, mit denen ich mich jetzt verbinde.

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Über Dummheit und Würde

Eine Virologin findet Kinderärzte und Kinderrechte “ziemlich dumm”

Mein Name ist Katja. Ich lebe mit meiner kleinen Familie in Frankfurt, und habe früher genau hier, an der Universität Heidelberg, mein Herz ans wissenschaftliche Arbeiten verloren. Ich forsche im Bereich der germanistischen Sprachwissenschaft und Sprachgeschichte. Heute spreche ich über Dummheit und Würde. Ihr erinnert euch: Vor zwei Wochen bezeichnete eine öffentlich herausragende Virologin den Vorschlag, Kinder in den Schulen von der Maske zu befreien, als “ziemlich dumm”. Sie richtete sich damit gegen den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, deren Urteil sie als schier indiskutabel zurückwies.

Die Dummheit ist im Moment sehr im Schwange. Sie grassiert besonders unter Wissenschaftlern und Fachleuten in der Öffentlichkeit. Das kann selbstverständlich nur heißen: Der Vorwurf der Dummheit grassiert. Er geht fast immer nur in eine Richtung: Die wissenschaftlichen Regierungsberater und Meinungsmacher finden all diejenigen Fachleute und Wissenschaftler, die anderer Meinung sind als sie, weil sie bei ihrer Arbeit zu anderen Ergebnissen kommen, “ziemlich dumm”. Sie stempeln sie als Nebenwissenschaftler ab oder als Pseudowissenschaftler; sie rücken sie in die Nähe von Querdenkern, Leugnern, Schwurblern – und sie finden sich persönlich dabei offenbar ziemlich klug und geradeaus denkend. Freilich fällt der Vorwurf der Dummheit immer auf diejenigen zurück, die ihn äußern. Die sprachliche Entwürdigung anderer entwürdigt immer auch den, der sie praktiziert. Deshalb ist sie gesellschaftlich so gefährlich, denn sie zerstört Zivilisation in einem großen Umfang. Weiterlesen

Forderung nach dem Freedom Day

Dieser Text wurde ursprünglich als Redebeitrag auf der 10. Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 17.10.2021 gehalten.

In England wurden Mitte Juli 2021 fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Weder das Tragen von Masken noch Abstandsregeln oder zahlenmäßige Beschränkungen für Veranstaltungen sind fortan im größten britischen Landesteil vorgeschrieben. Bilder eines Europameisterschaftsspiels in London mit vielen Zuschauern gingen um die Welt.

Auch in Dänemark fielen Mitte September sämtliche Coronabeschränkungen weg. Dort ist die Maskenpflicht Vergangenheit, genau wie die Pflicht zur Vorlage eines Impfpasses. 2G- oder 3G-Regeln gelten nicht mehr, jede und jeder darf wieder in Bars, Clubs und Fußballstadien.

Auf den kanarischen Inseln müssen Einheimische und Urlauber keinen Negativtest, Impf- oder Genesungszertifikat mehr vorzeigen, um in gastronomische Betriebe eingelassen zu werden. Denn am 16. August 2021 hatte das Obere Kanarische Tribunal (TSJC) entschieden, dass ein Impfzertifikat und ein Negativtest als Voraussetzung für den Zugang zu öffentlich zugänglichen Betrieben diejenigen Bürger ausgrenze, die sich zulässigerweise dafür entschieden hätten, sich nicht impfen oder testen zu lassen, auch weil der Test eine wirtschaftliche Belastung darstelle. Außerdem urteilte das Gericht, dass diese Maßnahmen darüber hinaus auch mit Datenschutzfragen kollidierten. Die Verpflichtung, persönliche Gesundheitsdaten auch nur durch Vorzeigen des Covid-Passes herausgeben zu müssen, verletze das Recht auf Intimität.

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Die Coronapolitik, Gewaltenteilung & andere rechtsstaatliche Normen.

Dieser Beitrag wurde zuerst auf der 9. Demo der Antihygienistischen Aktion in Karlsruhe vorgetragen.

Nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Beschluss vom 06.10.2020 einem Eilantrag einer Bordellbetreiberin aus Karlsruhe stattgegeben hatte – dieser war, gestützt auf die seinerzeit geltende Corona-Verordnung der Betrieb der Prostitutionsstätte verboten worden – und das Verbot vorläufig außer Vollzug gesetzt worden war, nachdem derselbe VGH mit Beschluss vom 22.01.2021 das auf die seinerzeit geltende Corona-Verordnung gestützte Betriebsverbot für Hundefriseure dahingehend außer Vollzug gesetzt hatte, dass die Betreiber von Hundesalons ihre Dienstleistungen anbieten dürfen, wenn eine kontaktlose Übergabe der Hunde innerhalb fester Zeitfenster erfolgt und nachdem mit Beschluss des VGH vom 05.02.2021 die auf die seinerzeit geltende Corona-Verordnung gestützten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg aufgehoben hatte, hatte der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Herr Winfried Kretschmann, Anfang März 2021 in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt, die Ministerpräsidenten müssten sich (ich zitiere) mit den Gerichten herumschlagen„.

Die Verwaltungsrichter hatten sich irritiert über die Äußerung gezeigt. Für mich ist das Anlass, über den Grundsatz der Gewaltenteilung zu sprechen. Weiterlesen

Wann kommt die Pandemie der menschlichen Vernunft? 

Dieser Beitrag wurde zuerst am 23.09.2021 auf der Demo der Antihygienistischen Aktion in Karlsruhe vorgetragen er kann auch auf Youtube angehört werden.

Mein Name ist Katja. Ich lebe mit meiner kleinen Familie in Frankfurt am Main und bin Germanistin, d.h., ich habe deutsche Sprache und Literatur studiert. Ich habe daraus auch meinen Beruf gemacht; ich forsche im Bereich von Sprachwissenschaft und Sprachgeschichte. Manchmal hat man den Eindruck: Solche Wissenschaftler werden schon lange nicht mehr gebraucht, weil ja schon seit vielen Jahren die Kommunikation mit Sprache überall bestens funktioniert – ganz besonders seit März 2020.

Populistische Provokationen kommen nicht nur aus der Opposition

Ich gehe noch weiter zurück, wir erinnern uns: Im Jahre 2017 empörte sich die Öffentlichkeit völlig zurecht darüber, dass Björn Höcke das Holocaust-Denkmal in Berlin ein „Denkmal der Schande“ nannte. Ein Denkmal der Schande, das weiß der Gymnasiallehrer Höcke, ist doppeldeutig: Man versteht es als Denkmal, das die Schande des Holocausts zeigen soll, als Denkmal für diese Schande. Aber für Höckes Zielpublikum klingt es wie ein Denkmal, das voller Schande ist und daher auch selbst eine Schande, und das deshalb entfernt werden muss. Sprachwissenschaftler sagen dann: Das ist eine populistische Provokation.

Ihr wisst vielleicht, worauf ich hinaus will: Der Spruch unseres CDU-Gesundheitsministers, es drohe eine „Pandemie der Ungeimpften“, folgt nämlich einem ganz ähnlichen grammatischen Schema: Sachlich soll es um eine Pandemie gehen, die sich unter den Ungeimpften ausbreitet und die sie betrifft. Aber für das Zielpublikum, das die repressive und diskriminierende Impfpolitik des Ministers gut findet, ist es zugleich eine Pandemie, die aus Ungeimpften besteht: Die Ungeimpften selbst sind die Pandemie. So wie Höcke das Holocaustmahnmal reißerisch selbst zur Schande erklärte, so erklärt der Gesundheitsminister – reißerisch und aggressiv spaltend – die Ungeimpften zu einer weit verbreiteten Krankheit.

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Pandemie-Einschätzung von Fachfrau der Chemischen Industrie

Dieser Beitrag wurde ursprünglich als Rede auf der Demo der Antihygienistischen Aktion in Speyer am 02.09.2021 gehalten.

Ich heiße Johanna. Ich bin 58 Jahre alt und seit vielen Jahren verheiratet. Wir haben gemeinsam zwei erwachsene Töchter, die in Heidelberg und Karlsruhe an naturwissenschaftlichen Fakultäten studieren. In den vergangenen 17 Monaten war das für sie und alle anderen Studentinnen und Studenten nur sehr eingeschränkt möglich. Ich arbeite seit meinem 29. Lebensjahr und habe mit meiner Berufstätigkeit einige Monate pausiert, um meine Babys in dieser Welt willkommen zu heißen.

Corona, etwas ganz neues?

Ich bin Tierärztin. Ich habe in Gießen studiert und in der pharmazeutischen Industrie promoviert. Ich habe zunächst knapp zwei Jahre mit Unterbrechungen als praktische Tierärztin gearbeitet. Dabei bin ich in Rinderställen erstmals Infektionen mit Corona-Viren begegnet. Diese betrafen meist schlecht gehaltene Tiere, in unzureichend belüfteten Ställen. Die Infektionen traten im Frühjahr auf, bevor die Tiere Auslauf hatten. Die adulten Tiere, also die erwachsenen, hatten eher Atemwegsinfektionen, ein gestörtes Allgemeinbefinden; die Kälber litten unter Durchfällen. Als Herr Drosten im März 2020 sagte, wir wüssten wenig über das SARS-CoV-2-Virus stellte ich das unmittelbar in Frage. Corona-Viren waren in 2020 nicht so unbekannt, wie das die Ausführungen von Herrn Drosten suggerierten. Ebenso gab es viel Wissen darum, wie unser Immunsystem auf derartige, durch Viren verursachte Atemwegserkrankungen reagiert.  Ich fragte mich, warum das so schnell einen alarmierenden Ton annahm?  Warum hinterfragten nüchterne Wissenschaftler nicht die Bilder von Bergamo und versuchten zunächst zu klären, wie sie zu Stande kamen? Weiterlesen

Beschränkung auf 3G und 2G bricht menschenrechtliche Traditionen (Geimpft, genesen, getestet)

Die folgende Rechtswissenschaftliche Analyse wurde zuerst auf der 7. Demo der OGK am 12.08.2021 in Mannheim vorgetragen.

Am Dienstag wurde auf dem Bund- Länder-Gipfel beschlossen, dass ab einer Inzidenz von über 35 eine 3G-Regel in Kraft tritt. Ausschließlich geimpfte, genesene sowie getestete Personen sollen Krankenhäuser, Pflegeheime, Innengastronomie und Veranstaltungen im Innenraum betreten können. Dasselbe gilt für körpernahe Dienstleistungen, für Sport im Innenbereich und für Beherbergungen. Ungeimpfte dürfen das nicht, es sei denn, sie legen einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vor. Der ist mit erheblichen Kosten verbunden, denn die kostenlosen Bürgertests sollen ab dem 11. Oktober für ungeimpfte Personen, die die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen, entfallen. Und erst gestern äußerte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, dass bald der Zugang mit 3G (geimpft, genesen, getestet) von 2G (geimpft, genesen) abgelöst werden könnte.

Erklärtes Ziel ist es, die Impfquote zu erhöhen, weil die sog. Herdenimmunität der einzige Weg Ausweg aus der Pandemie sei.

Die Ungleichbehandlung von Geimpften und Genesenen einerseits sowie Ungeimpften andererseits würde aber nur dann keinen Verstoß gegen Art. 3 GG – wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind -, darstellen, wenn die Ungleichbehandlung gerechtfertigt wäre, also nur, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung finden ließe. Weiterlesen

MIT-Studie: „Wenn mehr Covid-19-Daten nicht mehr Verständnis bedeutet“

Nutzer sozialer Medien teilen Diagramme und Grafiken – oft mit denselben zugrunde liegenden Daten – um gegensätzliche Ansätze zur Bekämpfung der Pandemie zu befürworten.

Der folgende Artikel ist eine nicht autorisierte Übersetzung des englischsprachigen Originals vom 04. März 2021. Bildquelle eben dort.

Seit dem Beginn der Covid-19-Pandemie haben Diagramme und Grafiken dazu beigetragen, Informationen über Infektionsraten, Todesfälle und Impfungen zu vermitteln. In einigen Fällen können solche Visualisierungen zu Verhaltensweisen anregen, die die Virusübertragung verringern, wie das Tragen einer Maske. In der Tat wurde die Pandemie als Durchbruch für die Datenvisualisierung gepriesen.

Neue Erkenntnisse weisen jedoch auf ein komplexeres Bild hin. Eine Studie des Massachusetts Institute of Technology zeigt, wie Coronaregel-Skeptiker online Datenvisualisierungen eingesetzt haben, um gegen die Lehrmeinung des öffentlichen Gesundheitssystems, dass Masken nützen zu argumentieren. Solche „Gegenvisualisierungen“ sind oft recht ausgeklügelt und verwenden Datensätze aus offiziellen Quellen und modernste Visualisierungsmethoden. Weiterlesen

Vertrauen in die Politik und die Politiker

Anmerkung: Dieser Beitrag wurde ursprünglich als Rede auf der 6. Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 15.07.2021 vorgetragen.

Immer wieder werde ich damit konfrontiert, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Krise zusammenstehen und Vertrauen in die Maßnahme der Bundesregierung haben sollten.

Das habe ich einfach einmal hinterfragt.

Der Amtseid eines Bundes- beziehungsweise Landesabgeordneten lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz bzw. die Verfassung und die Gesetze des Bundes bzw. die Rechte wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Abgeordnete schwören also, dass sie ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen und Schaden von ihm wenden wollen.

Dass Politiker ihre Pflichten nicht immer gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben, zeigen allerdings zahllose Affären, wie sie zum Beispiel bekannt sind unter den Stichwörtern: Traumschiff- Affäre, die 1991 zum Rücktritt des Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Spät führte oder die „Pkw-Maut-Affäre“, in deren Zusammenhang der Name des Bundesverkehrsministers Scheuer genannt wird.

Ich möchte den Blick aber auf die jüngste Vergangenheit lenken, die mich lehrt, Politikern nicht blind zu vertrauen, schon gar nicht in der Corona-Krise.

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Rechtswissenschaftliche Analyse zum Kindeswohl in Corona-Zeiten

Diese Analyse wurde zum ersten Mal auf der Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 02.07.2021 in Schwetzingen vorgetragen.

Zum Schutz der Kinder in Corona-Zeiten aus juristischer Sicht

Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung des Kindes das natürliche Recht der Eltern und wenn die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die Eltern können also grds. frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung des Kindes gestalten. Diese Freiheit ist eine Freiheit zum Schutz des Kindes; oberste Richtschnur für die Ausübung des Elternrechts ist das Wohl des Kindes. Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung zum Wohl des Kindes auszuüben (§ 1627 BGB).

Das Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der zwar in verschiedenen Vorschriften genannt, aber nirgends definiert wird. Dazu gehören neben der körperlichen, geistigen und seelischen Unversehrtheit (§ 1666 Abs. 1 BGB) die Möglichkeit, zu einer selbstständigen und verantwortungsbewussten Person heranwachsen zu können (§ 1626 Abs. 2 BGB), sowie die Fähigkeit zum Zusammenleben in der Gemeinschaft. Weiterlesen