Anmerkung: Dieser Beitrag wurde ursprünglich als Rede auf der 6. Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 15.07.2021 vorgetragen.
Immer wieder werde ich damit konfrontiert, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Krise zusammenstehen und Vertrauen in die Maßnahme der Bundesregierung haben sollten.
Das habe ich einfach einmal hinterfragt.
Der Amtseid eines Bundes- beziehungsweise Landesabgeordneten lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz bzw. die Verfassung und die Gesetze des Bundes bzw. die Rechte wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Abgeordnete schwören also, dass sie ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen und Schaden von ihm wenden wollen.
Dass Politiker ihre Pflichten nicht immer gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben, zeigen allerdings zahllose Affären, wie sie zum Beispiel bekannt sind unter den Stichwörtern: Traumschiff- Affäre, die 1991 zum Rücktritt des Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Spät führte oder die „Pkw-Maut-Affäre“, in deren Zusammenhang der Name des Bundesverkehrsministers Scheuer genannt wird.
Ich möchte den Blick aber auf die jüngste Vergangenheit lenken, die mich lehrt, Politikern nicht blind zu vertrauen, schon gar nicht in der Corona-Krise.
Maskenaffäre: Nüsslein und Sauter
Deshalb möchte ich über die im Jahr 2021 unter dem Stichwort „Maskenaffäre“ zusammengefassten Sachverhalte berichten, die die Beschaffung von Atemschutzmasken betreffen, vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens – (Covid- 19) in Deutschland.
Wie wir alle wissen, sollten im Jahr 2020 medizinische Schutzmasken beschafft werden. Wegen des Mangels an Masken, schossen die Preise in die Höhe.
Der Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein, CSU-Gesundheitsexperte mit Wohnsitz bei Günzburg/Bayern, soll sich bei drei Ministerien für einen Hersteller medizinischer Schutzmasken aus Hessen eingesetzt haben. Von dieser hessischen Firma erwarb das von Jens Spahn (CDU) geführte Bundesgesundheitsministerium, Atemschutzmasken in erheblicher Menge. Die hessische Firma soll, als Beraterhonorar deklariert, Provisionen in Höhe von 650.000,00 € an Nüßlein bezahlt haben. Die Zahlungen sollen über ein Firmengeflecht an die Firma namens Tectum Holding GmbH geflossen sein, bei der Nüßlein Geschäftsführer war.
Nüßlein, der 8. März 2021 in Folge der Maskenaffäre aus der CSU austrat, behielt sein Bundestagsmandat.
Herrn Nüsslein war im Dezember 2016 vom Bundespräsidenten das Bundesverdienstkreuz für sein langjähriges politisches und ehrenamtliches Engagement verliehen worden.
Den Vertrag zwischen dem Lieferanten der Schutzmasken und dem bayerischen Gesundheitsministerium hatte übrigens der aus dem Landkreis Günzburg stammende Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Alfred Sauter entworfen. Hierfür, das räumt Sauter selbst ein, erhielt er ein Honorar aus dem Kreis der Lieferanten. Tatsächlich gingen 1,2 Millionen über eine Firma, die in der Karibik ansässig ist, und eine Bank in Liechtenstein an die schwäbische Firma Pecom, die Sauters beiden Töchtern gehört. Die Bank erstattete Geldwäscheverdachtsanzeige. Auf diese Weise erfuhr die Generalstaatsanwaltschaft München von dem Vorgang und begann zu ermitteln.
Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte den Mitgliedern des Immunitätsausschusses mit, Nüßlein habe keine Umsatzsteuervoranmeldung für die Summe von 650.000,00 € vorgenommen. Es bestehe der Anfangsverdacht der Abgeordnetenbestechlichkeit und Steuerhinterziehung. Und das Oberlandesgericht München verfügte einen sogenannten Vermögensarrest gegen Sauter in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro.
Was hat es mit dem Vermögensarrest auf sich?
Zum 01. Juli 2017 trat das „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ in Kraft. Mit ihr hat der Gesetzgeber den Vermögensarrest als Sicherungsmittel für eine Einziehungsentscheidung neu geregelt. Als Vermögensarrest bezeichnet die Strafprozessordnung in ihrem § 111e die Möglichkeit der Strafverfolgungsbehörden, schon im laufenden Ermittlungsverfahren auf Vermögen des Betroffenen zuzugreifen und dadurch die Vollstreckbarkeit einer späteren Anordnung der Einziehung von Wertersatz zu sichern. Nur wenn ein dringender Verdacht vorliegt, dass es am Ende des Verfahrens zu einer Einziehung von Wertersatz kommt, sollen die Strafverfolgungsbehörden einen Vermögensarrest erwirken.
Sauter war übrigens von Oktober 1998 bis September 1999 Justizminister in Bayern. Am 4. September 1999 war ihm durch Ministerpräsident Edmund Stoiber seine Entlassung als bayerischer Justizminister mitgeteilt worden, weil er für die LWS-Affäre verantwortlich gemacht wurde. Die halbstaatliche Wohnungsbaugesellschaft LWS hatte zu diesem Zeitpunkt 367 Millionen Mark Verlust angehäuft; Sauter war in seiner Zeit als Staatssekretär im Innenministerium in Personalunion auch Aufsichtsratsvorsitzender der LWS gewesen.
Sauter war einer der bayerischen Landtagsabgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften. In den Jahren 2013 und 2014 erzielte er laut Abgeordnetenwatch Nebeneinkünfte zwischen 725.000 und 800.000 Euro und damit die vierthöchsten Nebeneinkünfte aller bayerischen Landtagsabgeordneten.
Kleiner Nachschlag:
Am 3. April 2021 schrieb Zeit online, es sei bekannt geworden, dass Sauter 300.000 Euro von dem Antigen-Schnelltest-Hersteller GNA Biosolutions erhalten habe und daraufhin beim Büro des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder für dessen Sonderzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geworben habe.
Dass an den Vorwürfen gegen Sauter und Nüßlein etwas dran sein könnte, zeigt auch der Umstand, dass die Generalstaatsanwaltschaft München im Zusammenhang der Ermittlungen gegen Nüßlein und Sauter gegen den Unternehmer Thomas Limberger Haftbefehl erließ. Es hieß, dem CSU-nahen Unternehmer werde vorgeworfen, über eine seiner Firmen Bestechungsgelder an Mandatsträger gezahlt zu haben. Er wurde nach 2 Wochen Untersuchungshaft wieder entlassen, gegen Auflagen „zur Abwendung der Fluchtgefahr“.
Als Juristin möchte ich erwähnen, dass nach § 334 des Strafgesetzbuchs der, der einem Amtsträger einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Nüßlein und Sauter waren aber nicht die einzigen, die in die Maskenaffäre verwickelt waren.
Im Mai 2021 wurde bekannt, dass sich Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Ministers Gerold Tandler, 2020 dafür eingesetzt hatte, Masken von der schweizerischen Firma Emix zu erwerben. Bei der Firma Emix handelt es sich keineswegs um ein Traditionsunternehmen, das für Qualität bürgt, vielmehr wird es von 2 23-jährigen Jungunternehmern geleitet. Insgesamt sollen die vom Bundesgesundheitsministerium und den Gesundheitsministerien in NRW und Bayern geschlossen Verträge ein Volumen von mehr 670 Mio. Euro gehabt haben. Die Vermittlung an Gesundheitsminister Jens Spahn erfolgte über Monika Hohlmeier (ehemalige Kultusministerin in Bayern und Tochter von Franz Josef Strauß). Franz Josef Strauß und Gerold Tandler unterhielten zu Lebzeiten sehr enge Verbindungen. Andrea Tandler, die zuvor eine PR-Agentur betrieb, soll eine Provision in Höhe 5 bis 7,5 % erhalten haben, etwa 34 bis 51 Millionen Euro. Die mit Steuergeld bezahlten Masken, sollen dabei deutlich teurer gewesen sein als andere Masken. So gab das Bundesgesundheitsministerium für diese Masken 5,58 Euro pro Stück aus. Das ist mehr als doppelt so viel wie der Durchschnittspreis aller vom Gesundheitsministerium gekauften Masken (2,31 Euro/Stück). Bayern zahlte für die von Tandler vermittelten Masken sogar 8,90 Euro pro Stück und damit deutlich mehr als bei allen anderen Aufträgen, bei denen die Preisspanne zwischen 3,00 Euro und 5,99 Euro lag. Die Süddeutsche Zeitung kalkulierte, dass bei einem Gesamtwert von ca. 683 Mio. Euro rund 250 Mio. Euro Gewinn angefallen sein könnten.
Spendengelder von Maskenlieferanten
Auch wenn es im folgenden Fall um deutlich weniger Geld geht, möchte ich auch den aus Thüringen stammenden Mark Hauptmann (CDU) erwähnen, der von 2013 bis zur Mandatsniederlegung im März 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages war. Wie der Spiegel berichtete, vermittelte auch er 2020 Corona-Schutzmasken. Am 13./14. März 2021 wurde bekannt, dass ein Frankfurter Maskenlieferant im Januar 2021 eine Spende in Höhe von 7.000 Euro an den CDU-Kreisverband überwiesen hatte, dessen Vorsitzender damals Hauptmann war.
Provision an Bundestagsabgeordneten
Der Skandal machte aber keineswegs vor den Türen der Kurpfalz Halt. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mannheim, Nikolas Löbel, offerierte laut Spiegel die Besorgung von Schutzmasken von einer Firma aus Baden-Württemberg. Löbel räumte ein, dass seine Firma Provisionen von rund 250.000 Euro für das Vermitteln von Kaufverträgen für Corona-Schutzmasken erhielt. In einer E-Mail, in der er explizit als Bundestagsabgeordneter aufgetreten war, hatte er vom Käufer eine Provision von 0,12 Euro zzgl. MwSt. pro Maske verlangt.
Aufträge ohne Ausschreibung, Kontaktvermittlung durch Familie
Aber auch zu Armin Laschet, dem CDU-Vorsitzenden, Kanzlerkandidaten und Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen möchte ich noch etwas sagen.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen kaufte im April 2020 „zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie“ Schutzausrüstung vom Textilunternehmen Van Laack. Der erteilte Auftrag hatte ein Volumen von über 38,5 Millionen Euro. Es handelt sich bei dem Kauf der Schutzausrüstung um eine staatliche Beschaffungsmaßnahme. Das Handeln der öffentlichen Verwaltung hat sich stets am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland räumt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Verfassungsrang ein (Art. 114 GG). Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen zu vergebende Aufträge (jedenfalls ab einem bestimmten Schwellenwert) ausgeschrieben werden. Eine Ausschreibung ist die öffentliche oder beschränkte, schriftliche Aufforderung, Angebote für die in der Ausschreibung genannten Lieferungen oder Leistungen abzugeben. Ein Auftraggeber prüft während des Vergabeverfahrens die verschiedenen Angebote der Bieter. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.. Im Zuge der Beschaffung der Schutzausrüstung vom Textilunternehmen Van Laack fand aufgrund der Eilbedürftigkeit die sonst gebotene vorherige Ausschreibung nicht statt.
Laschets Sohn, Johannes Laschet, arbeitet für Van Laack als Influencer und soll den Kontakt zur Landesregierung hergestellt habe.
Mögliche weitere Fälle bleiben unter dem Radar
Journalistinnen und Journalisten hatten nach Bekanntwerden der Maskenaffäre gefordert, Namen von Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen, die sich im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken an das Ministerium gewandt hatten. Nach Einholung eines Gutachtens, das der Augsburger Juraprofessor Matthias Rossi erstattete, veröffentliche das Gesundheitsministerium 40 Namen von Bundestagsabgeordneten, die sich für Firmen eingesetzt haben, mit denen tatsächlich Verträge abgeschlossen wurden.
Schnelltestsbetrug: Nimmt man es mit dem Datenschutz dort sehr genau, wenn es gerade passt?
Ergänzend dazu, dass sich das Handeln der öffentlichen Verwaltung stets am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit auszurichten hat, möchte ich abschließend etwas zum Thema Schnelltests sagen:
Seit dem 8. März können sich alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal wöchentlich mit einem Schnelltest testen lassen. Festgelegt wurde, dass der Bund die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Bürger und Woche übernimmt. Hätten sich 80 Millionen Bundesbürger tatsächlich 1 x pro Woche testen lassen – mit der Testung konnten Kosten von maximal 18.00 € verbunden sein (12 Euro für die eigentliche Testung und bis zu sechs Euro für das Material) -, dann wären Kosten von 1 Milliarde 400.000 Tausend Millionen Euro pro Woche entstanden, d.h. rund 6 Milliarden Euro pro Monat. Ich will aber nicht übertreiben, denn natürlich hat sich nicht jeder jede Woche 1 Mal testen lassen. Tatsächlich überwies das Bundesamt für Soziale Sicherung im April und Mai 2021 für die im März und April 2021 durchgeführten Schnelltests rund 659 Millionen Euro an die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Obwohl für die Schnelltest 350 Millionen Euro im Monat ausgegeben wurden, gab es faktisch keine Überwachung und Qualitätssicherung. Wer kostenlose Bürgertests anbieten wollte, brauchte meist kaum Voraussetzungen: Ein Online-Kurs über die Abstrich-Entnahme reichte vielerorts aus und schon konnte man beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums stellen, dem meist ohne Schwierigkeiten stattgegeben wurde. So verzeichnete allein Nordrhein-Westfalen Mitte März 1862 Teststellen, Mitte April waren es dann 5776 und Mitte Mai bereits 8735.
Wohl nur für die Politiker völlig überraschend, wurde bald wegen Betrugs ermittelt. Die tagesschau berichtete über Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ wonach Stichproben an einer Teststelle in Köln ergeben hätten, dass statt 70 wirklich genommener Proben fast 1000 abgerechnet worden sein sollen. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster zutage gefördert.
Weder die Gesundheitsämter noch die Kassenärztlichen Vereinigungen oder das Bundesamt und schon gar nicht das Gesundheitsministerium fühlten sich zuständig, zu kontrollieren, ob bei der Abrechnung alles korrekt läuft. Der Grund für diesen Missstand liegt bereits in der Testverordnung des Gesundheitsministeriums. Dort hieß es in § 7 Absatz 4 ausdrücklich: „Die zu übermittelnden Angaben dürfen keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen.“ Die Testzentren dürfen keine Namen und keine Anschrift der Getesteten übermitteln, sie müssen noch nicht mal nachweisen, dass sie überhaupt Antigentests eingekauft haben.
Nimmt man es mit dem Datenschutz dort sehr genau, wenn es gerade passt?
Schließen möchte ich mit Dostojewski, der einmal sagte:
„Je mehr man versteht, desto deprimierter wird man.“
Richterin Karin aus Heidelberg