Am 19.03.2022 sprach die Vorsitzende Richterin als Privatperson und Mitglied bei den Kritischen Richtern und Staatsanwälten in Heidelberg auf der Neckarwiese.
Im Schatten des Ukraine- Kriegs hat der Bundestag am 17.03.2022 erstmals über die konkurrierenden Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht beraten. Bereits Anfang April 2022 soll endgültig über die Einführung einer Impfpflicht abgestimmt werden. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss nicht die Mehrheit der Mitglieder des deutschen Bundestags (369 Stimmen) zustimmen, vielmehr ist die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten ausreichend.
So wie viele Abgeordnete der Grünen und anderer Parteien hat auch die Heidelberger Bundestagsabgeordnete der Grünen, Frau Dr. Franziska Brantner, den Gesetzesentwurf „zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SarsCoV-2“ mit eingereicht, wonach Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet werden sollen, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Dem Entwurf dieses Gesetzes folgend, soll die Bundesregierung die Intervallzeiten, die nach jeder Einzelimpfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und die zwischen den Einzelimpfungen liegen dürfen, festlegen dürfen. Es besteht wenig Zweifel, dass das Gesetzgebungsvorhaben auf ein Zwangsabonnement mit halb- oder vierteljährlichen Nachimpfungen abzielt.
Das Vorhaben dieser Abgeordneten ist jedoch weder mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, noch mit dem Völkerreicht vereinbar.
Weiterlesen