Impfpflicht: Staat nimmt vorsätzlich den Tod von Menschen in Kauf. Verfassungsfeindlich!

Am 19.03.2022 sprach die Vorsitzende Richterin als Privatperson und Mitglied bei den Kritischen Richtern und Staatsanwälten in Heidelberg auf der Neckarwiese.

Im Schatten des Ukraine- Kriegs hat der Bundestag am 17.03.2022 erstmals über die konkurrierenden Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht beraten. Bereits Anfang April 2022 soll endgültig über die Einführung einer Impfpflicht abgestimmt werden. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss nicht die Mehrheit der Mitglieder des deutschen Bundestags (369 Stimmen) zustimmen, vielmehr ist die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten ausreichend.

So wie viele Abgeordnete der Grünen und anderer Parteien hat auch die Heidelberger Bundestagsabgeordnete der Grünen, Frau Dr. Franziska Brantner, den Gesetzesentwurf „zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SarsCoV-2“ mit eingereicht, wonach Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet werden sollen, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Dem Entwurf dieses Gesetzes folgend, soll die Bundesregierung die Intervallzeiten, die nach jeder Einzelimpfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und die zwischen den Einzelimpfungen liegen dürfen, festlegen dürfen. Es besteht wenig Zweifel, dass das Gesetzgebungsvorhaben auf ein Zwangsabonnement mit halb- oder vierteljährlichen Nachimpfungen abzielt.

Das Vorhaben dieser Abgeordneten ist jedoch weder mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, noch mit dem Völkerreicht vereinbar.
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Pandemie der Ungeimpften oder Pandemie der Lügner und Verfassungsfeinde?

Angesichts der Ereignisse in der Ukraine fragen sich vielleicht einige, ob sie weiterhin gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona- Infektionsgeschehens demonstrieren sollen. So wichtig es ist, ein Zeichen für den Frieden zu setzen und dies öffentlich zu machen, so wollen wir zeigen, dass Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland der respektvolle Umgang miteinander ist, zu der in erster Linie die Beendigung der Spaltung innerhalb der Gesellschaft zählt.

Wie kam es zu der Spaltung innerhalb der Gesellschaft? Spätestens seit dem Herbst des Jahres 2021 wird denjenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, die Schuld daran gegeben, dass die Pandemie nicht endet, dass sich Geimpfte und Geboosterte weiterhin infizieren. Mit anderen Worten: die Geimpften sind schuld, dass den Geimpften die Impfung nicht hilft.

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Freiheit der Meinung. Warum Plattformen missfallende Inhalte nicht löschen dürfen.

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Teil des einheitlichen Grundrechts der Meinungsfreiheit sind die Meinungsbildungsfreiheit, die Meinungsäußerungsfreiheit und die Meinungsverbreitungsfreiheit.

Freiheit der Meinungsbildung

Die Meinungsbildung ist Voraussetzung der Meinungsäußerungs- und Meinungsverbreitungsfreiheit, und Meinungsbildung wiederum ist an Information gebunden. Um einen Sachverhalt richtig einschätzen zu können, bedarf es der Fähigkeit, selbstbestimmt Informationen/Nachrichten zu finden, zu erkennen, zu analysieren, Medien und Quellen einordnen sowie die Informationen auf ihre Relevanz und ihren Wahrheitsgehalt hin bewerten zu können. Meinungsbildungskompetenz basiert auf der Informationskompetenz und erfordert zudem die Fähigkeit des Zuhörens sowie die diskursive Auseinandersetzung mit den Meinungen anderer.

Deshalb drängt sich die Frage auf, welches Verständnis der Präsidenten des Robert-Koch-Institus, Herrn Wieler, von dem Recht auf Meinungsfreiheit hat, wenn er anlässlich einer Presskonferenz am 28.07.2020 äußerte, dass die AHA- Regeln nie hinterfragt werden dürften. Weiterlesen

Pressefreiheit als Basis einer demokratischen Gesellschaft

Die Pressefreiheit ist die Basis einer demokratischen Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen die Bedeutung der Pressefreiheit unterstrichen. Danach ist eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ein Wesenselement des freiheitlichen Staates.

Sorgfaltspflicht

Eine zentrale Anforderung an die Presse ist die Einhaltung der publizistischen oder journalistischen Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung. Es handelt sich um einen allgemeinen medienrechtlichen Grundsatz, der für verkörperte Presseerzeugnisse in den Pressegesetzen der Länder so auch in § 6 Landespressegesetz Baden- Württemberg verankert ist. Als Auslegungshilfe zur Bestimmung der rechtlichen Sorgfaltsanforderungen werden teilweise die Standesregeln der Presse im Pressekodex des Deutschen Presserates herangezogen. Der Pressekodex ist eine Sammlung journalistisch-ethischer Grundregeln, die der Deutsche Presserat 1973 vorgelegt hat. Der Pressekodex hat den Charakter einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Konkretisiert wird er durch die „Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates“. Danach ist die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Außerdem wird bestimmt, dass die Recherche unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt ist. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte MeldungenGerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

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Das Demokratieprinzip

Die Demokratie ist eine Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Weitere Kennzeichen einer Demokratie sind u.a. die Gewaltenteilung, das Rechtsstaatsprinzip und die Achtung der Grundrechte, die von Persönlichkeitsrechten und Freiheitsrechten bis hin zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten reichen. Die Menschen- und Grundrechte sind die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Deshalb darf eine Regierung, die von der Mehrheit nach demokratischen Grundsätzen bestimmt worden ist, diese Rechte (beispielsweise Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit) nicht abschaffen.

Kulturelle Teilhabe trägt zum sozialen Zusammenhalt bei

Gemäß Art. 20 Abs. 1 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Da er deshalb u.a. die kulturellen Menschenrechte zu achten hat, ist es schlüssig, dass auf der Internetseite der Bundesregierung Folgendes zu lesen ist: „Kulturelle Teilhabe trägt zum sozialen Zusammenhalt in Deutschland bei und ist ein wichtiger Motor der Integration in unserer Gesellschaft. Die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur ermöglicht einen Zugang zur Geschichte, zu den Traditionen und kulturellen Werten in Deutschland, Europa und der Welt. Daher ist eines der wichtigsten kulturpolitischen Anliegen des Bundes, alle Menschen für kulturelle Angebote zu begeistern – Menschen jeden Alters, in ländlichen Räumen oder in Metropolen, mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, mit oder ohne Einschränkungen.“

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Forderung nach dem Freedom Day

Dieser Text wurde ursprünglich als Redebeitrag auf der 10. Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 17.10.2021 gehalten.

In England wurden Mitte Juli 2021 fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Weder das Tragen von Masken noch Abstandsregeln oder zahlenmäßige Beschränkungen für Veranstaltungen sind fortan im größten britischen Landesteil vorgeschrieben. Bilder eines Europameisterschaftsspiels in London mit vielen Zuschauern gingen um die Welt.

Auch in Dänemark fielen Mitte September sämtliche Coronabeschränkungen weg. Dort ist die Maskenpflicht Vergangenheit, genau wie die Pflicht zur Vorlage eines Impfpasses. 2G- oder 3G-Regeln gelten nicht mehr, jede und jeder darf wieder in Bars, Clubs und Fußballstadien.

Auf den kanarischen Inseln müssen Einheimische und Urlauber keinen Negativtest, Impf- oder Genesungszertifikat mehr vorzeigen, um in gastronomische Betriebe eingelassen zu werden. Denn am 16. August 2021 hatte das Obere Kanarische Tribunal (TSJC) entschieden, dass ein Impfzertifikat und ein Negativtest als Voraussetzung für den Zugang zu öffentlich zugänglichen Betrieben diejenigen Bürger ausgrenze, die sich zulässigerweise dafür entschieden hätten, sich nicht impfen oder testen zu lassen, auch weil der Test eine wirtschaftliche Belastung darstelle. Außerdem urteilte das Gericht, dass diese Maßnahmen darüber hinaus auch mit Datenschutzfragen kollidierten. Die Verpflichtung, persönliche Gesundheitsdaten auch nur durch Vorzeigen des Covid-Passes herausgeben zu müssen, verletze das Recht auf Intimität.

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Die Coronapolitik, Gewaltenteilung & andere rechtsstaatliche Normen.

Dieser Beitrag wurde zuerst auf der 9. Demo der Antihygienistischen Aktion in Karlsruhe vorgetragen.

Nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Beschluss vom 06.10.2020 einem Eilantrag einer Bordellbetreiberin aus Karlsruhe stattgegeben hatte – dieser war, gestützt auf die seinerzeit geltende Corona-Verordnung der Betrieb der Prostitutionsstätte verboten worden – und das Verbot vorläufig außer Vollzug gesetzt worden war, nachdem derselbe VGH mit Beschluss vom 22.01.2021 das auf die seinerzeit geltende Corona-Verordnung gestützte Betriebsverbot für Hundefriseure dahingehend außer Vollzug gesetzt hatte, dass die Betreiber von Hundesalons ihre Dienstleistungen anbieten dürfen, wenn eine kontaktlose Übergabe der Hunde innerhalb fester Zeitfenster erfolgt und nachdem mit Beschluss des VGH vom 05.02.2021 die auf die seinerzeit geltende Corona-Verordnung gestützten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg aufgehoben hatte, hatte der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Herr Winfried Kretschmann, Anfang März 2021 in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt, die Ministerpräsidenten müssten sich (ich zitiere) mit den Gerichten herumschlagen„.

Die Verwaltungsrichter hatten sich irritiert über die Äußerung gezeigt. Für mich ist das Anlass, über den Grundsatz der Gewaltenteilung zu sprechen. Weiterlesen

Protest gegen verfassungswidrige 2G-Regel auf Festival des deutschen Films

An 

Gesundheitsamt Ludwigshafen
Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen
gesundheitsamt[at]kv-rpk.de | 0621 59090
Festival des deutschen Films
Luitpoldstraße 56, 67063 Ludwigshafen
info[at]fflu.de | 0621 – 95 30 44 00

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der Zeitung habe ich entnommen, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zum 17. Festival [Anm. d. Red.: vom 1. — 19. September 2021] des deutschen Films in Ludwigshafen erhalten. Als Richterin halte ich diese Regelung für grundgesetzwidrig. Sie basiert auf der Annahme, dass von Personen, die nicht gegen SARS CoV-2 geimpft wurden oder die in den letzten 6 Monaten keine Infektion mit dem Corona-Virus überstanden haben, eine erhöhte Gefahr, also ein höheres Ansteckungsrisiko ausgeht als von anderen Menschen. Weiterlesen

Beschränkung auf 3G und 2G bricht menschenrechtliche Traditionen (Geimpft, genesen, getestet)

Die folgende Rechtswissenschaftliche Analyse wurde zuerst auf der 7. Demo der OGK am 12.08.2021 in Mannheim vorgetragen.

Am Dienstag wurde auf dem Bund- Länder-Gipfel beschlossen, dass ab einer Inzidenz von über 35 eine 3G-Regel in Kraft tritt. Ausschließlich geimpfte, genesene sowie getestete Personen sollen Krankenhäuser, Pflegeheime, Innengastronomie und Veranstaltungen im Innenraum betreten können. Dasselbe gilt für körpernahe Dienstleistungen, für Sport im Innenbereich und für Beherbergungen. Ungeimpfte dürfen das nicht, es sei denn, sie legen einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vor. Der ist mit erheblichen Kosten verbunden, denn die kostenlosen Bürgertests sollen ab dem 11. Oktober für ungeimpfte Personen, die die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen, entfallen. Und erst gestern äußerte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, dass bald der Zugang mit 3G (geimpft, genesen, getestet) von 2G (geimpft, genesen) abgelöst werden könnte.

Erklärtes Ziel ist es, die Impfquote zu erhöhen, weil die sog. Herdenimmunität der einzige Weg Ausweg aus der Pandemie sei.

Die Ungleichbehandlung von Geimpften und Genesenen einerseits sowie Ungeimpften andererseits würde aber nur dann keinen Verstoß gegen Art. 3 GG – wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind -, darstellen, wenn die Ungleichbehandlung gerechtfertigt wäre, also nur, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung finden ließe. Weiterlesen

Vertrauen in die Politik und die Politiker

Anmerkung: Dieser Beitrag wurde ursprünglich als Rede auf der 6. Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 15.07.2021 vorgetragen.

Immer wieder werde ich damit konfrontiert, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Krise zusammenstehen und Vertrauen in die Maßnahme der Bundesregierung haben sollten.

Das habe ich einfach einmal hinterfragt.

Der Amtseid eines Bundes- beziehungsweise Landesabgeordneten lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz bzw. die Verfassung und die Gesetze des Bundes bzw. die Rechte wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Abgeordnete schwören also, dass sie ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen und Schaden von ihm wenden wollen.

Dass Politiker ihre Pflichten nicht immer gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben, zeigen allerdings zahllose Affären, wie sie zum Beispiel bekannt sind unter den Stichwörtern: Traumschiff- Affäre, die 1991 zum Rücktritt des Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Spät führte oder die „Pkw-Maut-Affäre“, in deren Zusammenhang der Name des Bundesverkehrsministers Scheuer genannt wird.

Ich möchte den Blick aber auf die jüngste Vergangenheit lenken, die mich lehrt, Politikern nicht blind zu vertrauen, schon gar nicht in der Corona-Krise.

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Rechtswissenschaftliche Analyse zum Kindeswohl in Corona-Zeiten

Diese Analyse wurde zum ersten Mal auf der Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 02.07.2021 in Schwetzingen vorgetragen.

Zum Schutz der Kinder in Corona-Zeiten aus juristischer Sicht

Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung des Kindes das natürliche Recht der Eltern und wenn die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die Eltern können also grds. frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung des Kindes gestalten. Diese Freiheit ist eine Freiheit zum Schutz des Kindes; oberste Richtschnur für die Ausübung des Elternrechts ist das Wohl des Kindes. Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung zum Wohl des Kindes auszuüben (§ 1627 BGB).

Das Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der zwar in verschiedenen Vorschriften genannt, aber nirgends definiert wird. Dazu gehören neben der körperlichen, geistigen und seelischen Unversehrtheit (§ 1666 Abs. 1 BGB) die Möglichkeit, zu einer selbstständigen und verantwortungsbewussten Person heranwachsen zu können (§ 1626 Abs. 2 BGB), sowie die Fähigkeit zum Zusammenleben in der Gemeinschaft. Weiterlesen