De-facto Freispruch wegen Heidelberg Offges-Demo vom 17. Oktober 2022

Heidelberg, der 13.07.2022: Das Amtsgericht Heidelberg stellte das Verfahren gegen den Versammlungsleiter der Heidelberger Offges-Demo vom 17. Oktober2021 vor Beginn des zweiten Verhandlungstages (12.07.2022) nach 153 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) ein. (Entschuldigung an alle die umsonst zum Termin angereist sein sollten, die Redaktion war wir nicht vorab darüber informiert worden.)

Wir gehen davon aus, dass die Gerichts- und Strafverteidigerkosten nach 467 Abs 1 StPO von der Staatskasse aufgelastet werden. Die Einstellung ist damit ein de-facto Freispruch. Eine Begründung des Beschlusses, welcher auf den Vortrag der Entlastungsbeweisanträge des Strafverteidigers folgte, ist uns noch nicht zugegangen.

Zum dritten Male musste ein Gericht die Stadt bzw. Polizei Heidelberg in Schranken weisen und die Versammlungsfreiheit schützen. Ich finde: Stadt und die Polizei Heidelberg sollten sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und auch künftig Anordnungen und Strafanzeigen nicht zur Verfolgung der politischen Gegner missbrauchen.

Wir werden nach Erhalt des Beschlusses prüfen ob wir mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die beschuldigenden Polizeibeamten der Kriminalpolizei Heidelberg und der Schutzpolizei des Polizeibezirks Heidelberg-Mitte vorgehen werden und halten euch hier weiter auf dem Laufenden.

22.06.2022

Die Hauptverhandlung zum Strafbefehl bezüglich der Heidelberger Versammlung der Offges vom 17.10.2021 wurde heute um kurz vor 11:00 Uhr unterbrochen. In der Verhandlung wurde unter anderem von zwei Belastungszeugen Stellungnahmen vorgetragen, sowie die Zeugen von Staatsanwaltschaft, Richterin und Strafverteidiger befragt.

Im Anschluss stellte der Strafverteidiger Beweisanträge:
1. Sichtung des Videomittschnitts,
2. Feststellung, dass bezüglich der Lautstärke kein objektiver Straftatbestand vorliegt aufgrund der Unrechtsmäßigkeit der Lautstärkeauflagen (siehe Beschlüsse Offges gegen Mainz und gegen Karlsruhe, VG Mainz 1 L87/22.MZ und VG KA 7 K 4455/21),
3. Befragung von Entlastungszeugen,
4. Berücksichtigung des Beschluss des OVG RLP im Rechtsstreit Offges gegen Mainz, dass alle Kommentierungen der Auflagen zulässig sind solange nicht zur Nichtbefolgung aufgerufen wird (7B 11102/21.OVG) .

Die Hauptverhandlung wird am 12.07.2022 um 9:00 im Amtsgericht Heidelberg im Sitzungssaal 5 (? kann sich ändern), EG, Kurfürstenanlage 15 fortgesetzt.

Es gilt keine Maskenpflicht, auch nicht im Gerichtssaal.

17.06.2022

Am Donnerstag, 23.06.2022 um 9:00 Uhr findet im Amtsgericht Heidelberg im Sitzungssaal 4, EG, Kurfürstenanlage 15 eine Hauptverhandlung statt. Verhandelt wird über den Strafbefehl „Abweichende Durchfuhrung von Versammlungen and Aufzügen (§ 25 VersammlG)“ gegen den Versammlungsleiter der Heidelberger Kundgebung der Offenen Gesellschaft Kurpfalz vom 17. Oktober 2021.

Hauptverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich (https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html). Ihr seid also alle herzlich eingeladen! Im Gerichtsgebäude ist die Maskenpflicht aufgehoben (https://amtsgericht-heidelberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite), jedoch könnte eventuell im Sitzungssaal selbst Maskenpflicht vom vorsitzenden Richter angeordnet werden.

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