2. Strafverfahren gewonnen. Staatsanwaltschaft Wiesbaden lässt sich nicht instrumentalisieren.

Die Staatsanwaltschaften scheinen dazu zu lernen. Nach Einstellung des Verfahrens in HD, bringt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden das Verfahren nach 5 Monaten Ermittlung nun gar nicht erst vor Gericht.

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Jemand von den Polizeibehörden Wiesbaden hatte Anzeige erhoben, weil das Mikrofon auf der Demo vom 08.03.2022 angeblich zwischen den Reden nicht desinfiziert worden sei und das obwohl laut RKI eine “Transmission von SARS-CoV-2 über kontaminierte Oberflächen […] außerhalb des Gesundheitswesens bisher nicht belegt” wurde.

Ist es eigentlich Deligitmierung des Staates, wenn sich die Polizeibehörde der Lächerlichkeit preisgibt, indem sie versucht den religiösen Wahn einzelner Versammlungsbehördenmitarbeiter durchzusetzen, anstatt ihrer Dienstpflicht nachzukommen die Versammlungsfreiheit und negative Religionsfreiheit zu wahren?

Damit steht es 2:0 Offges/IDA gegen Polizeibehörden in puncto Strafverfahren. Wir informieren euch hier über den Ausgang der 2 weiteren ausstehenden Verfahren.

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