Karin Hark Mitglied im Vorstand des Netzwerks Kritische Richter & Staatsanwälte kommentiert BGH-Verhandlung vom 28.8.24

Am 28.08.2024 fand vor dem BGH die Revisionsverhandlung gegen die Verurteilung des Familienrichters D. statt. Das Landgericht Erfurt hatte D. wegen Rechtsbeugung verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Am 28.08.2024 fand die Hauptverhandlung vor dem 2. Strafsenat in der Außenstelle des Bundesgerichtshofs in der Karlsruher Oststadt statt. Die Gerichtsverwaltung war mit dem Besucherandrang überfordert. In Verkennung der gesellschaftlichen Relevanz der Verhandlung im Rahmen der Aufarbeitung der Corona-Verbrechen begann die Gerichtsverwaltung trotz des geplanten Verhandlungsbeginns um 10:00 Uhr erst um 9:55 Uhr mit dem Einlass durch die Außenschleuse des Geländes des Bundesgerichtshofs. Alle Besucher mussten einen gültigen Personalausweis vorzeigen, eine Sicherheitskontrolle passieren und alle Gegenstände außer Schreibutensilien abgeben. Der Prozess begann erst um 11:45 Uhr. Der Pressesprecher des Bundesgerichtshofs, Dr. Kai Hamdorf, antwortete auf Fragen nach Gründen der schlechten Organisation zuverlässig mit „Das kann ich Ihnen nicht sagen“ und zeigte sich unwissend, wie die Gerichtsverwaltung die Besucherzahlen plant und wer die Einlasskontrollen plant.

Um 11:45 Uhr begann schließlich die Verhandlung. Nach der Verhandlung sprach Achim mit Karin Hark, Vorsitzende Richterin am Landgericht und Mitglied im Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (Netzwerk KRiStA).

Gerichtshof der EU verurteilt Gemauschel der Kommission mit AstraZeneca und Pfizer in Teilen als illegal.

Totgeglaubte leben länger? Nach dem katastrophalen Versagen während der Corona-Hysterie, zuckt die Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union nun auf: Am gestrigen Mittwoch, den 17.07.2024 hat der Gerichtshof der EU (CURIA) ein Urteil gegen das Gemauschel der Kommission mit den Pharmakonzernen Pfizer und AstraZeneca veröffentlicht. Die 5. Kammer des CURIA erklärt Beschlüsse der Kommission wesentliche Bestandteile der Vertäge geheim zu halten für nichtig. Gleichzeitig hielt das Gericht aber die Passagen zur Entschädigung der Pharmaunternehmen für rechtens (Punkt 151 – 156). Das bedeutet, dass wenn Opfer der Gentherapeutika ihre Schadensansprüche gegen ein Unternehmen durchsetzen, das Unternehmen zwar haftet, aber der Staat diese Ansprüche für das Unternehmen bezahlt. Das Gericht befand allerdings, „dass die weitergehende Offenlegung des Mechanismus zur Entschädigung der betroffenen Unternehmen“ notwendig sei. Des Weiteren müssen die Definitionen von Begriffen wie „vorsätzliches Fehlverhalten“ und „bestmögliche Anstrengungen“ aus den Vorabkauf- und den Kaufverträgen veröffentlicht werden Der Schuldspruch gegen die Kommission wird durch die Aufbürdung der gesamten Kosten des Verfahrens auf die Kommission bekräftigt.

Zum kompletten Urteil geht es hier.

Zur deutschen Pressemitteilung des Gerichts geht es hier.

Zum Video der Urteilsverkündigung geht es hier.

Die Veurteilung der Kommission ist im Angesicht des gegen Ursula von der Leyen derzeit in Lüttich anhängigen Verfahrens interessant, welches am 6. Dezember fortgesetzt werden soll. Gegenstand sind dort unter anderem Vorwürfe des Amtsmissbrauchs. Der Kläger war im Eilverfahren gescheitert, die erneute Kandidatur der mutmaßlich korrupten Ursula von der Leyen zu vehindern, das Hauptsacheverfahren läuft weiter.

DAS ENDE IST NAH! Kauft CO2-Ablassbriefe!

DAS ENDE IST NAH! Der heißeste, trockenste, nasseste Sommer mit Glatteis steht vor der Tür! Kehrt um, tut Buße, kauft CO2-Ablassbriefe!

Differenziertes Argumentieren, Kosten-Risiko-Analysen sind dir zu komplex? Du willst seltene Erden in Bürgerkriegsländern unter massiver Umweltzerstörung von Kindern aus der Erde kratzen lassen? Du willst riesige Betonsockel für nicht recycelbare Windräder in zu rodende Waldflächen klatschen? Du willst endlich mit grünem Wasserstoff auf die neokoloniale Kacke hauen? Du glaubst, ein Industrieland ohne grundlastfähige Kraftwerke betreiben zu können? Du glaubst, dass Atomkraftwerke in Deutschland unsicher sind, die ukrainischen unter Beschuss aber schon? Du glaubst, dass es in dem komplexen und komplizierten Forschungsgebiet der indirekten Wirkung des CO2-Treibhauseffektes eindeutige heilige Wahrheiten gibt? Du hältst es für trivial, trotz Plattentektonik einen globalen Meeresspiegel zu berechnen? Die Frage wie man eine globale Durchschnittstemperatur berechnet erscheint dir als Ketzerei? Du willst den Markt mit möglichst abstrusen Vorgaben verzerren, um möglichst volkswirtschaftlich schädliche Entwicklungen anzustoßen? Du versuchst deinen Mitbürgern das Autofahren zu verbieten, aber willst mehr Waffen und Panzer in einen Krieg schicken?

Dann wähle BÜNDNIS 90/DIE GUTENDEN!

Schwarze Bevormundung

Wollen Sie grüne Planwirtschaft? Wollen Sie die sinnlose Abschaltung aller deutschen Atomkraftwerke wegen eines Tsunamis in Japan, obwohl es in Deutschland keine Tsunamis gibt? Wollen Sie die deutsche Wirtschaft ruinieren? Wollen Sie die Gesellschaft durch unkontrollierte Massenmigration in ihren Grundfesten erschüttern? Scheren Sie sich einen Dreck um rechtsstaatliche Verfahren? Wollen Sie eine EU-Präsidentin, die per SMS Milliardendeals mit der Pharmabranche aushandelt, während Ihre Partei auf nationaler Ebene PANIK schürt, um eine kaum getestete Plörre auch in Kinderarme zu bekommen, unter Inkaufnahme tausender physisch und Millionen psychisch geschädigter Menschen?

Sie wollen aber gleichzeitig vor Ihren Freunden den erotischen Duft des anrüchigen RÖCHTENs vortäuschen? Wollen Sie vor Ihrer Schwiegermutter mit dem „gesunden Menschenverstand (https://t.me/OffGes/1226)“ prahlen, während Sie Ihr Land in den Abgrund wählen? Dann wählen Sie die Alternativlose! 16 Jahre grüne Vorarbeit sind nicht genug!

Hass und Hetze gegen Andersdenkende! #nurmitlinks

Offges präsentiert ein ehrliche Plakat der Partei „Die Gute“, abgewandelt von diesem Original.

Haben Sie das tiefe Bedürfnisse andere zu hassen, zu beleidigen und aus der Gesellschaft auszugrenzen? Gleichzeitig wollen Sie aber trotzdem Teil der „Guten“ sein? Der allmächtigen Corona-Impfung sei dank ist es ok, Volksverhetzung gegen Andersdenkende zu betreiben, solange Sie der einzig richtigen Seite des politischen Spektrums angehören! Sie müssen dafür nichtmal mehr besonders kritisch gegen Kapital, Staat oder Kirche eingestellt sein. Sie können zusammen mit Kirchenvertretern  für die Aktionäre der Pharmabranche gegen Regierungskritiker auf die Straße gehen.

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Steuerklau gegen Rechts!

Enttäuscht Sie die unehrliche Wahlwerbung auch? Die Offges präsentiert die ehrliche Kampagne der Steinalten Partei Deutschlands (SPD). Die SPD stellt sich nicht nur gegen Rechts, nein mit Bundeskanzler Scholz stellt sie sich auch mutmaßlich gegen geltendes Recht. So verzichtete die SPD-regierte Stadt Hamburg unter Scholz als Bürgermeister auf die vorher geforderte Rückzahlung von 47 Millionen gestohlenem Steuergeld.

An die damaligen Gespräche kann sich der aufrechte Verfechter von sozialer Gerechtigkeit Scholz leider nicht mehr erinnern. Weil Kanzler Scholz nichts zu verbergen hat, lehnt die Ampel einen Untersuchungsausschuss ab.

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Ehrliches Plakat der Partei “Freiheit Der Pharmaaktionäre” (FDP)

Wir präsentieren Ihnen die ehrliche Kampagne der Partei “Freiheit Der Pharmaaktionäre” (FDP). Die FDP tat im Wahlkampf 2021 so, als stünde sie für Freiheit und beschloss – obwohl es keine Evidenz, geschweige denn Zulassung für Fremdschutz gab – mRNA-ungläubige Pflegekräfte mit einem Berufsverbot zu bedrohen und per 2G die Freiheit von allen ungehorsamen Bundesbürgern aufzuheben.

Ehrliche Kampagne der ehemals größten Volkspartei

#RichtigPlakatieren. Enttäuscht Sie die ideenlose Wahlwerbung der Parteien auch? Die Offene Gesellschaft Kurpfalz zeigt sich solidarisch und hilft aus. Wir präsentieren Ihnen die ehrliche Kampagne einer traditionsreichen grünen Vorfeldorganisation.

Sie wollen Verantwortungs- statt Gesinnungsethik, Verhandeln statt Wettrüsten?

Kommen Sie zur Wahlkampfveranstaltung (https://aufklaerung-ka.de/2024-05-13/) der Wählervereinigung Demokratie und Aufklärung Karlsruhe am 13.05.2024 um 19:00 in den Festsaal der Karlsburg in Karlsruhe.

Am 9. Juni
– in Karlsruhe Liste 12 „Demokratie und Aufklärung Karlsruhe“ in den Gemeinderat wählen
– in Heidelberg Liste 13 „Initiative Demokratie und Aufklärung“ in den Gemeinderat wählen.

Ehrliche Kampagne des BÜNDNIS 90/DIE GUTEN*S

#RichtigPlakatieren. Enttäuscht Sie die ideenlose Wahlwerbung der Parteien auch? Die Offene Gesellschaft Kurpfalz zeigt sich solidarisch und hilft aus. Wir präsentieren Ihnen die ehrliche Kampagne des BÜNDNIS 90/DIE GUTEN*S:

Psychologie der Massen, Gehorsam ist nichts für Sie? Sie wollen rationalen sachlichen Diskurs?

Kommen Sie zur Wahlkampfveranstaltung (https://aufklaerung-ka.de/2024-05-13/) der Wählervereinigung Demokratie und Aufklärung Karlsruhe am 13.05.2024 um 19:00 in den Festsaal der Karlsburg in Karlsruhe.

Am 9. Juni
– in Karlsruhe Liste 12 „Demokratie und Aufklärung Karlsruhe“ in den Gemeinderat wählen
– in Heidelberg Liste 13 „Initiative Demokratie und Aufklärung“ in den Gemeinderat wählen.

Kein ehrliches Wahlplakat mehr verpassen? t.me/OffGes abonnieren!

Interview mit Mitglied im Vorstand des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA)

Achim sprach mit Karin Hark, Mitglied im Vorstand des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) (https://t.me/Netzwerk_KRiStA) über die Verteidigung des Rechtsstaats während der Corona-Maßnahmen. Karin vertrat während der Corona-Zeiten eine Minderheitenmeinung unter den Richtern und Staatsanwälten, dass die Maßnahmen zu großen Teilen nicht mit der Verfassung vereinbar waren. Im Gespräch erläutert sie den Umgang mit Regierungskritik im Kollegium und die Notwendigkeit das Netzwerk KRiStA zu gründen und weiter daran mitzuwirken. Karin findet, dass man weiterhin die Meinungsfreiheit und den Rechtsstaat hochhalten müsse und wird sich im Rahmen des Netzwerks weiter dafür einsetzen. Karin sprach auch über die Aktion #allesdichtmachen die diese Woche ihren dritten Geburtstag feierte.

Das Tragen von Gesichtsmasken als potenzielle Quelle für die inhalative und orale Aufnahme von leblosen Giftstoffen – Ein Überblicksbericht

Im April 2024 wird eine Studie in der kreuzbegutachteten Fachzeitschrift „Ökotoxikologie und Umweltsicherheit“ veröffentlicht:

Das Tragen von Gesichtsmasken als potenzielle Quelle für die inhalative und orale Aufnahme von leblosen Giftstoffen – Ein Überblicksbericht (https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0147651323013623).

Bei der Auswertung von 1003 Studien stellten die Autoren fest, dass die Bevölkerung durch das erzwungene Tragen von Masken mehr als einem Dutzend organischer und anorganischer Giftstoffe ausgesetzt war.

So waren die Personen, die die meisten Masken trugen, im Durchschnitt 43-mal mehr krebserregenden Phthalaten, 227-mal mehr krebserregenden flüchtigen organischen Verbindungen und 1220-mal mehr Titandioxid ausgesetzt, als als unbedenklich gilt.

Darüber hinaus führten die Masken zur Aufnahme von Mikroplastik und Mikrofasern in Lunge und Verdauungstrakt.

Ich bin mir sicher, dass die Pharmaindustrie bereits an Medikamenten gegen die Maskenschäden arbeitet…

Vorträge und Interviews zum Maskenattestprozess gegen Frau Dr. Jiang in der Berufungsinstanz vor dem AG Mannheim

Holger ist Rechtsanwalt und Oberstaatsanwalt im Ruhestand.  Er war Verteidiger der Bürohilfe von Dr. Jiang und wurde nach deren „kleinem Freispruch“ im Verteidigerteam von Dr. Jiang selbst im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Mannheim tätig. Hier sein 17-minütiger Vortrag über den Prozess, der am 20. Februar vorerst mit einer Verurteilung von Frau Dr. Jiang endete. Holger fasst den Prozess der ersten Instanz zusammen, spricht über die strengen „Sicherheitsmaßnahmen“, die der vorsitzende Richter der zweiten Instanz anordnete, über den „kleinen Freispruch“ der Büroangestellten und diskutiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Prozess. Dabei geht er auf seine eigenen Erfahrungen als Oberstaatsanwalt ein. Der Vortrag gipfelt in der Erörterung eines bundesweit von Gerichten zitierten Rechtssatzes, den der Bundesgerichtshof 2006 durch falsches Zitieren eines Einzelfallurteils des Reichsgerichts aus dem Jahr 1940 aufgestellt hat.

Staatsanwalt mit Interessenskonflikt?

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Soldatenprozess. Freispruch. Andere Soldaten sagten Unwahrheit bezüglich Impfbefehl 1.3.2024

Am 1. März 2024 ging der Berufungsprozess im Strafverfahren gegen eine ehemalige Soldatin mit einem Freispruch am Landgericht Hildesheim zu Ende. Die Angeklagte solle laut Anklage einen Impfbefehl mindestens zweimal verweigert und sich damit nach Wehrstrafgesetz strafbar gemacht haben. Achim sprach mit Strafverteidiger Holger über den Prozess. Holger hatte den Eindruck, dass sich die Staatsanwaltschaft schon von einem frühen Zeitpunkt an auf Verurteilung festgelegt hatte, während der Vorsitzende durchaus um ernsthafte objektive Aufklärung bemüht war, aber dann auch zu einer Verurteilung zu tendieren schien. Im Prozess sagten Kameraden der Mandantin gegen diese aus. Die Mandantin war schockiert über diese Aussagen, die sie als unwahr bezeichnete. Im Laufe des Prozess konnte die Mandantin erst ein Indiz vorbringen, dass die Aussagen der Kameraden unwahr sind und anschließend stellte sich bei der Antwort der Bundeswehr auf die Ladung eines Soldaten als Zeugen heraus, dass die Darstellungen der Kameraden in Teilen unwahr sein müssen, worauf sich die Staatsanwaltschaft gezwungen sah, einen Freispruch zu beantragen.

Kein Platz für demokratischen Diskurs. Antidemokratischer Wohlfühlpopulismus bei der GEW-Nordbaden.

Am 6. März 2024 fand in Karlsruhe eine Veranstaltung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordbaden statt. Die Veranstaltung richtete sich an Mitglieder, aber auch an die interessierte Öffentlichkeit, so wurde in Karlsruhe mit Plakaten geworben, so dass auch demokratische Kräfte auf die Veranstaltung aufmerksam wurden.

Kern der Veranstaltung war ein Vortrag von Stefan Dietl, in dem er die Wirtschafts- und Sozialpolitik der AfD analysierte, um aufzuzeigen, dass die AfD nicht nur wegen ihres Rassismus schlecht für das Land sei, sondern auch Nachteile für Arbeitnehmer bedeuten würde.

Die AfD stehe für den neoliberalen Umbau der Gesellschaft. Was Dietl außen vor ließ: Inwiefern sich die Wirtschaftspolitik der AfD damit von der Politik der anderen Parteien unterscheidet. Der neoliberale Umbau wurde meines Wissens nach von allen großen Parteien mitgetragen. Als Beispiel nannte Dietl die Forderung nach Abschaffung der Erbschaftssteuer und Senkung der Einkommensteuer und zeigte auf, dass dem Staat damit wichtige Einnahmequellen entzogen würden. Auf die Frage, ob und wo die AfD im gleichen Maße Ausgaben kürzen würde, ging Dietl leider nicht näher ein. Implizit wurde suggeriert, dass die AfD die Kürzungen ausschließlich zu Lasten der sozial Schwachen vornehmen würde. Insgesamt war der Vortrag recht interessant, ließ aber wesentliche Kernpunkte, warum Menschen AfD wählen, außen vor.

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Sinsheim ist bunt. Anti-AfD-Demo der Zufriedenheit. 10.02.24

Achim sprach mit Harald Blum und Dietmar Kors vom „Bündnis Toleranz“, welches die #Demo#Sinsheim ist bunt“ am 10.02.2024 veranstalteten. Blum erklärte, dass die Demo für Recht, Freiheit, Einigkeit, Bundesstaatswesen, #Vielfalt und #Demokratie eintrete und man sich gegen Hetze, Hass und die Benutzung des Wortes #Remigration wende. Man habe kein Problem mit der CDU, obwohl doppelt so viele Teilnehmer des Potsdamer Correctiv-Dramas CDU-Mitglied waren, als AfD-Mitglieder, da sich die #CDU klar positioniert habe. Kors betont, dass die Demo für Leute ist, die mit den derzeitigen Verhältnissen im Land erstmal grundlegend einverstanden sind. Grundstimmung gegen Staat und Institutionen lehnen die Veranstalter ab.

Auf der Demo sprach Krankenpfleger Jochen über die Ursachen der Zerrüttung der Gesellschaft, welche sich in den Umfragehochs der #AfD niederschlägt. Die jetzt unübersehbare Spaltung der Gesellschaft wurde seit langem hauptsächlich von den etablierten Parteien und Medien vorwärts getragen. In Zeiten des Corona-Geschehens, nahm diese Höchstformen an. Hart arbeitenende Pflegekräfte wurden diskriminiert, ausgegrenzt und mit dem Berufsverbot (einrichtungsbezogene Impfpflicht) bedroht. Jochen fordert glaubhafte Politik und ein Stopp der Ausgrenzung und Diffamierung Andersdenkender.

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Mainz 3. Februar 2024 „Demokratie schützen – Rechtsextreme stoppen“. Hass und Hetze gegen Opposition?

Am Samstag, den 03. Februar 2024 veranstaltete der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Verein „Rheinhessen gegen Rechts“ in Mainz die Veranstaltung „Demokratie schützen – Rechtsextreme“ stoppen. Die Versammlung richtete sich in Wortbeitragen und Schildern gegen die umfragenstarke Oppositionspartei AfD. Auf der Versammlung sprachen unter anderem der Ministerpräsident Frau Malu Dreyer, der Mainzer Oberbürgermeister Nino Haase, Bischof Peter Kohlgraf, Kabarettist Tobias Mann. Hier eine Übersicht über die in Schildern zum Ausdruck gebrachten Anliegen.

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Mahnwache gegen Bosettis Geschichtsvergessenheit und ÖRR-Hetze

Mahnwache gegen Sarah Bosettis anti-freiheitlich-demokratische Hoffnarrerei am 08.02.2024 um 18:30 Uhr vor dem Tollhaus Karlsruhe, Alter Schlachthof 35, 76131 Karlsruhe.

Sarah Bosetti hat sich während des Corona-Geschehens durch das Wiederholen des Narrativs der Mächtigen und durch die Stimmungsmache gegen Andersdenkende hervorgetan. Satire ist das Gegenteil hiervon. Trotzdem gibt es Menschen, die für Bosettis Auftritt in Karlsruhe Geld bezahlen möchten. Wir vergessen nicht, auch Bosetti ist mutmaßlicher Täter! Auch Bosetti hat durch Stimmungsmache dazu beigetragen, dass junge Menschen sich einem unnötigen Risiko der Impfung ausgesetzt haben, gestorben sind oder schwerbehindert wurden, dass Menschen diverse Schäden durch Maßnahmen erlitten. Wir fordern weiterhin Aufklärung, Aufarbeitung Verfolgung der Täter!

Lasst uns am Eingang des Tollhauses ein Zeichen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung setzen.

Bildquelle: © Superbass / CC-BY-SA-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de) (via Wikimedia Commons)

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Stiko zieht Corona-Kinder-Impfempfehlung endlich zurück

Die Stiko ändert Corona-Impfempfehlung [1]. Es wird keine „Impfung“ mehr an Kinder (hier: alle unter 18 Jahren) empfohlen, für 18-59 Jährige nur noch eine zweifache Grund“immunisierung“ ohne Auffrischung. Überwiegt die Angst vor der strafrechtlichen Verfolgung Behörde mittlerweile dem parawissenschaftlichen fanatischen Eifer?

Die Stiko schwurbelt, dass sie die Empfehlung jetzt erst zurück ziehe, weil jetzt das Risiko für Kinder so gering sei. Dabei starben an oder mit Corona in den ersten Jahren (bis Februar 2022) gerade mal 21 Kinder, von denen 16 schwer vorerkrankt [2] waren. Zum Vergleich: im Gleichen Zeitraum ertranken ungefähr 90 Kinder (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5338/umfrage/ertrunkene-nach-altersgruppen/), vermutlich ohne Vorerkrankung. Die Stiko erklärt uns dann, dass die immer noch aktuelle Omikron viel harmloser ist. Omikron ist dabei bereits im Jahr 2021 aufgetreten und ist seit Januar 2022 (https://www.ndr.de/nachrichten/info/Coronavirus-Variante-Omikron-Was-ist-bekannt-Wie-gefaehrlich-ist-sie,omikron102.html) die in Deutschland dominante Variante.

🤡 Die Stiko erklärt uns also, dass sie eine Empfehlung mit 1,4 Jahren Verspätung der von ihr wahrgenommen Realität anpasst. Wozu auch die Eile? Es geht ja nur um die Grundpfeiler der Medizin: „zuerst nicht schaden (https://de.wikipedia.org/wiki/Primum_non_nocere)“. Eine Evaluierung der angeordneten Empfehlung findet, natürlich nicht statt. Man will keine Ex-Post-Kostennutzen-Analyse ziehen, denn man weiß wie diese ausfiele.

Ich finde: zu spät, zu wenig. Spahn hat ausnahmsweise eingeschränkt Recht, dass wir verzeihen lernen müssen, aber dazu gehört für uns als Anhänger des Rechtsstaates, dass die Täter, die durch einen unnötigen Impfdruck und totalitäre Maßnahmen Kinder seelisch und körperlich verkrüppelt oder getötet haben, Reue zeigen müssen und strafrechtlich verurteilt werden müssen. Und dabei ist es egal ob die Verantwortlichen in Heidelberg (https://www.ida-hd.de/verantwortung/), Stuttgart, Berlin oder Brüssel (https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/pfizer-deals-erste-klage-gegen-ursula-von-der-leyen-li.340127) sitzen.

2. Strafverfahren gewonnen. Staatsanwaltschaft Wiesbaden lässt sich nicht instrumentalisieren.

Die Staatsanwaltschaften scheinen dazu zu lernen. Nach Einstellung des Verfahrens in HD, bringt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden das Verfahren nach 5 Monaten Ermittlung nun gar nicht erst vor Gericht.

Für eine Größere Version bitte ins Bild klicken.

Jemand von den Polizeibehörden Wiesbaden hatte Anzeige erhoben, weil das Mikrofon auf der Demo vom 08.03.2022 angeblich zwischen den Reden nicht desinfiziert worden sei und das obwohl laut RKI eine “Transmission von SARS-CoV-2 über kontaminierte Oberflächen […] außerhalb des Gesundheitswesens bisher nicht belegt” wurde.

Ist es eigentlich Deligitmierung des Staates, wenn sich die Polizeibehörde der Lächerlichkeit preisgibt, indem sie versucht den religiösen Wahn einzelner Versammlungsbehördenmitarbeiter durchzusetzen, anstatt ihrer Dienstpflicht nachzukommen die Versammlungsfreiheit und negative Religionsfreiheit zu wahren?

Damit steht es 2:0 Offges/IDA gegen Polizeibehörden in puncto Strafverfahren. Wir informieren euch hier über den Ausgang der 2 weiteren ausstehenden Verfahren.

De-facto Freispruch wegen Heidelberg Offges-Demo vom 17. Oktober 2022

Heidelberg, der 13.07.2022: Das Amtsgericht Heidelberg stellte das Verfahren gegen den Versammlungsleiter der Heidelberger Offges-Demo vom 17. Oktober2021 vor Beginn des zweiten Verhandlungstages (12.07.2022) nach 153 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) ein. (Entschuldigung an alle die umsonst zum Termin angereist sein sollten, die Redaktion war wir nicht vorab darüber informiert worden.)

Wir gehen davon aus, dass die Gerichts- und Strafverteidigerkosten nach 467 Abs 1 StPO von der Staatskasse aufgelastet werden. Die Einstellung ist damit ein de-facto Freispruch. Eine Begründung des Beschlusses, welcher auf den Vortrag der Entlastungsbeweisanträge des Strafverteidigers folgte, ist uns noch nicht zugegangen.

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Samstags-Demo in Frankfurt mit Karl Lauterbach als unerwünschten Gast. Bericht zum 02.07.2022

Am 01. und 02. Juli fand in Frankfurt an der Goethe-Universtät ein Kongress mit dem Thema „Beruf: Politik. Kongress“ statt. Dort sprachen auch Feinde des Grundgesetzes und Feinde der Offenen Gesellschaft.

Es versammelten sich 200 Menschen zur Demo gegen die Demokratiefeindlichkeit der Veranstaltung. In demokratischer Manier verbot der Universitätsdirektor Menschen mit abweichender politischer Meinung die Anwesenheit auf dem Universitätsgelände.

Im Anschluss ging es mit der regulären Samstags-Demo weiter.

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Augenringe

von Angelika H.

Tanzend beginnen sie oben und werden immer tiefer –
dunkel wie die Nacht, ohne wars mir auch Lieber.
Es heißt, du wachst in der Diktatur auf –

wenn du „(nicht)” gibst so viel Acht!
Zukunftsvorhersagen kommen vom dürren Klabauterbach,
aus seiner Orakelfracht!
Alles nur erstunken und erlogen –
Sie wollen Uns halten auf dem Boden.
Sie erkennen „(nicht)“, dass ihr Verhalten Uns weiter treibt nach oben! Weiterlesen

Verfassungsfreunde gegen Inkompetenz und mangelnde moralische Intuition des BVerfG-Senats. Bericht zur Demo vom 22.05.2022

Am 22.05.2022 fand eine Empfangsdemo für die Verfassungsfreunde auf ihrer Wanderung von Berlin nach Karlsruhe statt, auf welcher sie eine Grabplatte für den Artikel 20 des Grundgesetzes transportierten. An der Demo nahmen knapp 500 Menschen teil. Darunter auch von der einrichtungsbezogenen Impfplicht betroffene Mitarbeiter aus Freiburg, Heidelberg und anderen Städten.

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Vom Greenwashing zum Grünen Kolonialismus. Wie Grünes Gaga den politischen Diskurs zerstört

Gegen Grünes Gaga

Grünes Gaga ist ein sehr inspirierender Begriff, ich danke den Organisatoren der Demo sehr dafür. Man kann damit grüne Politik ins Lächerliche ziehen. Aber es ist gar nicht lustig, denn wir sehen, dass Grünes Gaga krank macht, besonders junge Menschen und Kinder. Ende März hat mal wieder „Fridays for Future“ die Schüler im ganzen Land zur Klima-Demonstration aus den Schulen geholt. Nach zwei Jahren Corona-Schul-Chaos wurde es ja auch wirklich Zeit, dass die Kinder mal ein bisschen Abwechslung bekommen! Die Schulgärten werden zugepflastert, der Unterricht wird ins Homeschooling an die Bildschirme verlagert. Wenn Lockdown ist, werden die Jugendlichen aus den Grünanlagen vertrieben; sogar den ganz Kleinen wurde das Spielen im Freien verboten. Aber nun werden sie schnell wieder alle herbeigerufen, damit sie für das 1,5-Grad-Planziel der Grünen Partei die Schule schwänzen. Die Instrumentalisierung der Kinder im Namen von Bevölkerungs-Gesundheit und Welt-Klima-Rettung geht weiter. Das ist Grünes Gaga. Deshalb bin ich hier.

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Grünes Bundesverfassungsgerichts-Gaga

[thomasseibert] ist Professor für Rechtstheorie an einer Universität und war lange Zeit Vorsitzender Richter an einem Landgericht. Dies ist die deutlich andere Textfassung zum Vortrag auf der Demo vom 07.05.2022 in Stuttgart.

Gaga führt zu Unfug, ist nutzlos, wird aber von Fall zu Fall gefährlich. Grünes Gaga ist Greenwashing, mit dem man so tun kann, als würde man ökologische Ziele verfolgen. Manche glauben das wirklich, und es scheint so, als ob deren Zahl steigt. Umso wichtiger wird es, die Wegmarken einer für Freiheit ebenso wie für Klimaschutz gefährlichen Entwicklung näher anzusehen.

Eine der neuesten Entscheidungen des BVerfG ist teilweise euphorisch gefeiert worden, nämlich der Klimabeschluss v. 24.3.2021. Sieht man ihn näher und ohne Gefühlsüberschwang auf seine juristische Substanz hin an (unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html), erweist sich dieser Beschluss als zeitgenössisches 3G-Zertifikat: Gerichtsgaga, grün ausgefertigt.

Es handelt sich um ein Gaga-Verfahren, in dem Streit ausbleiben sollte und auch ausblieb, obwohl sich die Bundesregierung zu einem Antrag auf Zurückweisung der Anträge der 34 Einzelbeschwerdeführer durchgerungen hat. 34 teils öffentlich bekannte Einzelpersonen, teils Ausländer, teils Minderjährige,  begehrten in einem Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz und damit ohne vorangegangene Einzelfallentscheidung unmittelbar beim BVerfG die Unwirksamkeit eines Gesetzestexts festzustellen (nämlich der §§ 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 und weiterer Regelungen in §§ 6-9 Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019, im Folgenden: KSG).

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Stuttgart Gegen Grünes Gaga. Bericht zur Demo vom 07.05.2022

Am 07.05.2022 fand eine Versammlung gegen den Landesverband Baden-Württemberg des extremistischen Bündnis 90 / Die Grünen statt. An der Versammlung nahmen über 300 Menschen teil.


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