Heidelberg solidarisch für Meinungsfreiheit und gegen Impfpflicht 19.02.2022. Bericht.

Am 19.02.2022 fand in Heidelberg die zweite Samstagsdemo gegen die aktuellen Corona-Maßsnahmen statt. Über 400 Teilnehmer setzten ein Zeichen gegen verfassungswidrige Eingriffe in unsere Grundrechte und gegen die Einführung einer bereichsbezogenen Impfpflicht

Richterin Karin, Mitglied im Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte sprach zum Thema Meinungsfreiheit. Sie wies darauf hin, dass Meinungsbildung als Voraussetzung der Meinungsfreiheit an Information gebunden sei und dass Kritik am Staat zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört. Sie weist daraufhin, dass wir Eingriffe in das Grundrecht der Meinungsfreiheit wahrnehmen, da die Verbreitung bestimmter Ansichten, die nicht auf Regierungslinie liegen, unterbunden würden.

Die Demonstrationsteilnehmer solidarisieren sich dabei mit allen Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die unter Druck gesetzt oder freigestellt werden, und setzen ein Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Für ihr Engagement werden sie insbesondere von den Grünen und der Antifa in Heidelberg massiv attackiert und bei ihren Versammlungen immer wieder gestört. Diese Störaktionen sind leider auch begleitet von Beleidigungen und geschichtsvergessenen Anwürfen, die in unserer Gesellschaft nicht toleriert werden dürfen. Während der Auftaktkundgebung zu 2. Samstagsdemo gegen die Corona-Maßnahmen und gegen die Einführung einer Impfpflicht, reagiert einer der Initiatoren der Heidelberger Proteste, Pfleger Siamak, auf die Attacken von Gruppierungen, die sich als „links“ bezeichnen, aber in Wahrheit den Schrecken des Nationalsozialismus instrumentalisieren und auf unerträgliche Weise verharmlosen.

Auf der Abschlusskundgebung wendet sich Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. und Honorarprofessor für Rechtstheorie Thomas gegen die Einführung einer bereichsbezogenen Impfpflicht. Er sieht in der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einen Eilantrag zur bereichsbezogenen Impflicht abzulehnen, eine beschämende Entwicklung. Das Gericht gehe in seine Entscheidung davon aus, die aktuell eingesetzten Impfstoffe böten einen Fremdschutz, den nicht mal die Hersteller der Impfstoffe annehmen. Prof. Seibert beklagt ein Versagen des Gesetzgebers, der durch die Einführung einer bereichsbezogenen Impfpflicht zwar das Arbeitsrecht tiefgreifend verändert aber diese Veränderungen nicht ausreichend regelt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .