Schwarze Pädagogik der Regierung statt wirksamer Schutzmaßnahmen

Dieser Beitrag wurde bei der Eröffnungskundgebung des Montagsaufzuges durch Mannheim am 24.01.2022 vorgetragen.
Trotz beruflicher Tätigkeit in einem Gesundheitsamt störe ich () mich an der aktuellen Coronapolitik.

Bei der regierungsseitig beschlossenen Impfpflicht (§20a IfSG) wurde die Bedeutung eines Tätigkeitsverbots für die betroffenen Mitarbeiter nicht ausreichend berücksichtigt. Es gibt keine Regelungen, die ab 15. März einen Arbeitsplatzverlust vermeiden könnten, z.B. indem ungeimpfte Mitarbeiter weniger vulnerable Schutzbefohlene versorgen oder eine FFP3-Maske tragen. Es müsste m.E. eine Arbeitsplatzgarantie, sei es auch nach Rückkehr aus einer Freistellung, geben.

Ich verstehe nicht, weshalb ungeimpfte Beschäftigte ab Punkt 15. März gefährlicher sein sollen als bisher.

Ungeimpfte Mitarbeiter mit Impfbefreiungsattest dürfen immerhin auch im Dienst bleiben. Die betreuten Personen sind in der Regel geimpft und ungeimpfte Mitarbeiter sind mit täglichen Tests und FFP2 oder 3-Maske kaum gefährdender als geimpfte Kollegen, bei denen die Impfung versagt oder sog. Genesene mit unklarem Immunstatus, wenn sie die Erkrankung gar nicht durchgemacht haben, sondern nur die PCR-positiv war.

Diese Argumente, sowie die persönlichen Auswirkungen eines Arbeitsplatzverlustes, sollten Betroffene ihrem Arbeitgeber schriftlich vortragen oder im Widerspruch gegen ein Tätigkeitsverbot anbringen, denn die Gesundheitsämter KÖNNEN ein Tätigkeitsverbot aussprechen (Absatz 5 §20a Ifsg), müssen es nicht tun. Das Gleiche gilt für Arbeitgeber, die auf ungeimpfte Mitarbeiter nicht verzichten wollen. Näheres ist auf der Website von KRiStA, dem Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte n.e.V. und der Website der Offenen Gesellschaft Kurpfalz nachzulesen.

Ich habe schon länger den Eindruck, dass die psychosozialen Auswirkungen der Belohnungs- und Bestrafungspolitik mit 2G, und jetzt der Impfpflicht, nicht ausreichend beachtet werden. Einrichtungsleitungen werden in einen Gewissenskonflikt gestürzt, ihre Mitarbeiter anzuzeigen.

Der Verlust des Arbeitsplatzes und damit eines Teils des sozialen Umfelds ist für diese eine wirtschaftliche und gesundheitliche Bedrohung. Das Ganze aufgepfropft auf monatelange tägliche Beschimpfung und Kriminalisierung durch politisch Verantwortliche und Ausgrenzung in Form von 2G.

Die psychischen Auswirkungen dieser willkürlichen Behandlung werden m.E. auch unser Sozialsystem, durch den Bedarf an Psychopharmaka, Psychotherapie und vorzeitiger Berentung langfristig belasten.

Denen, die sich in besonderer Weise durch verbale Entgleisungen hervorgetan haben, ich denke da insbes. an die Herren Montgomery und Gauck, ist zu empfehlen, sich bei den Adressaten ihrer Beleidigungen zu entschuldigen; das würde ein wenig heilen helfen.

Ungeimpften wird der Zugang zu manchen Bildungs- und Informationseinrichtungen verweigert, indem sie trotz sehr geringer Infektionsgefahr vor Ort und möglichen Schutzmaßnahmen (negativer Test, Maske) sich nicht in Museen, Volkshochschule und Stadtbüchereien längere Zeit aufhalten dürfen.

Auch der eng gefasste Begriff der Grundversorgung im Einzelhandel ist für mich menschenunwürdig. Das trifft noch einmal mehr auf die Situation von Kindern ungeimpfter Eltern zu. Der VGH Mannheim hat kürzlich entschieden, dass ungeimpfte Erwachsene aktuell keinen Bedarf an neuen Schuhen haben und ihre Kinder u.U. ohne Begleitung zum mehrmals jährlich anstehenden Schuhkauf gehen sollen.

Das trifft für alle Kinder ungeimpfter Eltern zu, die dem Babymarkt (wo noch 3G gilt) entwachsen sind. Und das Gleiche gilt für den Kauf von Kleidung, Spiel- und Sportzeug, Schreibwaren, Bücher, Fahrräder, also alles, was ein Kind für eine gesunde Entwicklung braucht. Davon lässt sich einiges nicht im internet ausprobieren und im Umfeld ungeimpfter Eltern gibt es nicht immer geeignete geimpfte Personen, die das Kind begleiten könnten. Wo bleibt da auch das Sorgerecht der Eltern? Die Situation dieser Kinder hat für mich was von Sippenhaft.

Infektiologische Gründe können für 2G im Einzelhandel keine große Rolle spielen, denn Ungeimpfte mit Attest und ungeimpftes Verkaufspersonal darf sich stundenlang, sogar im Kontakt mit Kunden, im Laden aufhalten. Die Verkäuferin darf sich allerdings in der Pause oder nach Schichtende in ihrem Laden nichts kaufen – das finde ich schikanös.

Die 2G-Regel wirkt auf mich auch so zynisch, weil eben diese Regel mit erlaubten Massenveranstaltungen für Geimpfte die 4. Welle seit Herbstbeginn befeuert hat.

Zur Ehrenrettung des VGH ist zu sagen, dass dieser letzte Woche in einer anderen Sache (Klage eines Studenten auf 3G) bei der Landesregierung angemahnt hat, die gesetzlichen Vorgaben zu den Alarmstufen einzuhalten. Selbst wenn im Laufe dieser Woche das Ergebnis mit 3G umgesetzt werden sollte, sind Ungeimpften viele Tage verloren gegangen, in denen sie sich in Fachgeschäften versorgt und mehr am öffentlichen Leben hätten teilhaben können. Auch dem Handel wurden potentielle Kunden vorenthalten.

Das häufige Testen bei Kindern macht mir auch Sorgen: für die Kita müssen schon Einjährige mehrmals wöchentlich, teilweise täglich, einen Test vorweisen oder werden gar in Abwesenheit der Eltern Abstrichen durch die Erzieherinnen unterzogen.

Und warum müssen schon Grundschulkinder medizinische Masken tragen, die kaum eine Wirkung haben?

Wenn ich im Kollegenkreis die willkürlichen Beschränkungen für Ungeimpfte anspreche, heißt es oft: „Die können sich doch impfen lassen.“ Das ist für mich eine Antwort am Problem vorbei. Manche Menschen lassen sich nicht impfen, weil sie schlicht Angst vor Nebenwirkungen oder eine Spritzenphobie haben, die täglich durch die Bebilderung der Nachrichten mit Spritzen getriggert wird.

Auch wenn das allgemeine Risiko einer Impfung lt. PEI gering sein soll, kann niemand dem Einzelnen garantieren, dass gerade bei ihm keine schwerwiegenden Nebenwirkungen auftreten. Insofern akzeptiere ich, als geimpfte Person, dass andere das Risiko nicht eingehen wollen und rate weder zu noch ab. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss eine persönliche eigenverantwortliche Entscheidung bleiben!

Ein alter Mensch wird sich häufiger als ein junger Mensch für eine Impfung entscheiden und dieser Unterschied ist zu akzeptieren.

Selbst abwägende Stimmen gehen oft ganz selbstverständlich davon aus, dass valide, also gültige, Daten zum Nutzen/Risiko-Verhältnis der Impfung vorliegen. Die mit Zahlen belegte unzureichende Meldemoral der Ärzte hinsichtlich Impfnebenwirkungen wird dabei ausgeblendet, genauso wie die noch viel schlechtere Datenlage hinsichtlich Verdachtsfällen von Tod durch Impfung.

Die Hürde, einen solchen Verdacht zu äußern, ist noch viel höher als bei Verdacht auf überlebte Nebenwirkung. Das liegt an der unklaren medizinischen Situation, an den Meldestrukturen und der Hemmschwelle für den Arzt, einen ungeklärten Todesfall zu attestieren. Da spielt auch die Einstellung des Arztes zur Impfkampagne eine Rolle.

Abhilfe würde eine Abfrage auf den Todesbescheinigungen bringen, ob in den letzten 4 Wochen vor Eintritt des Todes eine Impfung erfolgte und wenn ja, welche. Diese kleine Änderung des Formulars würde wichtige, verwertbare Erkenntnisse bringen.

Ohne gültige Daten zu den Nebenwirkungen einer Impfung darf es nach meiner Auffassung keine Impfpflicht geben!

Zum Schluss noch ein paar Worte zur FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln:

Wie jedes Gesetz geht auch diese Verordnung mit Ungerechtigkeiten einher. Die Empfehlungen zur Anwendung stammen aus dem Arbeitsschutz, gelten also primär für gesunde Erwachsene im erwerbsfähigen Alter.

Jetzt müssen sich wieder zahlreiche Senioren und gesundheitlich angeschlagene Menschen um ein Attest kümmern, das nicht immer ausgestellt wird.

Ich persönlich vertrage diese Maske und finde sie in bestimmten Situationen sinnvoll, im Gegensatz zu der kaum wirksamen medizinischen Maske, die, wie auf dem Button dargestellt, oft besser entsorgt wird.

FFP2-Masken sollte es dafür kostenlos an den Kassen im Einzelhandel und aus Spendern an Haltestellen für freiwilliges Tragen geben. Es ist doch nicht egal, ob die maximale Nutzungsdauer von 8-22 Stunden überschritten wird (was man der Maske nicht ansieht), weil sich nicht jeder genügend Masken leisten kann. Es ist soviel Geld für Impfungen und Tests da, bei den Masken wird am falschen Ende gespart.

Ich wünsche uns einen friedlichen Verlauf der Demo und das erhoffte Quentchen Wirkung für mehr Gerechtigkeit und gegenseitiges Verständnis.

Ein Gedanke zu „Schwarze Pädagogik der Regierung statt wirksamer Schutzmaßnahmen

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