Impfzwang med. Angestellte. Hilfe?!

Bitte beachten: diese Zusammenfassung ist stark verkürzt und stellt keinen Ersatz für eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt dar. Alle Angaben sind Schätzungen ins Blaue von einem Laien und dementsprechend ohne Gewähr.

Grob zusammengefasst: Für bereits Angestellte erfolgt ab dem 16. März keine automatische Kündigung.  Du solltest Drohungen dich zu kündigungen, Aufforderungen des Arbeitgebers, du mögest selbst zum 16. März kündigen auf keinen Fall nachkommen. Arbeitgeber, die so kommunizieren haben sich rechtlich überhaupt nicht informiert. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet dem zuständigen Gesundheitsamt (Landkreis) zu melden, dass der Angestellte keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hat. Das Gesundheitsamt KANN (es muss nicht) darauf hin ein Betretungsverbot für diesen Angestellten anordnen. Der Arbeitgeber müsste den Mitarbeiter erst dann freistellen. Aus dem Betretungsverbot kann sich eine personenbedingte (?) Kündigung ergeben, da der Angestellte seine Arbeitsleistung langfristig nicht mehr erbringen kann. Die Kündigung muss dabei nach den im Arbeitsvertrag festgelegten, mindestens aber nach den in BGB §622 festgelegten Fristen erfolgen. Die Frist läuft dabei frühestens ab dem Betretungsverbot, also mehrere Tage bis Wochen nach dem 16. März los. Das Unternehmen kann (sofern es ideologisch nicht verblendet ist, sondern stattdessen seinem Arbeitgeber loyal verbunden ist) dem Gesundheitsamt mitteilen, dass der Mitarbeiter unverzichtbar ist und damit erwirken, dass von dem Betretungsverbot abgesehen wird und ihn damit regulär weiter beschäftigen.

Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, wenn ein Betretungverbot ausgesprochen wird und mein Arbeitgeber mich für verzichtbar hält?

  • Arbeitsrecht: Eilverfahren existiert nicht / wenig erfolgversprechend.
  • Arbeitsrecht: Hauptsacheverfahren, es dauert 3-4 Wochen für Terminfindung, Verfahren dauert nur 3-4 Monate. Klage auf Lohnfortzahlung bei Freistellung wegen Betretungsverbot. Während das Verfahren läuft hat der Angestellte Anspruch auf Arbeitslosengeld I gemäß §157 SGB 3 . Daher kann man finanziell abgesichert das ganze Verfahren durchlaufen. Prinzipiell kann man sich selbst vertreten (?), Anwälte findet man auf AfA.
  • Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (Widerpruch + Antrag auf Rechtsschutz, vermutlich §80 VwGo?) gegen Anordnung Betretungsverbotsanordnung des Gesundheitsamtes. Wollt ihr hier eine grobe Vorlage? Dann meldet euch.
  • Strafanzeige gemäß §158 StPO gegen das Gesundheitsamt / (?) den beauftragten Mitarbeiter stellen wegen Nötigung § 240 StGB zur Impfung. Hier würde die Staatsanwaltschaft die Ermittlung übernehmen. Es empfiehlt sich sicher, vor der Strafanzeige sich von einem politisch gleichgesinnten Strafverteidiger oder besser noch Staatsanwalt beraten zu lassen, damit die Anzeige so formuliert ist, dass die Staatsanwaltschaft es sehr schwer hat das Verfahren nicht aufzunehmen. Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sein sollten, kann der internationale Strafgerichtshof in Den Haag angerufen werden. Da der Staatsanwalt Ankläger ist sollte das Verfahren für denjenigen der die Anzeige eingereicht hat kostenlos sein (?).
  • Sich an Verfassungsbeschwerde gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht beteiligen.

Kosten Rechtsstreit

Die Kosten eines Rechtsstreites setzen sich aus 3 Komponenten zusammen: Kosten des eigenen Anwaltes, Kosten des Anwaltes der Gegenseite und Gerichtskosten. Eine gute Abschätzung bietet der folgende Prozesskostenrechner. Bezahlen muss wer verliert. Man kann auch nur zum Teil verlieren und sich die Kosten mit der Gegenseite dann entsprechend teilen.

Generell gilt: Anwälte werden nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sofern man gewinnt, bezahlt die Gegenseite auch die eigenen Anwaltsgebühren. Achtung: Manche Anwälte fordern eine Vergütung die überhalb des RVG liegen. Bei einem solchen Kostensatz, würde man auch bei Klageerfolg auf den über das RVG hinausgehenden Kosten sitzen bleiben.

Die Kosten vor dem Arbeitsgericht ermitteln sich dabei aus dem Streitwert, dieser wird vermutlich auf ein vielfaches Monatsgehalt festgesetzt werden. (? Wie viele ?)

Für die Kosten vor dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren würde ich vermuten, dass pauschal ein Streitwert von 2500€ festgesetzt wird, was dann zu Gerichtskosten von 200€ führt. Man braucht im Eilverfahren vor dem VG keinen Rechtsanwalt (ich persönliche habe nie einen zu Rate gezogen und war trotzdem mehrere Male erfolgreich) und die Gegenseite lässt sich auch nur durch ihre Rechtsabteilung vertreten, dementsprechend, sollten die Gesamtkosten hier tatsächlich nur 200€ betragen.

Umfassendes rechtliches Nachschlagwerk

Wir verweisen für Details auf das umfassenden Analysen der kritischen Richter und Staatsanwälte:

 

4 Gedanken zu „Impfzwang med. Angestellte. Hilfe?!

  1. Guten Abend . Mein im Nov.21 geplanter u. genehmigter Urlaub für 2Wochen beginnt am 14.02.22. In dieser Zeit bin ich nicht zuhause, also erreicht mich auch keine Post/Telefonat vom Gesundheitsamt. Welches Szenario kann sich dabei entwickeln? Dass ich zBsp am ersten Arbeitstag nach d Urlaub kein Zutritt mehr zum Arbeitsplatz haben könnte? Was muss ich tun? Meinen AG vorher informieren?
    Freundlicher Gruß aus Mannheim
    Astrid P., Fachkrankenschwester Intensivstation

    • Hallo Astrid,

      wir können hier natürlich keine Rechtsberatung geben. Wenn Sie schreiben wollten beginnt am 14.03., dann ist der Urlaub relativ irrelevant. Ihr Arbeitgeber wird ja erst am 15.03. dem Gesundheitsamt ihren Status mitteilen, das Gesundheitsamt braucht dann sicherlich mehrere Werktage bis es ein eventuelles Betretungsverbot ausspricht. Ich vermute, es ist ausreichend Anordnungen binnen zwei Wochenfrist zu widersprechen. Von daher, reicht das nach ihrem Urlaub.

      Ansonsten kommen Sie gerne mal die Demo morgen Montag, dort kann man Sie mit anderen med. Mitarbeitern bekannt machen, die Ihnen sicher besser Auskunft geben können, als ich das als Ingenieur kann.

      Viele Grüße

      Achim

      • Es wäre eventuell sinnvoll wenn Sie jetzt schon mit ihrem vorgesetzten abklären, ob diese dem Gesundheitsamt entgegen treten würden und sie als unverzichtbar bezeichnen würden, damit das Gesundheitsamt vom Betretungsverbot absieht.

        Sofern ihr Vorgesetzter / Arbeitgeber Ihnen den Rücken stärkt, kann das die ganze Sache sehr erleichtern.

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