Holger ist Rechtsanwalt und Oberstaatsanwalt im Ruhestand. Er war Verteidiger der Bürohilfe von Dr. Jiang und wurde nach deren „kleinem Freispruch“ im Verteidigerteam von Dr. Jiang selbst im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Mannheim tätig. Hier sein 17-minütiger Vortrag über den Prozess, der am 20. Februar vorerst mit einer Verurteilung von Frau Dr. Jiang endete. Holger fasst den Prozess der ersten Instanz zusammen, spricht über die strengen „Sicherheitsmaßnahmen“, die der vorsitzende Richter der zweiten Instanz anordnete, über den „kleinen Freispruch“ der Büroangestellten und diskutiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Prozess. Dabei geht er auf seine eigenen Erfahrungen als Oberstaatsanwalt ein. Der Vortrag gipfelt in der Erörterung eines bundesweit von Gerichten zitierten Rechtssatzes, den der Bundesgerichtshof 2006 durch falsches Zitieren eines Einzelfallurteils des Reichsgerichts aus dem Jahr 1940 aufgestellt hat.
Staatsanwalt mit Interessenskonflikt?
Die Staatsanwaltschaft #Mannheim wollte ursprünglich von einer Verfolgung von Frau Dr. Monika #Jiang wegen #Maskenatteste absehen, da keine Strafbarkeit erkennbar gewesen war. Ein Staatsanwalt der benachbarten Staatsanwaltschaft #Karlsruhe, der gleichzeitig Rechtsanwalt der Frau Dr. Jiang anzeigenden #Bezirksärztekammer ist, intervenierte daraufhin und forderte die Verfolgung. Im Anschluss wurde der auf Seiten der Staatsanwaltschaft Mannheim der Fall neu besetzt und es kam zum Prozess, der in der Erstinstanz und am 20.02.2024 auch im Berufungsverfahren vor dem LG Mannheim vorläufig mit einer Veruteilung von Dr. Jiang endete.
Weitere faszinierende Details zum Prozess erscheinen am morgigen 27.03.2024 im 43-minütigen Interview mit Strafverteidiger Holger auf Youtube.com/OffGes .