Gerichtshof der EU verurteilt Gemauschel der Kommission mit AstraZeneca und Pfizer in Teilen als illegal.

Totgeglaubte leben länger? Nach dem katastrophalen Versagen während der Corona-Hysterie, zuckt die Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union nun auf: Am gestrigen Mittwoch, den 17.07.2024 hat der Gerichtshof der EU (CURIA) ein Urteil gegen das Gemauschel der Kommission mit den Pharmakonzernen Pfizer und AstraZeneca veröffentlicht. Die 5. Kammer des CURIA erklärt Beschlüsse der Kommission wesentliche Bestandteile der Vertäge geheim zu halten für nichtig. Gleichzeitig hielt das Gericht aber die Passagen zur Entschädigung der Pharmaunternehmen für rechtens (Punkt 151 – 156). Das bedeutet, dass wenn Opfer der Gentherapeutika ihre Schadensansprüche gegen ein Unternehmen durchsetzen, das Unternehmen zwar haftet, aber der Staat diese Ansprüche für das Unternehmen bezahlt. Das Gericht befand allerdings, „dass die weitergehende Offenlegung des Mechanismus zur Entschädigung der betroffenen Unternehmen“ notwendig sei. Des Weiteren müssen die Definitionen von Begriffen wie „vorsätzliches Fehlverhalten“ und „bestmögliche Anstrengungen“ aus den Vorabkauf- und den Kaufverträgen veröffentlicht werden Der Schuldspruch gegen die Kommission wird durch die Aufbürdung der gesamten Kosten des Verfahrens auf die Kommission bekräftigt.

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Die Veurteilung der Kommission ist im Angesicht des gegen Ursula von der Leyen derzeit in Lüttich anhängigen Verfahrens interessant, welches am 6. Dezember fortgesetzt werden soll. Gegenstand sind dort unter anderem Vorwürfe des Amtsmissbrauchs. Der Kläger war im Eilverfahren gescheitert, die erneute Kandidatur der mutmaßlich korrupten Ursula von der Leyen zu vehindern, das Hauptsacheverfahren läuft weiter.