Protest gegen verfassungswidrige 2G-Regel auf Festival des deutschen Films

An 

Gesundheitsamt Ludwigshafen
Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen
gesundheitsamt[at]kv-rpk.de | 0621 59090
Festival des deutschen Films
Luitpoldstraße 56, 67063 Ludwigshafen
info[at]fflu.de | 0621 – 95 30 44 00

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der Zeitung habe ich entnommen, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zum 17. Festival [Anm. d. Red.: vom 1. — 19. September 2021] des deutschen Films in Ludwigshafen erhalten. Als Richterin halte ich diese Regelung für grundgesetzwidrig. Sie basiert auf der Annahme, dass von Personen, die nicht gegen SARS CoV-2 geimpft wurden oder die in den letzten 6 Monaten keine Infektion mit dem Corona-Virus überstanden haben, eine erhöhte Gefahr, also ein höheres Ansteckungsrisiko ausgeht als von anderen Menschen.

Das Nachrichtenmagazin „SPIEGEL“ schrieb am 06.08.2021, die britische Gesundheitsbehörde „Public Health England“ vermute, dass Menschen, die sich mit der Delta-Variante infizieren, unabhängig von ihrem Impfstatus sehr ansteckend sind. Erste Erkenntnisse zeigten, dass die Viruslast bei Geimpften, die aufgrund eines Impfdurchbruchs (die Infektion von Menschen mit dem Corona-Virus, die vollständig geimpft sind) erkranken, genauso hoch sei wie bei ungeimpften Delta-Infizierten.

Der isländische Chefepidemiologe Gudnason erklärte gegenüber der Luzerner Zeitung, dass auch Geimpfte Infektionen relativ leicht weitergeben.

Das Israel Ministry of Health hat im Zeitraum vom 27. Juni bis 3. Juli 2021 die Daten von fast 6 Millionen Personen ausgewertet und Geimpfte mit Ungeimpften sowie den Prozentanteil der Gruppe der neu infizierten Geimpften mit der Impfquote der Bevölkerung verglichen. Das Israel Ministry of Health kam zu dem Ergebnis, dass der Anteil der neu infizierten Fälle von Geimpften in nahezu allen Altersklassen denen der Geimpften der ganzen Bevölkerung entspricht, dass die Wahrscheinlichkeit nicht zu erkranken bei Geimpften nur um 1 bis 2 Prozent gesenkt ist. In den anderen 98% der Fälle ist kein Unterschied zu erwarten.

Der Ausschluss von Teilhabe an kulturellen Veranstaltung der Stadt Ludwigshaften stellt eine Einschränkung von Grundrechten und eine Diskriminierung dar. Die Klassifizierung von Menschen und Stigmatisierung eines Teils von ihnen ist das Gegenteil dessen, was die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes (Art. 1 GG) fordert. Kein Grundrecht hängt von gesundheitlichen Voraussetzungen ab.

Diskriminierungen vertiefen soziale Spaltungen. Sie können dazu führen, dass sich bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht mehr dem Gemeinwesen zugehörig fühlen, vor allem dann, wenn sie Veranstaltungen, die auch mit ihren Steuergeldern (mit-)finanziert werden, nicht mehr besuchen dürfen.

Der Nachweis einer Impfung oder Genesung zur Erlangung von Teilhaberechten ist ein Bruch mit allen menschenrechtlichen Traditionen, meine vollständige Analyse finden Sie hier.

Mit besorgten Grüßen


Vorsitzende Richterin aus Heidelberg,
hier als Privatperson.

Unterstützt von 258 Mitunterzeichnern aus der Region und Deutschland

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[Anm. d. Red.]: Bitte Unterzeichne diesen Brief mit Vor- und Zunamen und deiner Postleitzahl um deiner Unterschrift möglichst viel Gewicht zu geben.

Protest gegen verfassungswidrige 2G-Regel auf Festival des deutschen Films

This petition is now closed.

Enddatum: Dec 03, 2021

Gesammelte Unterschriften: 258

258 Unterschriften

Mitunterzeichner
Latest Signatures
258 Isabel von Rössing 37081 Nov 19, 2021
257 Peter Christian 67063 Sep 20, 2021
256 Christine E 68723 Sep 19, 2021
255 Mey Sudworth 68163 Sep 19, 2021
254 Claudia Ehlert 68535 Sep 15, 2021
253 ANJA Bender 69181 Sep 08, 2021
252 Andreas Kamuf 69242 Sep 07, 2021
251 Matthias Stadler 69242 Sep 07, 2021
250 Regina Kamuf 69242 Sep 07, 2021
249 Veronika Nowikov 67061 Sep 03, 2021
248 Brigitte Köngeter 64625 Sep 02, 2021
247 Jamie Müller 67067 Sep 02, 2021
246 Claudia Bienroth 67346 Sep 01, 2021
245 Nicole Schott 35329 Sep 01, 2021
244 Anita Lutz Giller 84405 Sep 01, 2021
243 Matthias Juenemann 39418 Sep 01, 2021
242 Oliver Hirth 68305 Sep 01, 2021
241 Claudia Hölzel 67105 Sep 01, 2021
240 Jürgen Werz 67067 Sep 01, 2021
239 Monika Garrecht 67346 Sep 01, 2021
238 Achim Koch 76829 Sep 01, 2021
237 Anna N 69115 Aug 31, 2021
236 Guido Fohmann 67346 Aug 31, 2021
235 Andrea Engelhardt 67346 Aug 31, 2021
234 Klara Held 68305 Aug 31, 2021
233 Henny Nagel 67105 Aug 31, 2021
232 Antje Jochims 671** Aug 31, 2021
231 Stefan Göhl 67122 Aug 31, 2021
230 Roland Müller 67117 Aug 31, 2021
229 Patricia Hudjera-Weidner 67227 Aug 31, 2021

 

Anmerkung der Redaktion: Du willst noch mehr tun gegen? Zeig Präsenz für Rechtsstaat und Grundrechte auf unserer nächsten Demo in Speyer am 02.09.2021 um 17:30.

3 Gedanken zu „Protest gegen verfassungswidrige 2G-Regel auf Festival des deutschen Films

  1. Die 3G-Regel, also von ungeimpften Menschen einen Test zu verlangen, von Geimpften aber nicht ist nach dem Vorsitzendem des Stadtrechtsausschusses von Mainz, Rolf Merk, verfassungswidrig.
    Man müsse entweder von allen einen Test verlangen (da auch Geimpfte „Gefährder“ sein können, oder von gar keinem. Möglich wäre auch von Geimpften nur einen Antikörpertest und von Ungeimpften einen PCR-Test zu verlangen. Die „Gefahr“ von Geimpften aber komplett zu ignorieren widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und dem Präventionsgedanken des Infektionsschutzgesetzes.
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-impfpflicht-testpflicht-3g-regel-2g-impfung-immunitaet-genesen-virus-impfdurchbruch/

  2. Na dann mal viel Spaß den geimpften Kinoguckern im Regen bei 15 Grad….. Diese ganzen Diskriminierungen tun unserer Gesellschaft absolut nicht gut und bringen rein garnichts, genauso wie die Impfung, was sich gerade weltweit zeigt. Etwas Gutes hat es aber: Es wird bald viel Wohnraum frei und wir brauchen solche Veranstalter und Gastronomen etc. nicht, sie aber uns. Das merken sie, wenn sie nachrechnen. Manchmal ist halt der Tellerrand zu hoch um drüberzuschauen.

  3. Das Filmfestival in LU ist sowieso für mich gestorben! Auch wenn ich als Ungeimpfte reindürfte…dass ich überhaupt diesen Ausdruck verwenden muss…Nein Danke. Sowas ist ein sehr großer Fehler!

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