Forderung nach dem Freedom Day

Dieser Text wurde ursprünglich als Redebeitrag auf der 10. Demo der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 17.10.2021 gehalten.

In England wurden Mitte Juli 2021 fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Weder das Tragen von Masken noch Abstandsregeln oder zahlenmäßige Beschränkungen für Veranstaltungen sind fortan im größten britischen Landesteil vorgeschrieben. Bilder eines Europameisterschaftsspiels in London mit vielen Zuschauern gingen um die Welt.

Auch in Dänemark fielen Mitte September sämtliche Coronabeschränkungen weg. Dort ist die Maskenpflicht Vergangenheit, genau wie die Pflicht zur Vorlage eines Impfpasses. 2G- oder 3G-Regeln gelten nicht mehr, jede und jeder darf wieder in Bars, Clubs und Fußballstadien.

Auf den kanarischen Inseln müssen Einheimische und Urlauber keinen Negativtest, Impf- oder Genesungszertifikat mehr vorzeigen, um in gastronomische Betriebe eingelassen zu werden. Denn am 16. August 2021 hatte das Obere Kanarische Tribunal (TSJC) entschieden, dass ein Impfzertifikat und ein Negativtest als Voraussetzung für den Zugang zu öffentlich zugänglichen Betrieben diejenigen Bürger ausgrenze, die sich zulässigerweise dafür entschieden hätten, sich nicht impfen oder testen zu lassen, auch weil der Test eine wirtschaftliche Belastung darstelle. Außerdem urteilte das Gericht, dass diese Maßnahmen darüber hinaus auch mit Datenschutzfragen kollidierten. Die Verpflichtung, persönliche Gesundheitsdaten auch nur durch Vorzeigen des Covid-Passes herausgeben zu müssen, verletze das Recht auf Intimität.

Letztgenannter Ansicht sind auch Brad Little, der Gouverneur von Idaho und Doug Doucey, der Regierungschef von Arizona. Deren Ansicht nach sollten die Bewohner der vorgenannten Staaten nicht verpflichtet werden, ihre medizinischen Daten mit der Regierung zu teilen.

Manche Südstaaten verbieten die Abfrage des Impfstatus

In Florida verbietet die Executive Order von Gouverneur Ron DeSantis Geschäften, Schulen und Regierungseinrichtung sogar explizit, von ihren Kunden Nachweise über deren Impfstatus einzuholen. DeSantis spricht von einer drohenden Gefahr für die Freiheitsrechte und Privatsphäre der Bürger. Er warnte vor einer „Zweiklassengesellschaft“. Bei Verstößen gegen das Verbot werden Strafzahlungen von 5.000 Dollar fällig. Die republikanischen Gouverneure aus Nebraska und Missouri und Greg Abbott in Texas haben sich ebenfalls gegen das Impfpass-Konzept ausgesprochen.

Versprechungen, Forderungen und Umsetzung in Deutschland

Schon im März 2021 hatte der Kanzleramtsminister Helge Braun  eine vollständige Rücknahme der Corona-Beschränkungen für den Sommer 20212 in Aussicht gestellt. Er kündigte an (ich zitiere):„Wenn wir jedem in Deutschland ein Impfangebot gemacht haben, dann können wir zur Normalität in allen Bereichen zurückkehren“, „Und alle Einschränkungen fallen.“ Und er ergänzte: „Diejenigen, die ihr Impfangebot nicht wahrnehmen, treffen ihre individuelle Entscheidung, dass sie das Erkrankungsrisiko akzeptieren. Danach können wir aber keine Grundrechtseinschränkung eines anderen mehr rechtfertigen.“

Wenige Tage vor der Bundestagswahl am 26.09.2021 hob die von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) geführte Landesregierung von Thüringen den Corona-Schutz in Schulen praktisch auf. Es gibt in Thüringen keine Schnelltests mehr – und keine Maskenpflicht im Unterricht. Außerdem dürfen alle Eltern ohne Symptome wieder uneingeschränkt in die Schulgebäude.

Der Chef der kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, ging am 20.09.2021 sogar so weit für Deutschland einen fixen Endpunkt aller einschränkenden Corona-Maßnahmen zu fordern.

Ist das verantwortbar, oder ist der Vorschlag, wie der SPD- Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach auf Twitter meinte: „ethisch nicht vertretbar“? oder ist ein fixen Endpunkt aller einschränkenden Corona-Maßnahmen verfassungsrechtlich sogar geboten?

Lauterbach – hohe Präsenz, geringe Faktenasiertheit

Es lohnt sich schon deshalb die Einschätzung des SPD- Gesundheitspolitikers Karl Lauterbach – der übrigens im ersten Halbjahr 2020 mit großem Abstand häufigster Gast in den Talkshows von ARD und ZDF war -, zu hinterfragen, weil diese Einschätzungen schon in der Vergangenheit keineswegs immer faktenbasiert waren und zutrafen.

So hatte er im April 2020 empfohlen, sich Atemschutzmasken aus Staubsaugerbeuteln zu basteln, was sich – wenig überraschend – als unwirksam und ungesund herausstellte.

In der Talk-Show “Maybrit Illner” hatte Lauterbach im April 2021 behauptet, dass diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt auf den Intensivstationen behandelt würden, im Durchschnitt etwa 47 bis 48 Jahre alt seien, die Hälfte von denen sterbe und viele Kinder ihre Eltern verlören. Die Faktenfüchse des Bayerischen Rundfunks gelangten allerdings zu dem Ergebnis, dass die Corona-Intensivpatienten in der 16. Kalenderwoche (Mitte April 2021) zwischen 60-69 Jahre alt waren.

Im Talk mit Maybrit Illner hatte Lauterbach vor „Long Covid“ bei Kindern gewarnt und behauptet, dass 7 Prozent der jungen Infizierten Symptome entwickelten. Das RKI schrieb dazu: „Die Symptomatik und das Auftreten von Long –Covid sind bei Kindern noch nicht eindeutig geklärt. Bekannt sind anhaltende Erschöpfungszustände Atembeschwerden,-Schlafstörungen, depressive Verstimmung und Herzrhythmusstörungen, wobei nicht gesichert ist, ob die angegebenen Symptome tatsächlich auf die Covid-19-Erkrankung zurückzuführen sind.“

Doch zurück zu der Frage, ob der Freedom-Day verfassungsrechtlich geboten ist.

Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen – denn nichts Anderes stellen z.B. die Corona-Testpflicht der Kinder in Schulen, und Pflicht für Ungeimpfte, sich vor einem Restaurant- und Clubbesuch testen zu lassen, dar – ist in jedem Fall, dass die Grundrechtseingriffe dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.

Als Ziel genannt für das Ergreifen von Corona- Schutzmaßnahmen wird

  1. die Vermeidung eines Gesundheitsnotstands, d.h. einer Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Intensivstationen

  2. die Minimierung der durch Covid-19 verursachten Todesfälle und schweren Krankheitsverläufe.

Die Verhältnismäßigkeit muss im Hinblick auf jedes Ziel gesondert geprüft werden, und eine Maßnahme lässt sich nur rechtfertigen, wenn sie jedenfalls in Bezug auf eines der legitimen Ziele verhältnismäßig ist. Die Angemessenheitsprüfung darf sich nicht in einer abstrakten Rechtsgüterabwägung erschöpfen, etwa nach dem Motto: „Leben und Gesundheit sind höchste Verfassungsgüter; dahinter müssen alle Freiheitsrechte zurücktreten.“ Vielmehr geht es um die Abwägung der konkreten Schutzgutbeeinträchtigungen, die man einerseits mit den Maßnahmen vermeiden will und die man andererseits durch die Maßnahmen verursacht.

Vorenthaltung wesentlicher Informationen

Beispielsweise hängt die Größe der Gesundheitsrisiken, denen man mit den Maßnahmen entgegentreten will, von der Zahl der befürchteten Sterbefälle ab, die man wiederum aus der Zahl der bereits festgestellten „Corona-Toten“ ableitet. Allerdings kennen wir die Zahl der wirklichen Corona-Toten nicht, da die vom Robert Koch-Institut (RKI) publizierten Zahlen nicht zwischen Menschen differenzieren, die ursächlich an Covid-19 gestorben sind, und solchen, die lediglich positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, aber eine andere Todesursache hatten. Indem die wirkliche Todesursache nicht systematisch festgestellt und an das RKI gemeldet wird, wird uns von der Politik eine für die richtige Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wesentliche Information vorenthalten.

Statistisch signifikante Übersterblichkeit?

Deshalb ist für die Bewertung des Risikos, an Covid-19 zu versterben oder schwer zu erkranken, die Entwicklung der Mortalität ein wichtiger Anhaltspunkt. Eine schwerwiegende Übersterblichkeit wäre ein Beleg für die besondere Gefährlichkeit der Krankheit.

Die Aussage des statistischen Bundesamts, dass es 2020 eine um 5 % höhere Sterblichkeit gab als 2019 ist richtig. Das geht aber nicht mit einer Übersterblichkeit einher. Erstens war 2019 ein Jahr mit sehr geringer Sterblichkeit. Zweitens steigen durch die alternde Bevölkerung die Todeszeit in Deutschland jedes Jahr um 2 %. Dann war 2020 ein Schaltjahr und jeder Tag bedeutet mehr Tote. Von den 5 % sind 4,33 % statistisch erklärbar.

Der Umstand, dass die Corona-Toten im Durchschnitt 82 Jahre alt waren, also älter als der Durchschnittsbürger wird, rechtfertigt den Schluss, dass diese vorerkrankt waren, ihr Versterben jedenfalls nicht monokausal durch eine Corona-Infektion verursacht wurde. So bedauerlich jeder Tod persönlich ist, steigt die Wahrscheinlichkeit dafür bei einem 80jährigen natürlich sehr stark an. Jede Infektion, jede Erschöpfung, jeder Beinbruch wird in diesem Alter schnell lebensgefährlich.

Extrem hohe Überlebensrate

Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass 99,4 % der Weltbevölkerung eine Covid-Infektion überlebt haben. Die Infektionssterblichkeit lag im Durchschnitt bei 0,23 %; bei den bis 19-jährigen bei sogar nur 0,0027 %, bei den 50 bis 59 -jährigen bei 0,27 %, bei den 60 bis 69- jährigen bei 0,59 % und erst bei den über 70-jährigen bei 5,5 %.

Und ein weiteres Hilfsmittel zur Bewertung des Risikos an Covid-19 zu versterben oder schwer zu erkranken, ist der Vergleich mit anderen Risiken für Leben und Gesundheit, denen wir ständig ausgesetzt sind, ohne dass der Staat entsprechende Maßnahmen ergreift.

Laut Statista sind die häufigste Todesursachen die nachfolgend aufgeführten:

  1. Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit rund 35 %
  2. Krebs mit rund 23 %
  3. Atemwegserkrankungen mit rund 6 %
  4. Psychische und Verhaltensstörungen mit rund 6 %

Im Vergleich dazu: Laut vorläufigen Daten von Statista soll 2020 bei insgesamt 36.291 Todesbescheinigungen eine COVID-19 Erkrankung vermerkt sein, insgesamt gab es 2020 in Deutschland 985.620 Todesfälle. Im Jahr 2020 sind also 0,03 % der Bevölkerung an eine COVID-19 Erkrankung verstorben.

Warum kümmert sich der Staat um andere vermeidbare häufigere Todesursachen fast nicht, sondern nur um Corona?

Obwohl also ein vergleichsweise kleiner Anteil von Personen im Jahr 2020 an und im Zusammenhang mit Corona gestorben ist und wesentlich mehr Menschen an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, wurden staatlicherseits nicht annährend solche drastischen Maßnahmen zur Minimierung der durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachten Todesfälle ergriffen wie zur Minimierung der durch Covid-19 Erkrankung verursachten Fälle. Laut RKI sind die Risikofaktoren für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, nämlich Adipositas sowie gesundheitsbeeinträchtigende Verhaltensweisen wie Rauchen, körperliche Inaktivität und ungesunde Ernährung beeinflussbar. Dennoch wird weder das Rauchen verboten, noch wird die Herstellung oder der Vertrieb ungesunder Lebensmittel in Deutschland beschränkt, obwohl das mehr als 70 Länder weltweit tun.

Alle derzeit angeordneten Corona- Schutzmaßnahmen sind zur Vermeidung eines Gesundheitsnotstands, d.h. einer Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Intensivstationen schon deshalb nicht geeignet, weil es eine Überlastung des Gesundheitssystems schon in der Vergangenheit nicht gab und erst recht heute nicht gibt.

Geringe Bettenauslastung durch Corona

Eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführte Studie kam zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2020 die Intensivbettenkapazität – gerechnet in Verweildauertagen – nur zu knapp 2 % mit COVID-19-Patienten belegt war. Gemessen an der vorhandenen Bettenkapazität ergab sich laut dieser Studie eine durchschnittliche Belegungsquote von 1,3 % durch COVID-19-Patienten. Die höchsten tagesbezogenen Belegungsquoten gab es in der zweiten Dezemberhälfte mit knapp 5 % aller Betten. Die Zahl der auf deutschen Intensivstationen behandelten Corona-Patienten schwankte seit Beginn der Pandemie zwischen unter 500 bis in der Spitze rund 5.700, während sie über den allergrößten Zeitraum deutlich unter 4.000 lag. Da die Zahl der freien und betreibbaren regulären Betten plus der innerhalb von sieben Tagen aktivierbaren Notfallreserve zu keinem Zeitpunkt geringer als 12.600 war, wäre es selbst bei einem starken Anstieg der intensivbehandlungsbedürftigen Fälle nicht zu einer systemischen Überlastung der Intensivstationen gekommen. Und so antwortete das Bundesministerium für Gesundheit auf eine Anfrage am 09.09.2021, dass die Bundesregierung im Hinblick auf die bestehenden Reservekapazitäten im Rahmen der 7-Tag-Notfallreserve derzeit keinen Bedarf sehe, den Ausbau weiterer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu fördern.“

Starke Zweifel, ob „Corona-Schutzmaßnaßnahmen geeignet erforderlich und angemessen sind.

Es stellt sich also die Frage, ob die derzeitigen Corona- Schutzmaßnahmen, so auch die Testpflicht an Schulen und die Zugangsverbote für Ungeimpfte geeignet, erforderlich und angemessen sind, um die durch Covid-19 verursachten Todesfälle und schweren Krankheitsverläufe zu minimieren.

Das ist hinsichtlich der Testpflicht an Schulen zu verneinen. Die Rhein-Neckar Zeitung vom 07.10.2021 berichtete, dass sich die vor Schuljahresbeginn befürchteten Szenarien von massenweise Corona- und Quarantänefällen nicht bestätigt hätten. Vielmehr seien die Lehrkräfte im Zusammenhang mit den zweimal wöchentlich vorgeschriebenen Abstrichen aber durch zahlreiche falsch-positive Tests und durch den damit verbundenen Aufwand in Schwitzen geraten. Denn nach einem positiven Schnelltest müsse die gesamte Kohorte des jeweils Betroffenen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen getestet werden. Da an einer weiterführenden Schule die Zusammensetzung einer Unterrichtsklasse mehrmals am Tag wechsle, betreffe dies eigentlich immer den ganzen Jahrgang. Der sich an einen positiven Schnelltest anschließende PCR Test falle meist negativ aus, weil ein Großteil der Schüler offensichtlich nicht mit dem Virus infiziert seien. Bisher, so die Rhein Neckar Zeitung, seien in dem laufenden Schuljahr von über 500 Schülern des Sandhausener Friedrich-Ebert-Gymnasiums lediglich drei als bestätigt positiv erfasst worden. Unter den 670 Schülern des Gymnasiums in Bammental gab es laut Direktor Mancini noch keinen bestätigten Fall. Auch unter den 600 Schülern der Realschule Neckargemünd wurde nach Bericht der dortigen Rektorin Marion Marker-Schrotz kein bestätigter Fall entdeckt. Von den rund 820 Schüler des Neckargemünder Max-Born-Gymnasiums wurden bisher zwei als positive Fälle bestätigt, berichtete deren Direktor Joachim Philipp.

Testung in Schulen stellt zusätzlichen Bildungsverlust dar

Bedenkt man dann noch, dass der Unterricht durch jede Testung verzögert wird, und die Rhein-Neckar-Zeitung am 6. Oktober 2021 unter Berufung auf einen Unicef-Bericht von einem gewissen Bildungsverlust von mehr als 1,6 Milliarden Kinder in 21 Ländern während der Anwendung der Lockdown- Maßnahmen sprach, kann wohl von der Angemessenheit der Verpflichtung zur Durchführung von Corona-Tests an Schulen nicht gesprochen werden.

Es stellt sich auch die Frage, ob Zugangsverbote für Ungeimpfte und Ungetestete die Zahl der Infektionen in epidemiologisch relevanter Weise mindern. Auch das ist zu verneinen.

Denn inzwischen steht eindeutig fest, dass sich auch Geimpfte in nicht nur epidemiologisch unbedeutenden Ausnahmefällen infizieren und das Virus weiterübertragen können. Aus einer im September 2021 übermittelten Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linken- Abgeordneten Sahra Wagenknecht geht hervor, dass von Mitte August bis Mitte September 2021 1186 Corona- Patienten intensivmedizinisch versorgt werden mussten, davon 119, d.h. 10,3 % nach einem Impfdurchbruch. Auch Länder mit hoher Impfquote melden weiterhin hohe Inzidenzen. Der WDR berichtete am 20.09.2021, dass nach einer Partynacht in einem Club in Münster Anfang September – an der Party durften nur Geimpfte und Genesene teilnehmen – bei 83 von rund 380 Gästen eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde.

Geimpfte können eine gleich hohe Viruslast im Hals-Nasen-Rachenraum haben wie Ungeimpfte. In einem auf Forbes veröffentlichen Artikel wurde von Molekularbiologe William A. Haseltine bereits am 16.05.2020 auf die Erkenntnisse einer Studie verweisen. Ein Tierversuch an Affen im Rahmen einer präklinischen Studie zum AstraZeneca-Impfstoff fand keinen Unterschied in der Menge viraler RNA im Nasensekret der geimpften im Vergleich zu den ungeimpften Affen.

Karin HarkDeshalb mein Fazit

Corona- Schutzmaßnehmen lassen sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen und müssen sofort aufgehoben werden. Ohne die Ankündigung eines „Freiheitstages“ wird sich Deutschland endlos weiter durch das Infektionsgeschehen schleppen. Da es einen absoluten Gesundheitsschutz nicht geben kann und wird, ist es auch nicht Aufgabe des Staates, einen solchen Schutz herbeizuführen.
Karin

Vorsitzende Richterin aus Heidelberg

schreibt hier als Privatperson und Mitglied des Netzwerkes Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSta)

Ein Gedanke zu „Forderung nach dem Freedom Day

  1. Hallo und guten Tag,
    Der Redebeitrag von Karin ist meines Erachtens das Beste zum Thema Corona was ich in letzter Zeit gelesen habe. Sachlichkeit, Quellenangaben, Schlussfolgerungen: einleuchtend und nachvollziehbar. Dieser Beitrag sollte auch die stärksten Maßnahmen Befürworter zumindest nachdenklich stimmen.
    Jetzt zu meiner Bitte:
    Ich organisiere in Karlsruhe seit Ende letzten Jahres die Freitagsdemos. Habe Karin auch in Karlsruhe am 23.09. in Karlsruhe gehört. Ihren neuer Beitrag würde ich gerne kommenden Freitag auf meiner Demo in Karksruhe vortragen. Natürlich unter Angabe ihrer Autorenschaft.
    Wäre das denkbar?

    LG Werner

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