Das Bundesverfassungsgericht kann es nicht

Thomas ist Professor für Rechtswissenschaften an einer bundesdeutschen Universität. Er vertritt hier seine Meinung als Privatperson, welche zum ersten Mal auf der 13. Demo der OGK am 19.12.2021 in Heidelberg vorgetragen wurde.

Am 30. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich aus dem Kreise der ernstzunehmenden Teilnehmer am Rechtsdiskurs erst einmal verabschiedet. Durch einen kleinen Beschluss wurde über die “Bundesnotbremse” ohne mündliche Verhandlung so entschieden, wie man es sich denken konnte, seitdem der Vorsitzende des Senats und Präsident des Gerichts, ein früherer Unternehmensanwalt und CDU-Politiker, sich und seine Kollegen ins Kanzleramt eingeladen und dort einen Vortrag zur Corona-Notlage bestellt hatte. Die Damen und Herren waren deswegen natürlich nicht befangen, sie wussten vorher schon, wie sie entscheiden sollten. Wenn man sich dennoch mit dem Beschluss zur sog. “Bundesnotbremse” befasst, dann geschieht das trotz seiner geringen Begründungstiefe aus dem darüber hinaus reichenden Grund, dass dieses Gericht das Ansehen verliert, das es in vorangegangenen Jahrzehnten errungen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Inkompetenz dargestellt; in einem Satz: Das Bundesverfassungsgericht kann es nicht. Was “es” ist und was “können” heißt, wird in fünf Abschnitten erklärt:

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