Kaltschnäuzige und abwimmelnde Antwort des RKI auf offenen Brief

Am 05. Oktober veröffentlichte die OGK den offenen Brief von Fachfrau der chem. Industrie Johanna, in welchen Sie das RKI auffordert, dass eine Möglichkeit geschaffen werden müsse auch ohne Impfung den Status „immun zu erreichen“.

Das RKI reagierte auf den offenen Brief, welcher postalisch auch mit Anhang eingereicht wurde zunächst gar nicht, worauf Johanna 2 Wochen später am 17. Oktober 2021 nachhakte:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Datum 03.10.2021 schrieb ich einen offenen Brief an die STIKO, den ich hier nochmal verlinke:
https://offene-gesellschaft-kurpfalz.de/off-brief-an-stiko/
Können Sie mir den Eingang des Briefs und der Anlagen bestätigen?
Andernfalls kann ich ihn gerne erneut als Einschreiben senden. Mehr als 200 Menschen haben den Brief inzwischen unterschrieben. Das Interesse an der Fragestellung ist lebendig, und mich haben mehrere mir bisher unbekannte Personen angesprochen, ob ich eine Antwort erhalten habe.
Wann dürfen diese Menschen und ich mit einer Antwort rechnen?
Mit freundlichem Gruß
Johanna

Darauf hin antwortete die Pressestelle des RKI am 19.10.2021

Sehr geehrte Frau Dr. Eisele,vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wer als geimpft oder genesen gilt, ist in einer Bundesverordnung geregelt (Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html). Diese wurde von der Bundesregierung erlassen, nicht vom RKI. Das RKI besitzt keine regulatorischen Aufgaben. Die Gesetzgebung kann wissenschaftliche Erkenntnisse und andere Überlegungen in unterschiedlichem Ausmaß berücksichtigen. Bei Fragen und Anmerkungen zu rechtlichen Aspekten des Impf- bzw. Genesenenstatus informieren Sie sich am besten auf den Internetseiten der Bundes- und Landesregierungen, einen guten Überblick gibt die Seite www.bundesregierung.de.
Bei einem positiven Antikörpertest ist eine einmalige Impfung inzwischen ebenfalls ausreichend, auch rechtlich, siehe www.pei.de/impfstoffe/covid-19 sowie die FAQ „Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“ unter www.rki.de/covid-19-faq.
Die Informationen des RKI und der STIKO (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen) basieren stets auf den derzeit besten verfügbaren, wissenschaftlichen Erkenntnissen. Neues Wissen wird fortlaufend bewertet und die Empfehlungen werden dementsprechend angepasst und aktualisiert. Am besten behalten Sie die genannten Internetseiten im Blick.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Robert Koch-Institut
Pressestelle

Johanna wird sich nun direkt an den Vorsitzenden der Stiko wenden.

Sehr geehrte Frau XXXX,
ob irgend jemand meinen offenen Brief beim RKI oder bei der STIKO gelesen hat? Das bleibt offen. Jedenfalls ist die kaltschnäuzige und abwimmelnde Antwort, die ich erhielt, nicht angetan mein Vertrauen in das RKI zu stärken.

Das RKI ist eine beratende Bundesbehörde und ist natürlich in der Lage auch Herrn Spahn und der Bundesregierung sinnvolle oder weniger sinnvolle Vorschläge zu machen, die dann in Verordnungen und Gesetzestexten umgesetzt werden. Es geht genau darum, den nachweislich Erkrankten und danach Genesenen einen Immunitätsstatus zu zuordnen. Selbst Herr Drosten möchte nun seine Immunität nach erfolgter Impfung mit einer Infektion abrunden. Warum aber sollen ich und viele weitere Betroffene eine nachweislich durchgemachte Erkrankung mit einer Impfung abrunden? Diese Frage bleibt bisher unbeantwortet.

Ich werde versuchen Herrn Prof. Mertens auf anderem Wege zu erreichen um ihm meinen Brief zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Gruß

Johanna

Wir halten euch über eine eventuelle Antwort von Herrn Prof. Mertens auf dem Laufenden.

Ein Gedanke zu „Kaltschnäuzige und abwimmelnde Antwort des RKI auf offenen Brief

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