Wort- und Rechtsbrüchigkeit der Landes- und Bundesregierung schreien zum Himmel!

Der Protest ist dringender nötig denn je, denn die Wort- und Rechtsbrüchigkeit der Landes- und Bundesregierung schreit zum Himmel und auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft eben nicht nur die ungeimpften oder, lt. Gesetz, teilgeimpften Mitarbeiter.

Da verkürzt der Bundesgesundheitsminister Lauterbach mal eben über Nacht die Frist für den Genesenenstatus, obwohl anders auf EU-Ebene mitbeschlossen und die Regierung Kretschmann hält sich nicht an die Regeln, die sie auf Bundesebene zu den Alarmstufen mitbeschlossen hat.

Da muss der Verwaltungsgerichtshof Mannheim sich mit mehreren Anträgen befassen, die nichts anderes fordern, als gemäß den Regelungen zu den Alarmstufen zu 3G im Studienbetrieb und im Fachhandel zurück zu kehren. Da ging es nicht um juristisch schwierige Sachverhalte mit Ermessensspielraum, sondern um die Regeln, die die Regierung selbst aufgestellt und dann ignoriert hat. Wir alle bezahlen für die juristische Klärung durch die ohnehin überlastete Justiz, ist doch umso weniger Geld für die Belange jedes Einzelnen im Landeshaushalt vorhanden.

Noch viel Schlimmeres ist ab dem 16. März, dem Beginn der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach §20a IfSG, zu erwarten. An diesem Tag müssen die Leitungen von Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Rettungsdiensten, Fahrdiensten und manchen Gesundheitsbehörden jene Mitarbeiter, die keinen Impfnachweis oder ein davon befreiendes Dokument, vorgelegt haben, dem Gesundheitsamt melden und damit u.U. den ersten Schritt für ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, im Klartext: Verlust des Arbeitsplatzes, dieser Mitarbeiter tun. Vielerorts sind in Gesundheitseinrichtungen die Hierarchien flach; was wird also den Einrichtungsleitungen gewissensmäßig zugemutet? Die Spaltung der Gesellschaft erreicht damit eine weitere Dimension.

Was wird den Patienten zugemutet? Wenn Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, heilpädagogische Behandlung, Hebammenbetreuung, Frühförderung und vieles mehr ausfallen, noch weniger Personal in Kliniken, Praxen, ambulanter und stationärer Pflege, Assistenz und Rettungsdienst zur Verfügung steht?

Welchen Sinn macht dieses Gesetz zu Zeiten weitgehend durchgeimpfter vulnerabler Personen, fortschreitenden Behandlungsmöglichkeiten von Covid-19, ausreichend vorhandenen FFP2 und 3-Masken, täglichen Tests? Zudem dürfen Ungeimpfte mit Attest auch in der Einrichtung verbleiben, wie auch angeblich Genesene, deren PCR-Test lediglich pos. war und die mangels durchgemachter Erkrankung einen zweifelhaften Immunstatus haben. Auch geimpfte Kollegen können zu Impfversagern werden und was macht die ungeimpften Mitarbeiter ausgerechnet ab 16. März so gefährlich, während sie vorher in den Einrichtungen arbeiten durften?

Die Einrichtungsleitungen, die betroffenen Mitarbeiter und die Patienten sollten sich ganz konkret wehren:

Die Einrichtungsleitungen können mit der Meldung der Mitarbeiter beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Ausnahmeregelung wegen Unverzichtbarkeit der Mitarbeiter stellen und dabei die Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten beschreiben.

Die beschäftigte Person sollte nach der Anforderung des Impf/Genesenen/Befreiungs-Nachweises durch das Gesundheitsamt, i.R. der sog. Anhörung, die persönlichen Auswirkungen eines Arbeitsplatzverlustes darstellen und Alternativen zum Betretungs- und Tätigkeitsverbot anbieten, wie z.B. die Versorgung von weniger vulnerablen Patienten, Bereitschaft für weiterhin tägliche Tests und Tragen einer FFP3-Maske bei körpernahen Tätigkeiten.

Das Gesundheitsamt muss dann die Interessen von behandelnden und behandelten Personen abwägen und KANN so oder so entscheiden. Wenn das Betretungs- und Tätigkeitsverbot schriftlich zugestellt wurde, kann Widerspruch eingelegt werden, der aber keine aufschiebende Wirkung hat, die Arbeitsstätte darf dann nicht mehr betreten werden. Bei negativem Widerspruchsbescheid gibt es dann nur noch den Klageweg.

Die betroffenen Patienten, Pflegebedüftigen und anderen auf Hilfe angewiesenen Personen, die nun ihre Therapeuten, Pfleger, Betreuer usw. verlieren, sollten dies

im Falle verordneter Heilmittel dem verordnenden Arzt mitteilen,
sich an den Träger der Einrichtung,
an die Krankenkasse,
an das bundesweite Patiententelefon (030-88 92 18 58),
im Falle ausfallender Pflege an das bundesweite Pflegetelefon (030-20 17 91 31) und
die örtlichen Pflegestützpunkte wenden.
Im Falle, dass ein Arzt oder Psychotherapeut nicht mehr praktizieren darf, kann man sich an das Patiententelefon der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (0711-7875-3966) wenden.

Diese und weitere Tipps können Sie auf der website der Offenen Gesellschaft Kurpfalz nachlesen und weitere Informationen aus der Webseite des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) ziehen. Auf den Webseiten von Patienten- und Pflegetelefon finden Sie auch Mailadressen, um Ihr Anliegen dringlich zu machen.

Es gibt also im Vorfeld des unseligen Stichtags für die vielen Betroffenen einiges vorzubereiten und niemand sollte von sich aus kündigen, wenn er/sie an dem Arbeitsplatz hängt.
Vieles ist rechtlich in der Umsetzung noch nicht klar und die drohende zusätzliche Mangelversorgung und zunehmende Bedenken auch von Vertretern der Ärzteschaft und von Einrichtungsträgern lassen hoffen, dass es nicht so katastrophal kommt, wie es im Moment scheint. Und dann ist da noch die bis Mitte März wahrscheinlich abgeflaute Omikron-Welle mit milden Verläufen und die damit verbundene Frage nach der Verhältnismäßigkeit und wie das die Gerichte sehen.

Ich wünsche allen einen guten Heimweg, viel Kraft und Durchhaltevermögen.

 

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