Bericht zur 41. Demo in Rauenberg – Reden von Rechtsanwalt und Richterin

Am 13.06.2021 sprachen Rechtsanwalt Ralf S. und Richterin Karin H. auf der 41. Kundgebung der Grundgesetz Guerilla in Rauenberg. Ziel der Kundgebung war es auf die Missstände bei den Maßnahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 (Covid19, Corona) der Regierung und auf unausgewogene journalistische Berichterstattung hinzuweisen.

Ralf sprach von der Problematik, dass es einfacher sei Menschen zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht worden sind. Die Leute wollten weiter an die Schreckenserzählungen glauben und daran, dass die Maßnahmen notwendig waren, statt zu akzeptieren, dass sie ein Jahr sinnlos verloren hätten, weil sie sich nicht dagegen gewehrt hätten.

Für die audiovisuellen Menschen gibt es hier die Reden von Ralf S. und Karin H. noch als Video:

Ralf erzählte er sei insbesondere durch die Aktion von circa 50 Künstlern „Alles dicht machen“ (welche die einseitige „alternativlose“ Bekämpfung von Corona durch die Regierung und den Umgang mit den Kritikern künstlerisch aufarbeitete) und die scharfe Kritik an dieser Aktion motiviert geworden sich verstärkt gegen die überzogenen Maßnahmen und die mangelnde juristische Aufarbeitung dieser zu engagieren.

Ralf empfiehlt dabei den Beitrag von Dr. med. Joachim Maaz bei der Aktion „Danke Allesdichtmachen“. Maaz erklärt, warum die Menschen nicht von der sich immer offensichtlicher als falsch herausstellenden Hysterie der Regierungspropaganda ablassen können.

Von den juristischen Beiträgen empfiehlt Ralf den Beitrag von Dr. Manfred Kölsch

Ralf kritisierte die Begründungen vieler Gerichtsurteile und attestierte diesen, dass juristische Argumentationen benutzt würden, die an der Universität zum Nichtbestehen der Prüfungen führten.

Ralf sprach davon, dass er sich impfen ließ, nicht weil er Angst vor der Erkrankung habe, oder aus Nächstenliebe, sondern weil er seine Freiheit zurückwollte und er sich hierfür dazu genötigt sah.

Besuch bei Netzwerk KRiStA: Kritische Richter und Staatsanwälte

Ralf sprach von seiner Teilnahme am Treffen des Netzwerkes kritischer Richter- und Staatsanwälte (KRiStA), an welchem er als Partner mit seiner Frau (Richterin) teilnehmen konnte.

Ralf zeigte sich sehr positiv überrascht von den dortigen Staatsanwälten und Richtern, da er dort keine Revolutionäre oder Wirrköpfe antraf, sondern normale Menschen mit Charakter und Rückgrat. Er schätzte die Urteile von Richtern – die danach unter staatlicher Verfolgung (Hausdurchsuchung etc.) zu leiden hatten – als gut begründet ein. Er widersprach der Darstellung, dass diese Richter Rechtsbeugung begangen hätten. Selbst wenn die Urteile der Richter falsch seien, dann stelle dies immer noch keine Rechtsbeugung dar.

Ralf erzählte, dass viele der Richter und Staatsanwälte aus KRiStA eher pessimistisch auf die juristische Aufarbeitung blickten, da von der Bevölkerung zu wenig Druck auf die Politik  ausgehe.

Ralf sprach von einer frühen Klage von Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) gegen Maßnahmen. Er befürchtet aber, dass viele Restaurantbetreiber das Schweigegeld akzeptierten, das für mehrere Monate darin bestand, dass 75% der Umsätze der Vorjahresmonate vom Staat als Kompensation gezahlt wurden ohne dafür tatsächlich Verluste nachweisen zu müssen. Dies galt auch für Takeawayeinrichtungen wie z.B. McDonalds.

Ralf bedankte sich beim Kollegen Härting, welcher das RKI verklagt hatte, die Kommunikation zwischen RKI und den Ministerien herauszugeben. Er hatte Recht bekommen und 200 Seiten Kommunikation zugestellt bekommen. Allerdings sei 50% der Kommunikation geschwärzt. Härting habe nun weitere Klage erhoben, da es keine Rechtsgrundlage für die Geheimhaltung und damit die Schwärzung gebe.

Ralf verweist weiterhin auf den Beitrag von Richter Oliver Nölken.

Richterin Karin H.

Richterin Karin H. bearbeitet unter anderem Mietrechtsstreitigkeiten. Sie erzählte in diesem Zusammenhang von dem Fall eines Bundestagsabgeordneten, welcher in Mannheim ein Anwesen kaufte, dort einen Mieter nach 40 Jahren zum vorübergehenden Auszug bewog, um in der Zeit auch dessen Wohnung zu sanieren. Der Abgeordnete überließ dem Mieter während der Sanierungszeit eine ihm von einer Wohnungsbaugesellschaft zur Verfügung gestellte Wohnung, obwohl solche Wohnungen üblicherweise Bürgern mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung gestellt werden. Nur 3 Tage nach dem Auszug des Mieters aus der zu sanierenden Wohnung, kündigte der Bundestagsabgeordnete das Mietverhältnis. Der Mieter klagte auf Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses. Ohne des Ausgang des Prozesses abzuwarten, vermietete der Bundestagsabgeordnete einzelne Zimmer in der sanierten Wohnung an Studenten zu einem Preis von rund 14 Euro/m², während der klagende Mieter zuvor rund 4,80 Euro/m² gezahlt hatte.

Derselbe Bundestagsabgeordnete, der eine Entscheidung des Gerichts über die Wirksamkeit der Kündigung des Mietverhältnisses nicht abgewartet, durch Neuvermietung der Wohnung Faken geschaffen und deshalb verbotene Eigenmacht geübt hatte, bereicherte sich auch durch mit Maskendeals. An diesem Beispiel sehe man exemplarisch, dass es Bundestagsabgeordnete gebe, die sich nicht an Gesetz und Recht hielten.

 

 

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