Masken in Innenräumen & Impfangebot sinnvoll; 2G und Impfpflicht unsinnig; Defizite bei Meldung von Impfkomplikationen & Todesfällen

Guten Tag miteinander,

mein Name ist , ich arbeite in einem Gesundheitsamt, bin heute hier als Privatperson, um über Themen zu sprechen, die mich aktuell beschäftigen.

In der 2. Corona Welle, vor etwa einem Jahr, war ich im Team mit der Beratung und Begleitung von Pflegeeinrichtungen betraut.

Vor Einführung der Impfung für die alten Menschen bedeutete eine in das Heim oder den ambulanten Pflegedienst eingeschleppte Coronavirusinfektion, dass ca. ein Drittel der angesteckten Senioren starben. Der ursächliche Zusammenhang zwischen positivem PCR-Test bei der Indexperson und den Infektionsketten im Pflegeheim war unzweifelhaft.

Mit Einführung der Impfung hörte im Laufe des 1. Quartals 2021 das große Sterben in den betroffenen Pflegeeinrichtungen auf.

In der Folge gab und gibt es das bekannte Impfangebot und es wurde eine Impfpflicht ab Mitte März d.J. beschlossen für alle im therapeutischen und Pflegebereich Tätigen.

Diese Impfpflicht ist in meinen Augen eine weitere schwerwiegende Fehlentscheidung der politisch Verantwortlichen.

Fehlentscheidungen der Politik

Die Belohnungs- und Bestrafungspolitik in Form der 2G-Regel hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich das Virus unter Geimpften ausgebreitet und die Infektionszahlen seit Oktober letzten Jahren hoch getrieben hat.

Unter Missachtung der Erkenntnisse, dass zunehmend Geimpfte und Genesene das Virus verbreiten, wurden bis Anfang Dezember 2021 Massenveranstaltungen, wie TV-Live-Shows mit Hunderten bis Tausenden Teilnehmern und Fußballspiele mit Zehntausenden Fans nur für Geimpfte und Genesene zugelassen, die lange Zeit nichtmal einen negativen Test vorweisen mussten. Zu sehen waren dann singende, feiernde, schreiende Menschen dicht an dicht ohne Masken.

Verschärft wurde die Ansteckungsgefahr dort noch durch die seinerzeit von Hr. Spahn empfohlene Verkürzung der Impfabstände im Zusammenhang mit dann einfacheren Urlaubsreisen, so dass bei vielen gar nicht von einer maximal möglichen Grundimmunisierung auszugehen war.

In Restaurants mit 2G plus-Regel gelten nun Geboosterte ab dem Tag dieser Auffrischungsimpfung als ausreichend immun, unabhängig davon, wie lange ihre Grundimmunisierung zurück liegt. Hier geht es also weniger um Infektionsschutz als um Impfwerbung.

Ich bin der Überzeugung: Wenn es ab der Möglichkeit von Tests eine Testpflicht für alle für gesellige Veranstaltungen, unabhängig vom Geimpft/Genesenenstatus, gegeben hätte, wären die Ansteckungszahlen nicht so explodiert und alle Gewerbe und Kulturveranstalter hätten offen bleiben können.

Das Testen sollte verantwortungsvoller verordnet werden; so finde ich es sehr bedenklich, zukünftig Kleinkinder ab einem Jahr in der Kita oder zu Hause regelmäßigen Abstrichen aus Mund oder Nase zu unterziehen. Ich halte die Verletzungsgefahr, körperlich und seelisch, für zu hoch.

Maskenpflicht in Geschäften und ÖPNV geeignetes Mittel

Die neuerliche Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln wird von mir begrüßt. Leider kommt sie zu spät, obwohl es schon lange die jetzt als neu verkauften Erkenntnisse gibt. FFP2-Masken halten nachgewiesenermaßen viel mehr Aerosol zurück als einfache medizinische Masken und sind sehr gut zum Fremd- wie zum Eigenschutz für einen kurzen Zeitraum von maximal 75 Minuten am Stück für gesunde Menschen geeignet (lt. Arbeitsschutz).

Im Gegensatz zu den risikobehafteten Impfungen und belastenden und teilweise unsicheren Tests scheinen mir FFP2-Masken eine für viele Menschen erträgliche, leicht verfügbare und kostengünstige Maßnahme für Zeiten drohender Überlastung von Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen.

Sinnvoll finde ich den Einsatz insbesondere in Geschäften, im ÖPNV und sehr kleinen Räumen wie Toilettenkabinen oder Aufzügen, wo die Aerosolkonzentration sehr hoch sein kann.

Es sollte Automaten mit kostenloser Entnahmemöglichkeit für FFP2-Masken geben.

Die aktuell bestehende Maskenpflicht mit kaum wirksamen medizinischen Masken macht für mich keinen Sinn. Ich kann mir sogar vorstellen, dass die Nachteile für die verbale und nonverbale Kommunikation mit Kindern, hör- und sprachbehinderten, sowie mental eingeschränkten Menschen überwiegen.

Auch finde ich ein Alter ab 6 Jahren für die aktuelle Maskenpflicht zu jung. Zwar steigt die Ansteckungsfähigkeit mit dem Alter, aber als Kompromiss zwischen Ansteckungsfähigkeit, gewünschter Stimulierung des Immunsystems und psychosozialen Auswirkungen sollten zumindest Grundschulkinder keine Maske tragen müssen.

Letztlich hat sich im Zuge dieser Überlegungen für mich die grundsätzliche Frage nach Sinn und Unsinn der aktuellen Maskenpflicht gestellt und ich bin zu dem Schluss gekommen, dass der kurzzeitige Eigen- und Fremdschutz durch kostenlos verfügbare FFP2-Masken gefördert und dafür geworben werden sollte, eine Maskenpflicht aber mit zu vielen Widersprüchen und Nachteilen verbunden ist.

Verunglimpfung und Entrechtung gesetzestreuer Bürger

Ungeimpfte, die gegen kein Gesetz verstoßen haben, werden als Tyrannen (Zitat von Montgomery „Tyrannei der Ungeimpften“) Kriminelle (Zitat von Geißler, Klinik Karlsruhe „Nichtimpfen ist kein Kavaliersdelikt“) und dumm (Zitat: „sollen ihren Verstand einschalten“) beschimpft und verunglimpft und dürfen aktuell nicht mal mehr ihr Recht auf Bildung und Information wahrnehmen.Sie kommen nach der 2G-Regel in kaum ein Museum oder eine Ausstellung und nicht in jede Bücherei, um dort Zeitungen und Zeitschriften zu lesen.

Dass es in den genannten Einrichtungen keine einheitliche 3G-Regel mehr gibt, ist infektiologisch nicht begründbar, wenn man sich die Bedingungen dort anschaut: im Museum gibt es mitunter mehr Aufsichtspersonal als Besucher (was ich in den letzten Monaten zweimal so erlebt habe) und in meiner Stadtbücherei sitzt das Personal hinter Plexiglas, die Lesetische stehen weit auseinander. Hinzu kommt die dortige FFP2-Maskenpflicht. 2G ist unter diesen Bedingungen unverhältnismäßig restriktiv und ausgrenzend. Ich frage mich oft, wie Ungeimpfte ihren Alltag bewältigen, wenn ein Paar Schuhe dringend ersetzt werden muss oder bei einem längeren Spaziergang oder einer Wanderung nicht mal zum Toilettengang eine Gastwirtschaft aufgesucht werden kann. Das finde ich menschenunwürdig.

Der Expertenrat der Bundesregierung sollte sich auch mit der Rechtmäßigkeit und den Folgen des Drucks auf Ungeimpfte und überhaupt mit den psychosozialen Folgen sämtlicher Maßnahmen beschäftigen. Fachleute für diese Themen sind in dem Gremium kaum vorhanden.

Impfpflicht vs. Impfberatungspflicht

Nun sollen ausgerechnet die Berufsgruppen, die seit 2 Jahren am meisten belastet sind durch Schwerstarbeit in Schutzkleidung, durch höhere Infektionsgefährdung und  Mehrarbeit infolge Personalknappheit, einer Impfpflicht unterworfen werden.

Dabei können auch geimpfte Mitarbeiter einen Impfdurchbruch oder eine unbemerkte Infektion haben.

Der Verlust des Arbeitsplatzes für Ungeimpfte ist eine persönliche Katastrophe und es sind Verzweiflungstaten gegen sich und andere zu befürchten. Die Gesetzesvorlage enthält keine Bestimmungen, die eine Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses verhindern helfen könnten; dass z.B. Arbeitgeber eine Intensivierung anderer Schutzmaßnahmen oder andere Verwendungsmöglichkeiten prüfen müssen, dass die Betroffenen das Recht auf teil- oder unbezahlte Freistellung mit Arbeitsplatzgarantie bei Änderung der Gesetzeslage hätten oder dass sich die Jobcenter gezielt um die Vermittlung von Ungeimpften kümmern müssten.

Wie gedenkt man denn, die ab Mitte März fehlenden Kräfte zu ersetzen? Vielleicht durch noch kürzere Quarantäne- und Isolationszeiten?

Welchen Sinn macht eine Impfpflicht angsichts der kurzen Wirkung der Impfung, verbunden mit der Zumutung umso häufiger Impfrisiken und im Zuge der Entwicklung immer besserer Behandlungsmöglichkeiten von Covid?

Ich selbst habe mich für die Impfung, aus verschiedenen Zwängen heraus, entschieden, habe aber Verständnis für diejenigen, die das nicht wollen. Ich rate anderen weder zur Impfung, noch rate ich ab, denn es ist völlig unklar, wen eine Impfkomplikation trifft. Da hilft auch die in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlichte Zahl an seltenen Impfkomplikationen im Zehntelpromillebereich nichts, denn für das Individuum stehen die Chancen einer Komplikation immer 50/50. Entweder man hat Pech oder nicht, niemand kann das vorhersagen. Somit ist die Entscheidung für oder gegen eine Impfung, in diesem Fall unter Inkaufnahme eines höheren Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf, immer eine ganz persönliche, eigenverantwortliche Entscheidung.

Impfung nur nach persönlicher Nutzen-Risiko-Abwägung statt pauschal

Deshalb möchte ich für ein Impfberatungsangebot plädieren in offiziellen Anlaufstellen bei speziell fortgebildeten Ärzten, die Fragen zur Nutzen-Risiko-Abwägung beantworten und auch Kontraindikationen stellen können, in Einzelfällen zur Klärung von Impfrisiken an immunologische Ambulanzen überweisen und sich um die Nachmeldung früherer Impfkomplikationen kümmern. Derzeit ist es für manche Menschen, die bei einer früheren Impfung schwere Nebenwirkungen hatten oder deren Blutsverwandte betroffen waren, unmöglich, eine qualifizierte Auskunft oder, bei Vorliegen eines erhöhten Risikos für schwere Nebenwirkungen, eine schriftliche Befreiung von der Impfpflicht zu bekommen.

Informationspolitik der Regierung

Die Informationspolitik der Regierung macht der Bevölkerung eine Entscheidung für oder gegen eine Impfung schwer, denn es gibt in den öffentlich-rechtlichen Medien keine ausgewogenen Informationen, die ja auch die Nachteile einer Impfung beinhalten müssten. Da ist auch auf ganzseitigen großformatigen Zeitungsanzeigen der bundesweiten Kampagne #ÄrmelHoch kein Platz für einen einzigen Satz zu möglichen Nebenwirkungen. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen ist mir nie das Thema Impfkomplikationen begegnet, geschweige, dass sich Betroffene äußern konnten.

Immerhin sind lt. PEI bis Ende des letzten Sommers über 20.000 Menschen von schwerwiegenden Nebenwirkungen betroffen gewesen. Berücksichtigt man die für Deutschland belegte Untererfassung, ergeben sich über 50.000 Betroffene.

Die Thematisierung von Impfkomplikationen würde auch für ein Grundverständnis der Geimpften gegenüber den Ungeimpften sorgen, denen ja aktuell eine völlig grundlose Verweigerungshaltung vorgeworfen wird.

Wer sich außerhalb privater oder ehrenamtlicher Medien zum Thema Impfnebenwirkungen informieren will, muss auf Fachpublikationen ausweichen, die im Falle der Sicherheitsberichte des PEI leicht im internet zu finden sind, im Falle einer Fachzeitschrift, wie der Deutschen Apothekerzeitung, man nur in größeren Bibliotheken, z.B. Uni- oder Landesbibliotheken, fündig wird. Im Deutschen Ärzteblatt gibt es kaum strukturierte Informationen zu Impfkomplikationen, sondern eher sporadische Fallvorstellungen, die von engagierten Klinkern eingereicht werden. Noch schlechter sieht es in anderen Fachzeitschriften, etwa der für Pathologen oder Nervenärzte aus.

Empfehlen möchte ich gern die Deutsche Apothekerzeitung, nicht zu verwechseln mit der Apothekenumschau und der Apothekerzeitung. Die Deutsche Apothekerzeitung (DAZ), das Standesorgan der Pharmazeuten, berichtet immer wieder mal über die Wirkweise von Impfungen und die damit einhergehenden Probleme und hat eine informative Rubrik rund um die derzeitige Pandemie. Dort habe ich Informationen zu den Verunreinigungen des AstraZeneca-Impfstoffes mit Fremdeiweißen und die mögliche Fehlbildung von Spike-Proteinen mit der Folge von Gefäßentzündungen gefunden und auch die beiden neuen, nicht genbasierten, Impfstoffe von Novavax und Valneva wurden dort schon besprochen.

Meldepflicht und Meldedefizit von Impfkomplikationen

Leider sind die Fallzahlen zu Impfkomplikationen, einschließlich Todesfällen, die im Sicherheitsbericht des PEI angegeben sind, niedriger angegeben als tatsächlich zu vermuten. Im Vergleich mit Österreich und Großbritannien werden in Deutschland nicht halb so viele Impfkomplikationen an die zuständigen Stellen gemeldet, nämlich im Vergleichszeitraum von Ende Dezember 2020 bis Anfang Juli 2021 1,4/T Impfdosen gegenüber 3,7/T Impfdosen in den genannten anderen Ländern (DÄ v. 17.09.2021).

Das Meldeverfahren ist nicht allen Ärzten bekannt, so melden manche Ärzte direkt ans PEI (wohl weil das Formular von dort entwickelt wurde). Das Gesundheitsamt, eigentlich erste Meldestelle, hat dann keine Kontrolle, ob im Fall einer Beschwerde nicht doch gemeldet wurde. Die doppelte ordnungs- und berufsrechtliche Meldepflicht (auch an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft soll gleichzeitig gemeldet werden) ist ein Aufwand, der vereinfacht werden sollte und die Meldefrist sollte von 24 Stunden auf mehrere Tage verlängert werden.

Leider gibt es auch Ärzte, die selbst auf Bitte des Patienten nicht bereit sind, einen Verdacht auf Impfkomplikation zu melden, oder eine Obduktion bei unklarer Todesursache zu veranlassen. In solchen Fällen sollten sich die Betroffenen, bzw. Angehörigen, an das zuständige Gesundheitsamt (z.B. Gesundheitsamt Rhein-Neckar) wenden und wenn sie dort nicht weiterkommen, an die Fachaufsichten in den Bezirksregierungen (bei uns sind das die Regierungspräsidien, z.B. Karlsruhe).

Das Verweigern einer Verdachtsmeldung ist nicht nur respektlos gegenüber dem Schicksal der Betroffenen und schmälert die Impfbereitschaft von deren Umfeld, sondern stellt auch eine Verweigerung wichtiger Informationen an die Zulassungsbehörden dar, für die eine Häufung von bestimmten Komplikationen Anlass für Warnhinweise sein kann.

Dabei geht es gerade auch um bisher nicht als signifikant eingestufte Nebenwirkungen.

Es soll Betroffene und Ärzte geben, die eine Meldung davon abhängig machen, ob das Krankheitsbild vom PEI bereits als Impfkomplikation eingestuft wurde. Die Ermittlung von Impfkomplikationen macht natürlich nur Sinn, wenn alle, im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung aufgetretenen, ungewöhlichen Reaktionen gemeldet werden. Es ist dann Aufgabe der Medizinstatistiker, die Häufigkeiten der aktuell gemeldeten Erkrankungen mit dem statistischen „Hintergrundrauschen“ dieser Krankheitsbilder vor der Impfkampagne zu vergleichen. Anders kommt man nicht zu neuen Erkenntnissen, sondern schaut nur auf die schon bekannten Nebenwirkungen.

Für die betroffene geimpfte Person ist die Einordnung von Symptomen als mögliche Impfkomplikation ein wichtiger Hinweis für die zukünftige Auswahl des Impfstoffes oder Verzicht darauf. Es könnte eine genetische Disposition für bestimmte Nebenwirkungen (z.B. Thrombosen) geben, so dass auch Blutsverwandte gewarnt wären.

Nicht zuletzt verhindern unzureichende Daten die Anerkennung von Impfschäden bei den Betroffenen, weil keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang hergestellt werden kann, obwohl dieser möglicherweise tatsächlich besteht. Die Versorgungsämter, bzw. deren medizinische Dienste, sollten bei der Begutachtung von Impfschäden (also einer mindestens 6 Monate andauernden Impfkomplikation) das Meldedefizit berücksichtigen.

Mit Sicherheit spielt es für das Meldeverhalten eine Rolle, wie der Arzt grundsätzlich zur Impfkampagne steht. Hier müssen aber auch Ärzte, für die Komplikationen bisher nicht existent waren oder diese bei Bekanntwerden als Hindernis für die Impfkampagne ansehen, über ihren Schatten springen und Gesetz und Berufsordnung befolgen.

Mögliche Todesursache durch sinnvolle Datenerhebung überhaupt untersuchbar machen

Im Hinblick auf Todesfälle ungeklärter Ursache wäre es wichtig, dass es auf den Todesbescheinigungen, die wirklich zuverlässig für jeden Verstorbenen ausgefüllt werden (weil er sonst nicht bestattet werden kann), eine Ankreuzmöglichkeit „Impfung in den letzten 4 Wochen – wenn ja, welche“ gäbe. Das würde die Impfung als mögliche Todesursache überhaupt ins Blickfeld rücken und die Entscheidung für eine Obduktion erleichtern.

Es ist höchste Zeit für eine bundesweit einheitliche Todesbescheinigung in digitaler Form, die fehlende oder unlogische Einträge erkennt. Derzeit werden die handschriftlichen, mitunter schwer leserlichen, Angaben des Arztes zu den Erkrankungen des Verstorbenen mühsam von nichtmedizinischem Personal der Gesundheitsämter in die EDV für die Statistischen Landesämter eingegeben.

Es gibt Pläne der statistischen Landesämter und des Bundesamts, eine digitale Todesbescheinigung einzuführen. Dies wäre eine gute Gelegenheit, nach einer Impfung vor Eintritt des Todes zu fragen. Ob die erfolgte Anregung umgesetzt wird, werden wir sehen.

Vielen Dank für Ihr Interesse, Ihre Aufmerksamkeit und Disziplin.

Der Offenen Gesellschaft Kurpfalz danke ich für die Möglichkeit eines sachlichen, vielfältigen und respektvollen Erfahrungs- und Meinungsaustausches.

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