Beschluss des OVG RLP: Kein Versammlungsrecht für Menschen mit Behinderung

Anschlag der Stadt Speyer auf die Freiheitlich Demokratische Grundordnung, gedeckt durch Rechtsbeugung des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts.

Das Ordnungsamt der Stadt Speyer hat sich als Verfassungsfeind enttarnt. So darf in Speyer offenkundig nur demonstrieren, wer gesund genug ist um eine Mundnasebedeckung zu tragen. Menschen die aufgrund von ärztlich attestierter körperlicher oder geistiger Einschränkung keine Mundnasebedeckung tragen dürfen, nimmt die Stadt Speyer ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes, diskriminiert die Menschen entgegen §3.3 Satz 2 Grundgesetz und stellt sich damit gegen unsere Verfassung.

„Die Teilnahme ohne Mund-Nasen-Bedeckung ist auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests verboten“. Ordnungsamt Speyer seiner Verfügung vom 25.08.2021

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. § 8.1 Grundgesetz

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. § 3.3. Satz 2 Grundgesetz

Gedeckt werden die hygienistischen Schergen dabei vom Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht. So befindet das Verwaltungsgericht Neustadt am 31.08.2021, dass

„es den Polizeibeamten nicht zumutbar ist, jedes Attest daraufhin zu überprüfen, ob es eine ausreichende Begründung im Rechtssinne enthält“.

Wir finden: Ja es ist eine Zumutung für die Polizei, die Atteste prüfen zu müssen um Leute ohne Attest zum Maske tragen anhalten zu können. Die Polizei kann und sollte sinnvoller eingesetzt werden. Die Unzumutbarkeit beründet das VG Neustadt jedoch überhaupt nicht. Wir stellen fest: die Polizeikräfte hatten während der Versammlung wenig zu tun und hätten leicht Atteste überprüfen können.

Doch das Oberverwaltungsgericht hielt den Entscheid des VG am Folgetag. So finden sich im Beschluss des OVG zwar

Zweifel „ob diese Auflage trotz der Regelung der Nichtgeltung der Maskenpflicht […] rechtmäßig ist“,

das OVG traut sich aber in der summarischen Prüfung kein Urteil zu. Und räumt den vermeintlich betroffenen „Schutzgütern von Leben und Gesundheit […] Vorrang gegenüber der Versammlungsfreiheit“ ein.

Wir prüfen das Verfahren in der Hauptsache fortzuführen. Der Anschlag auf unser Grundgesetz darf nicht bestehen. Wollen wir wirklich in einem Land leben, in dem gesundheitlich beeinträchtigte Menschen nicht demonstrieren dürfen?

Nach dem ehemaligen Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier: „Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen.“ Grundrechte dürfen nicht nach körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung entzogen werden und müssen auch nicht durch Handlungen (Impfung, Testen) erworben werden.

Alerta, Alerta, Antihygienista!

 

 

2 Gedanken zu „Beschluss des OVG RLP: Kein Versammlungsrecht für Menschen mit Behinderung

  1. Pingback: Quo vadis, Speyer? Kampf gegen Hygienismus am 02.09.2021 - Antihygienistische AktionAntihygienistische Aktion

  2. Unfassbar was hier geschieht…..! Ohne Skrupel werden hier die Grundrechte in Grund und Boden getreten, Und dieser Wahnsinn hört nicht auf – Deutschland was ist bloß aus Dir geworden ? – in 1 1/2 Jahren ist ein totaltärer Staat aufgebaut worden, der von inkompetenten, machtbesoffenen Politkaspern geführt wird!
    Es ist beschämend in höchstem Grade !!!!!

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