Herr Prantl, wie bewerten Sie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse?
Sie sind dürftig in ihrer Begründung. Sie sind oberflächlich in der juristischen Argumentation. Sie sind gefährlich in der Reduzierung des Rechtsschutzes. Und sie sind feige in ihrer Grundhaltung.
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Das Grundrecht auf Leben und Gesundheit ist ein großes, wichtiges, wertvolles Grundrecht. Aber es müssen nicht automatisch alle anderen Grundrechte beiseitespringen, wenn der Staat auch nur behauptet, dass die Maßnahmen, die er verordnet, dem Lebensschutz dienen. Das muss geprüft werden. Da reicht es nicht, wenn das Gericht stattdessen von einem angeblich schlüssigen Gesamtkonzept der Corona-Bekämpfung fabuliert – und sich so die penible grundrechtliche Prüfung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen erspart.