4. Demo in Schwetzingen, Verwaltungsgericht setzt Willkür des Ordnungsamtes Schwetzingen Grenzen

Am 19.06.2021 veranstaltete die Offene Gesellschaft Kurpfalz ihre vierte Demonstration. Das Thema dieser Demonstration war „Bilanz der SARS-CoV-2-Bekämpfung. Fachexpertenrunde“. Zielsetzung der Versammlung war es die staatliche Willkür und Verhältnislosigkeit zu kritisieren im Umgang mit dem Bevölkerungsschutz bezüglich Corona.


Verwaltungsgericht Karlsruhe setzt Willkür der Stadt Schwetzingen Grenzen

Das Ordnungsamt Schwetzingen hatte der Veranstaltung diverse Auflagen gegeben, unter anderem trotz über 30°C im Schatten auf der Demo Maske zu tragen und auf der Veranstaltungsfläche nicht Flüssigkeit zu sich nehmen zu dürfen. Gegen diese und andere Auflagen legte der Versammlungsleiter zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Demoteilnehmer Widerspruch bei der Stadt Schwetzingen ein. Das Orndungsamt wollte den Widersprüchen nicht abhelfen. Der Versammlungsleiter reichte daraufhin Eilantrag auf Rechtsschutz beim Verwaltungsgerichts Karlsruhe ein. Das Verwaltungsgericht kippte das Verbot des Konsums von Flüssigkeit auf der Versammlungsfläche und weitere mündliche rechtswidrige Auflagen des Ordnungsamtes.

Leider setzte sich das Verwaltungsgericht jedoch leider nicht mit der mangelnden  Begründung der Maskenpflicht sachlich auseinander sondern benutzte lediglich epidemiologisch betrachtet uralte Textbausteine und zitierte sich selbst. Zu den Details werden wir nochmal in einem späteren Artikel zurückkommen.

Logopädin Sonja zu den Folgen der Maßnahmen bei Kindenr aus logopädischer Sicht

Logopädin Sonja erklärte, dass Kinder und Jugendliche besonders unter den Maßnahmen litten. Sie beobachte, dass Kinder viel stiller geworden und verunsichert seien, was sie nun dürften und was nicht. Schul- und Kitaschließungen, Masken und Abstandsgebote hätten negative Auswirkungen auf den Spracherwerb, besonders für Kinder, die mehrsprachig aufwachen und für Kinder mit Förderbedarf. Sie berichtete auch von Eltern, die notwendige logopädische Behandlungen aus Angst vor Ansteckung lange aufgeschoben oder unterbrochen hätten. Sonja erklärte, dass die negativen langfristigen Folgen der Maßnahmen für die Sprachentwicklung der Kinder in ihrem gesamten Ausmaß noch gar nicht abschätzbar seien. Außerdem berichtete sie von Warnungen engagierter Ärzte und des Chefs des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) vor einer (indirekten) Impfpflicht für Kinder gegen SARS-COV-2.

Fachärztin für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren Laura

Ärztin Laura sprach sich klar auf der Versammlung gegen die vom Ordnungsamt angeordente Maskenpflicht aus. Sie betonte, dass gerade bei heißen Temperaturen das Ausatmen eine wichtige Funktion in der Wärmeregulation des Körpers habe. Durch den Stau der feuchten ausgeatmeten Luft wird der Körper bei der Abgabe von Wärme behindert. Sie wies daraufhin, dass man andere Ausscheidungen des Körpers ja auch nicht abfange. Die Maske führe zu einer Rückatmung der ausgeatmeten Luft. Selbst wenn es nur ein Anteil der neu eingeatmeten Luft verbrauchte Luft sei, so sei dies trotzdem unsinnig. Niemand käme auf die Idee bei den anderen körperlichen Ausscheidungen diese zu 10% der frischen Nahrung beizumengen und dies dann zu essen. Laura sprach sich vehement gegen eine Impfung von Kindern mit den bedingt zugelassenen „Impfstoffen gegen Corona“ aus.

Laura kritisierte die Regierung und Medien vor ihrer intensiven Angstmache vor Corona. Das Bild des qualvollen Erstickens werde zu oft gezeichnet. Letzenendlich ersticken viele Menschen an ihrem Lebensende, auch ohne Corona. Jedoch sei erträglich, da es hierfür die Palliativmedizin gebe. Durch diese müsse man die Not des Erstickens nicht ertragen.

Laura erklärte, dass viele Menschen deshalb litten, weil wir in einer Umgebung lebten, für die unser Körper nicht Geschaffen sei. Sie erklärte dass viele Menschen unter Krankheiten litten durch

  1. ungesunde Lebensweisen,
  2. schlechte Ernährung aufgrund von mangelndem Wissen
  3. fehlende Nährstoffe durch intensiven Ackerbau und industrielle Verarbeitung von Nahrungsmittel

Sie empfahl gewisse Vitamine und anderes zu supplementieren.

Laura sprach sich gegen die exzessive tägliche Anwendung von Körperpflegeprodukten aus, da diese die natürliche Funktionsweise der Haut beeinträchtigten und dadurch zu gesundheitlichen Problemen führe.

Die Pharmaindustrie sei eine Industrie wie jede andere auch, sie wolle möglichst viel Umsatz machen.

Laura kritisierte die mangelnde Differenzialdiagnose die sich nur auf PCR-Testung beschränke, statt den tatsächlichen Ursachen des Leidens nachzuforschen. Die Ausgaben für die Schnelltests seien falsch investiertes Geld, dass man anders besser verwenden könne.

Universität Duisburg-Essen zeigt, dass PCR-Inzidenzen als Maßstab für den Bevölkerungsschutz ungeeignet sind

Universität Duisburg Essen bewies im am 4. Juni 2021 im Journal of Infections veröffentlichten Artikel, dass die PCR-Inzidenzen ungeeignet sind, da 50-75 % der PCR-Positivgetesteten NICHT INFEKTIÖS sind und damit keine Gefahr darstellen für andere Menschen. Juristisch bedeutet, dass angeordente Quarantäne und Bevölkerungsschutzmaßnahmen sind damit auf Basis der Inzidenzwerte RECHTSWIDRIG sind und waren. Wir hoffen auf baldige juristische Aufarbeitung.

Wörtliches Zitat der Übersetzung des englischsprachigen Originals:

‚In Anbetracht unserer Erkenntnisse, dass mehr als die Hälfte der Personen mit positiven PCR-Testergebnissen wahrscheinlich nicht infektiös waren, sollte die RT-PCR-Testpositivität nicht als genaues Maß für die infektiöse SARS-CoV-2-Inzidenz angesehen werden. Unsere Ergebnisse bestätigen die Erkenntnisse anderer, dass die routinemäßige Verwendung von „positiven“ RT-PCR-Testergebnissen als Goldstandard für die Beurteilung und Kontrolle der Infektiosität die Tatsache außer Acht lässt, „dass 50-75 % der Zeit, in der eine Person PCR-positiv ist, sie wahrscheinlich postinfektiös ist‘.

Danksagung

Dank gilt allen Teilnehmern, Thomas und Bernd für die Musik, Stephanie für die Fotografien, dem Ordnungsamt Schwetzingen und der Polizei für die Sicherung der Versammlung, dem Verwaltungsgericht Karlsruhe für die schnelle Bearbeitung des Eilantrages und den teilweisen erfolgreichen Bescheid.

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