Beschluss VG Karlsruhe: Begrenzung von Lautsprecher auf 70 dB unzulässig!

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe stellt am 16.12.2021 in ihrem Beschluss (7 K 4455/21) in summarischer Prüfung fest, dass eine Begrenzung der Lautsprecheranlagen auf 70 dB gemessen in 1 Meter Abstand vermutlich unzulässig ist und lediglich eine Begrenzung auf 85 dB gemessen in 5 Meter Abstand zulässig ist. Das bedeutet eine mehr als eine Verachtfachung der zulässigen Beschallungsleistung im Vergleich zu ursprünglichen Anordnung der Stadt Heidelberg und bedeutet, dass die Versammlungsteilnehmer unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände tatsächlich die Redebeiträge hören können.

Wir bedanken uns beim Verwaltungsgericht für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unseres Widerspruchs und die damit verbundene Sicherung der von der Stadt Heidelberg angegriffenen Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG. Lang leben die Grundrechte!

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